Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0718Ausgegeben am 05.06.2015

Eing. Dat. 05.06.2015

 

 

Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Großer Biergrund, Aktive Kernbereiche

hier:  Änderung des erweiterten Grundsatzbeschlusses „Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Großer Biergrund, Aktive Kernbereiche“, Mag. 2011-16/DS-I(A)0429 vom 12.09.2013

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-155 (Dez. I, Amt 60) vom 03.06.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der erweiterte Grundsatzbeschluss: „Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Großer Biergrund, Aktive Kernbereiche“, Mag. 2011-16/DS-I(A)0429 vom 12.09.2013 wird im Hinblick auf die Verkehrsführung und die Größe des Bearbeitungsgebiets geändert.

 

2.       Das vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement modifizierte Konzept zur Aufteilung des Straßenraums und Führung des Verkehrs wird weiter verfolgt und dem Wettbewerb Marktplatz zugrunde gelegt.

 

3.       Dem Umbau des Marktplatzes / Bieberer Straße bis Großer Biergrund, einschließlich Abschnitten von Salzgässchen und Großer Biergrund, jedoch ohne den nördlichen Abschnitt des Marktplatzes von der Berliner Straße bis zur Frankfurter Straße, nach der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 3.500.000,00 € bzw. 3.700.000,00 € im Falle einer positiven Prüfung gemäß Ziff. 7 einschließlich Planungs- und Wettbewerbskosten, wird zugestimmt.

 

4.       Der Magistrat wird beauftragt, auf Basis des Wettbewerbsergebnisses die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

5.       Mittel sind derzeit auf dem Produktsachkonto 12010100.0952002760 "Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Großer Biergrund-Aktive Kernbereiche" – Basis Haushaltsplan 2015 ff. - wie folgt vorgesehen:

 

 Haushaltsmittel 2014 und früher:                                             770.000,00 €

   Haushaltsmittel 2015:                                                                200.000,00 €

   Haushaltsmittel 2016:                                                                800.000,00 €

   Haushaltsmittel 2017:                                                             1.300.000,00 €

   Haushaltsmittel 2018:                                                             1.230.000,00 €

   Gesamt:                                                                                     4.300.000,00 €

 

       Notwendige Mittelanpassungen sind im Haushaltsplan 2016 vorzunehmen und

       zwar wie folgt:

 

   Haushaltsmittel 2014 und früher:                                             770.000,00 €

   Haushaltsmittel 2015:                                                                200.000,00 €

   Haushaltsmittel 2016:                                                                            0,00 €

   Haushaltsmittel 2017:                                                                700.000,00 €

   Haushaltsmittel 2018:                                                             1.630.000,00 €

   Haushaltsmittel 2019:                                 200.000,00 € /     400.000,00 €

   Gesamt:                                                      3.500.000,00 € /  3.700.000,00 €

 

6.       Bei der Finanzierung der Maßnahme werden Zuwendungen aus dem Programm Aktive Innenstadt in Höhe von rd. 1.428.000,00 € und Rückflüsse aus Straßenbeiträgen von rd. 1.460.000,00 € erwartet.

 

7.       Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob durch die Anordnung einer neuen Bushaltestelle an der Berliner Straße vor dem Stadthaus und den damit verbundenen Anpassungen im Straßenraum ein Verzicht auf die sog. „Zeltdach-Haltestelle“ am Marktplatz erreicht werden kann. Im Falle einer positiven Prüfung wird das Budget um 200.000,00 € erhöht und diese Lösung in die Wettbewerbsauslobung mit aufgenommen. Die Zuwendungen aus dem Programm Aktive Innenstadt erhöhen sich in diesem Fall anteilig.

 

8.       Der Regierungspräsident Darmstadt ist von dem Beschluss in Kenntnis zu setzen.

 

 

Begründung:

 

Mit erweitertem Grundsatzbeschluss vom 12.09.2013 (2011-16/DS-I (A)0429) wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Durchführung eines Wettbewerbs im Vorfeld des Umbau des Marktplatzes / Bieberer Straße bis Großer Biergrund zugestimmt. Zudem wurde ein Verkehrskonzept beschlossen, das weiterverfolgt und dem Wettbewerb Marktplatz zugrunde gelegt werden sollte.

 

Vor dem Hintergrund der Haushaltssituation wurde das bisherige Konzept vertiefend betrachtet mit dem Ziel es sowohl in finanzieller Hinsicht zu optimieren als auch in städtebaulicher Hinsicht weiter zu entwickeln.

 

Die Überarbeitung und Weiterentwicklung erfolgte unter Beibehaltung der bereits definierten wichtigsten Zielsetzungen für den Umbau, insbesondere:

 

-       die Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Platzes,

 

-       die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs,

 

-       die Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger,

 

-       die Sicherstellung der Erreichbarkeit für Anwohner, Kunden und Besucher,

 

-       die Entwicklung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches.

 

Das zur Umsetzung empfohlene modifizierte Verkehrskonzept ist charakterisiert durch:

 

-       die Einrichtung eines Geradeausfahrtverbots vom Marktplatz zur Waldstraße (Fahrtrichtung Süden) sowie eines Rechtsabbiegeverbots von der Waldstraße in die Bieberer Straße (Fahrtrichtung Osten) für den Individualverkehr,

 

-       die Beibehaltung des Einrichtungsverkehrs in der Bieberer Straße in Fahrtrichtung Osten zwischen Marktplatz und Großer Biergrund,

 

-       die Beibehaltung der Haltepositionen im ÖPNV in Bezug zur Ist-Situation (mit Ausnahme im Falle der positiven Prüfung gemäß Ziff. 7 des Antragstenors),

 

-       die ggf. nutzerspezifische Freigabe der Bieberer Straße zwischen Großer Biergrund und östlichem Wilhelmsplatz im Zweirichtungsverkehr,

 

-       das Ermöglichen des Radverkehrs im Bereich Marktplatz auch in Fahrtrichtung Norden,

 

-       die Freigabe der Bieberer Straße für den gegenläufigen Radverkehr (Fahrtrichtung Westen),

 

-       das Umdrehen der Einbahnstraßenregelung am östlichen Wilhelmsplatz.

 

Ein großer Teil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) im Bereich des Marktplatzes besteht aus Verkehr zwischen der Berliner Straße und der südlich anschließenden Waldstraße. Die gewünschte Aufhebung der Trennwirkung und Verbesserung der Fußgängerquerung ist daher nur durch Reduzierung des MIV erreichbar. Die Unterbrechung dieser Verbindung führt zu einer deutlichen Verminderung des MIV im Bereich des Marktplatzes. Hieraus ergibt sich die Option bei entsprechender Verminderung des Kfz-Verkehrs die Anzahl der Fußgänger-Lichtsignalanlagen am Marktplatz weitgehend zu reduzieren. Die genaue Ausgestaltung dieser Verkehrsführung soll als Teil der Wettbewerbsleistung erarbeitet werden.

 

Die Kfz-Erreichbarkeit, insbesondere auch für wichtige Ziele in der Innenstadt, bleibt jedoch erhalten, die Kompatibilität zum Parkleitsystem ist gegeben. Die verkehrliche Leistungsfähigkeit der überprüften Knotenpunkte im Innenstadtbereich wird an keiner Stelle maßgeblich eingeschränkt. Der vormittags im Grenzbereich hoch ausgelastete Knotenpunkt Berliner Straße / Marktplatz erfährt sogar eine spürbare Entlastung. Die mögliche Anordnung einer neuen Bushaltestelle vor dem Stadthaus im Falle einer positiven Prüfung gemäß Ziff. 7 des Antragstenors kann sich je nach konkreter Ausgestaltung der Halteposition auf die Leistungsfähigkeit auswirken. Dies ist im Weiteren zu untersuchen.

 

Mit der Verkleinerung des Bearbeitungsgebiets im Bereich des nördlichen Marktplatzes gegenüber dem Beschluss vom 12.09.2013 einher geht auch die Beibehaltung der Haltepositionen des ÖPNV in der Ist-Situation. Es erfolgt im Weiteren eine gesonderte Überprüfung, ob durch die Anordnung einer neuen Bushaltestelle an der Berliner Straße vor dem Stadthaus ein Verzicht auf die sog. „Zeltdach-Haltestelle“ am Marktplatz erreicht werden kann. Die bislang vorgesehene Öffnung der Bieberer Straße für den ÖPNV entgegen der Einbahnstraße zwischen Großem Biergrund und Marktplatz (Fahrtrichtung Westen) wird im modifizierten Konzept nicht mehr weiter verfolgt.

 

Zusammengefasst die wichtigsten Vorteile der zur Umsetzung empfohlenen Verkehrslösung für den Marktplatz / Bieberer Straße in Bezug zur Ist-Situation bzw. zum Beschluss vom 12.09.2013:

 

-       die deutliche Reduktion des Verkehrs im Planungsbereich,

 

-       die dadurch deutlich verbesserte fußläufige Anbindung und Aufwertung des Geschäftsbereiches östlich des Marktplatzes und um den Wilhelmsplatz,

 

-       die Vermeidung von Durchgangsverkehr im Marktplatz und in der Bieberer Straße,

 

-       die weiterhin gute Erreichbarkeit der Innenstadt und zugehöriger Parkhäuser,

 

-       die Verbesserung der Radverkehrsführung,

 

-       die Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Bieberer Straße durch Erweiterung der Gehwegflächen,

 

-       der Erhalt von Flächenpotentialen entlang der Bieberer Straße für wahlweise Lieferverkehr, Kurzzeitparker und Außengastronomieflächen,

 

-       die Vermeidung / Reduzierung von Parksuchverkehr am Wilhelmsplatz,

 

-       die Erreichbarkeit des Wilhelmsplatzes von Osten insbesondere auch für Marktbeschicker,

 

-       der Erhalt des bisherigen Taxi-Halteplatzes an der Berliner Straße,

 

-       die Vermeidung einer Engstelle für den Fußgängerverkehr auf Höhe City-Center.

 

Umfang der Maßnahme und Kosten

 

Das Bearbeitungsgebiet umfasst den Bereich des Marktplatzes / Bieberer Straße bis Großer Biergrund, nunmehr einschließlich der städtebaulich sinnvollen Hereinnahme von Teilabschnitten von Salzgässchen und Kleiner Biergrund, jedoch ohne den nördlichen Abschnitt des Marktplatzes von der Berliner Straße bis zur Frankfurter Straße.

 

Im Kostenansatz enthalten sind die Kosten für den Wettbewerb, alle Planungs- und Gutachterkosten sowie Baukosten für die Neuherstellung der Flächen inkl. der Ausstattung. Eine weitere Konkretisierung der Planung erfolgt im Zuge des Wettbewerbs. Der Kostenrahmen wird dem Wettbewerb zugrunde gelegt. Seine Einhaltung ist eines der Bewertungskriterien.

 

Der Wettbewerb ist als einstufiger nicht offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vorgesehen. Inhalt des Wettbewerbs ist die Erarbeitung eines Gestaltungsentwurfs für den Platz und Straßenraum sowie die planerische Vertiefung der Verkehrslösung einschließlich der gestalterischen Einbindung der verkehrstechnischen Elemente.

 

Die Finanzierung erfolgt über Beiträge, Mittel aus dem Förderprogramm „Aktive Kernbereiche“ sowie einen Eigenanteil der Stadt in Höhe von rd. 612.000,00 € (bzw. 672.000,00 € im Falle einer positiven Prüfung gemäß Ziff. 7 des Antragstenors).

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung erfolgt entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine Kostenschätzung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

 

Auszug aus der Stadtkarte mit Bearbeitungsgebiet

 

Verteiler:

 

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  2 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro