Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. Mai 2015

 

 

 

 

 

TOP 20

Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH)
Neuregelung der Wasserversorgung in der Stadt Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-116 (Dez. I, II, III, Amt 20) vom 22.04.2015,
2011-16/DS-I(A)0705

Vor Aufruf des TOP 20 verlässt Herr Stv. Metz (SPD) den Sitzungssaal. Die Lautsprecher sind ausgeschaltet.

 

Herr Stv. Freier (CDU) beantragt im Namen seiner Fraktion namentliche Abstimmung. Die Abstimmungsliste ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 57:0:0 Stimmen wie folgt:

1.    Die Stadt Offenbach am Main überträgt dem Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO) im Rahmen einer entsprechenden Änderung der Verbandssatzung des ZWO die Aufgabe der Wasserversorgung auf der Gemarkung der Stadt Offenbach am Main und stimmt der Änderung der Verbandssatzung zu (Anlagen 1 und 2).

 

2.    Der Gebietsversorgungsvertrag zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH) als Rechtsnachfolgerin der Stadtwerke Offenbach GmbH über die Versorgung mit Wasser vom 3.11.1981 mit Nachtrag vom 23.12.1992 wird einvernehmlich aufgehoben (Auslage 1).

 

3.    Der Wasserlieferungsvertrag von 1974 zwischen der Stadt Offenbach am Main und dem ZWO mit einer Laufzeit bis 2019 wird aufgelöst.

 

4.    Die Stadt Offenbach am Main schließt mit dem ZWO einen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 30 Jahren mit Verlängerungsoption (Auslage 2).

 

5.    Die SOH schließt eine Abtretungsvereinbarung zur Übertragung der im Eigentum der EVO stehenden Wasserversorgungsanlagen an den ZWO (Auslage 3).

 

6.    Die SOH schließt einen Pachtvertrag über die sog. „Altanlagen“ zwischen dem ZWO und der SOH mit Wirkung vom 01.01.2016 ab (Auslage 4).

 

7.    Die vorgenannten Veränderungen in der Wasserversorgung der Stadt Offenbach am Main stehen unter Vorbehalt der Zustimmung des Kreisausschusses des Kreises Offenbach als Mitglied des ZWO.

 

 

Die Anlagen und Auslagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung