Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0691/1Ausgegeben am 07.05.2015

Eing. Dat. 07.05.2015

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Bernardstraße 115 u. a., 63067 Offenbach am Main

Änderungsantrag Die LINKE. vom 06.05.2015

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadt Offenbach macht von ihrem in 2011-16/DS-I(A)0360 vorgesehenem Rückübertragungsrecht Gebrauch.

 

Die Fläche wird als Interimsstandort für die Klassenraummodule für Schülerinnen und Schüler der Goetheschule verwendet, wie im Tenor von 2011-16/DS-I(A)0707 vorgesehen. Die Aufstellung der Klassenraummodule erfolgt jedoch nicht auf dem Hof der Schillerschule, sondern auf dem Grundstück Bernardstr. 115 u.a.

 

 

Begründung:

 

In 2011-16/DS-I(A)0691 wird ausführlich erläutert, dass das in der Bernardstr. 115 u.a. ursprünglich geplante Boardinghaus nicht gebaut werden wird.

 

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 2011-16/DS-I(A)0360, mit dem das Grundstück Bernardstr. 115 u.a. verkauft werden sollte, war aber an die Verpflichtung des Käufers gebunden, das Gelände innerhalb von 2 Jahren ab Vertragsabschluss mit einem Boardinghaus/Hotel zu bebauen und entsprechend zu nutzen.

 

Für den Fall einer nicht vertragsgemäßen Bebauung und Nutzung war vorgesehen, dass auf Verlangen der Stadt Offenbach die pfand- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgrundstücks zum Verkaufspreis auf Kosten der Erwerber erfolgen soll.

 

Aus Sicht der antragsstellenden Fraktion ergibt sich so die Gelegenheit, den Bedenken der Schillerschule gegenüber der Aufstellung der Klassenraummodule auf ihrem Schulhof Rechnung zu tragen und auf die gegenüberliegende Fläche auszuweichen.

 

Der Nutzung des Grundstückes in der in 2011-16/DS-I(A)0691 angedachten Form steht nach der Fertigstellung der Hafenschule aus Sicht der antragsstellenden Fraktion nichts entgegen.