Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 17.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. Juni 2015

 

 

 

 

 

TOP 4

Delegation der Entscheidung über die Aufnahme der Kredite sowie die Kreditbedingungen auf den Magistrat gem. § 103 Abs. 1 HGO
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-134 (Dez. III, Amt 20) vom 06.05.2015,

2011-16/DS-I(A)0712
Änderungsantrag Piraten vom 08.06.2015, 2011-16/DS-I(A)0712/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0712

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die sich gem. § 103 Abs. 1 S. 2 HGO im Zuständigkeitsbereich der Stadtverordnetenversammlung befindliche Entscheidungsbefugnis über die Aufnahme von Darlehen und die Darlehensbedingungen wird unter Verweis auf Ziffer 8 der Hinweise zu § 103 HGO auf den Magistrat delegiert.

 

Der Magistrat informiert in jedem Einzelfall nichtöffentlich in der nächsten auf die Magistratssitzung folgenden Sitzung des Haupt-, Finanz- und Ausschusses für Beteiligungen über die Aufnahme eines Darlehens sowie die entsprechenden Darlehensbedingungen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0712/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antragstext wird wie folgt geändert:

 

Die sich gem. § 103 Abs. 1 S. 2 HGO im Zuständigkeitsbereich der Stadtverordnetenversammlung befindliche Entscheidungsbefugnis über die Aufnahme von Darlehen und die Darlehensbedingungen wird unter Verweis auf Ziffer 8 der Hinweise zu § 103 HGO auf den Haupt-, Finanz- und Ausschuss für Beteiligungen delegiert.

 

2011-16/DS-I(A)0712

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die sich gem. § 103 Abs. 1 S. 2 HGO im Zuständigkeitsbereich der Stadtverordnetenversammlung befindliche Entscheidungsbefugnis über die Aufnahme von Darlehen und die Darlehensbedingungen wird unter Verweis auf Ziffer 8 der Hinweise zu § 103 HGO auf den Magistrat delegiert.

 

Der Magistrat informiert in jedem Einzelfall nichtöffentlich in der nächsten auf die Magistratssitzung folgenden Sitzung des Haupt-, Finanz- und Ausschusses für Beteiligungen über die Aufnahme eines Darlehens sowie die entsprechenden Darlehensbedingungen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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