Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. Mai 2015

 

TOP 6

Grundstücksverkauf Bernardstraße 115 u. a., 63067 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015/091 (Dez. I, Amt 80) vom 08.04.2015,

2011-16/DS-I(A)0691
Änderungsantrag Die LINKE. vom 06.05.2015, 2011-16/DS-I(A)0691/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0691

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

In Abänderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2013 (Magistratsvorlage Nr. 136/13 (Dez. I, Amt 80) vom 17.04.2013, 2011-16/DS-I(A)0360) wird die Bauverpflichtung in Bezug auf die Errichtung eines Boardinghaus/Hotels (Tenor Punkt 7) zu Gunsten einer Wohnbebauung geändert. Die sonstigen im Beschluss genannten Konditionen bleiben unverändert.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0691/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadt Offenbach macht von ihrem in 2011-16/DS-I(A)0360 vorgesehenem Rückübertragungsrecht Gebrauch.

 

Die Fläche wird als Interimsstandort für die Klassenraummodule für Schülerinnen und Schüler der Goetheschule verwendet, wie im Tenor von 2011-16/DS-I(A)0707 vorgesehen. Die Aufstellung der Klassenraummodule erfolgt jedoch nicht auf dem Hof der Schillerschule, sondern auf dem Grundstück Bernardstr. 115 u.a.

 

2011-16/DS-I(A)0691

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

In Abänderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2013 (Magistratsvorlage Nr. 136/13 (Dez. I, Amt 80) vom 17.04.2013, 2011-16/DS-I(A)0360) wird die Bauverpflichtung in Bezug auf die Errichtung eines Boardinghaus/Hotels (Tenor Punkt 7) zu Gunsten einer Wohnbebauung geändert. Die sonstigen im Beschluss genannten Konditionen bleiben unverändert.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung