Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0708Ausgegeben am 23.04.2015

Eing. Dat. 23.04.2015

 

 

 

 

 

Errichtung einer neuen Grundschule im Hafenareal

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-124 (Dez. II, Amt 40) vom 22.04.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Ab 01.08.2015 wird eine neue Grundschule im Hafenareal errichtet.

 

Die erforderliche Genehmigung des Landes Hessen liegt bereits vor (Erlass vom 16. Juli 2013). Bis zur Fertigstellung des Standortes „Hafenallee 15, 63067 Offenbach“ werden die Schülerinnen/Schüler der Goetheschule, die künftig in der Hafenschule beschult werden, auf dem Gelände der Schillerschule (Goethestr. 107 - 109, 63067 Offenbach) interimsweise untergebracht.

 

2.  Die Schule trägt den Namen „Hafenschule“ - Grundschule der Stadt Offenbach am Main.

 

3.  Die „Satzung über die Bildung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen“ wird entsprechend verändert und tritt zum 01.08.2015 in Kraft.

 

 

Begründung:

 

Mit Erlass vom 16. Juli 2013 hat das Kultusministerium mit der Zustimmung zur 6. Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000 Teil I „Allgemein­bildende Schulen“ der Errichtung einer Grundschule im Hafenareal zugestimmt (siehe Anlage).

 

Die Fertigstellung des Standortes Hafenallee 15 ist zum Schuljahr 2017/2018 geplant. Die Hafenschule wird vierzügig geführt und ist als ganztägig arbeitende Schule vorgesehen.

 

Die Entwicklung der Schülerzahlen im Schulbezirk der Goetheschule übersteigen ab dem Schuljahr 2015/2016 die Aufnahmekapazitäten um 2 Klassen. Die Schülerinnen/ Schüler der Goetheschule, die künftig in der Hafenschule beschult werden, werden bis zur Fertigstellung des eigentlichen Standortes in Klassenraummodulen unterrichtet, die auf dem Gelände der Schillerschule errichtet werden.

 

Die Schulkommission hat in ihrer Sitzung am 15.04.2015 zu dem Thema beraten, konnte aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit jedoch keine Empfehlung aussprechen.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da die Schulkommission erst nach dem regulären Abgabetermin tagte.

 

* redaktionell geändert

Anlage:

Erlass zur 6. Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000 der Stadt Offenbach - Teil I „Allgemein bildende Schulen) vom 16. Juli 2013