Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. Juni 2015

 

 

 

 

 

TOP 10

Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Großer Biergrund, Aktive Kernbereiche
hier:  Änderung des erweiterten Grundsatzbeschlusses „Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Großer Biergrund, Aktive Kernbereiche“, Mag. 2011-16/DS-I(A)0429 vom 12.09.2013

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-155 (Dez. I, Amt 60) vom 03.06.2015,

2011-16/DS-I(A)0718
Änderungsantrag FDP vom 15.06.2015, 2011-16/DS-I(A)0718/1

Änderungsantrag Republikaner vom 16.06.2015, 2011-16/DS-I(A)0718/2

Änderungsantrag SPD, B‘90/Die Grünen und FW vom 18.06.2015,

2011-16/DS-I(A)0718/3

Ergänzungsantrag SPD, B‘90/Die Grünen und FW vom 18.06.2015,

2011-16/DS-I(A)0718/4

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0718, 2011-16/DS-I(A)0718/3, 2011-16/DS-I(A)0718/4

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.       Der erweiterte Grundsatzbeschluss: „Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Großer Biergrund, Aktive Kernbereiche“, Mag. 2011-16/DS-I(A)0429 vom 12.09.2013 wird im Hinblick auf die Verkehrsführung und die Größe des Bearbeitungsgebiets geändert.

 

2.       Das vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement modifizierte Konzept zur Aufteilung des Straßenraums und Führung des Verkehrs wird weiter verfolgt und dem Wettbewerb Marktplatz zugrunde gelegt.

 

3.       Dem Umbau des Marktplatzes / Bieberer Straße bis Großer Biergrund, jedoch ohne den nördlichen Abschnitt des Marktplatzes von der Berliner Straße bis zur Frankfurter Straße, nach der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 3.500.000,00 € bzw. 3.700.000,00 € im Falle einer positiven Prüfung gemäß Ziff. 7 einschließlich Planungs- und Wettbewerbskosten, wird zugestimmt.

 

4.       Der Magistrat wird beauftragt, auf Basis des Wettbewerbsergebnisses die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

5.       Mittel sind derzeit auf dem Produktsachkonto 12010100.0952002760 "Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Großer Biergrund-Aktive Kernbereiche" – Basis Haushaltsplan 2015 ff. - wie folgt vorgesehen:

 

 Haushaltsmittel 2014 und früher:                                             770.000,00 €

   Haushaltsmittel 2015:                                                                200.000,00 €

   Haushaltsmittel 2016:                                                                800.000,00 €

   Haushaltsmittel 2017:                                                             1.300.000,00 €

   Haushaltsmittel 2018:                                                             1.230.000,00 €

   Gesamt:                                                                                     4.300.000,00 €

 

       Notwendige Mittelanpassungen sind im Haushaltsplan 2016 vorzunehmen und

       zwar wie folgt:

 

   Haushaltsmittel 2014 und früher:                                             770.000,00 €

   Haushaltsmittel 2015:                                                                200.000,00 €

   Haushaltsmittel 2016:                                                                            0,00 €

   Haushaltsmittel 2017:                                                                700.000,00 €

   Haushaltsmittel 2018:                                                             1.630.000,00 €

   Haushaltsmittel 2019:                                 200.000,00 € /     400.000,00 €

   Gesamt:                                                      3.500.000,00 € /  3.700.000,00 €

 

6.       Bei der Finanzierung der Maßnahme werden Zuwendungen aus dem Programm Aktive Innenstadt in Höhe von rd. 1.428.000,00 € und Rückflüsse aus Straßenbeiträgen von rd. 1.460.000,00 € erwartet.

 

7.       Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob durch die Anordnung einer neuen Bushaltestelle an der Berliner Straße vor dem Stadthaus und den damit verbundenen Anpassungen im Straßenraum ein Verzicht auf die sog. „Zeltdach-Haltestelle“ am Marktplatz erreicht werden kann. Im Falle einer positiven Prüfung wird das Budget um 200.000,00 € erhöht und diese Lösung in die Wettbewerbsauslobung mit aufgenommen. Die Zuwendungen aus dem Programm Aktive Innenstadt erhöhen sich in diesem Fall anteilig.

 

8.       Der Regierungspräsident Darmstadt ist von dem Beschluss in Kenntnis zu setzen.

 

9. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten, ob die Individualverkehr-Erreichbarkeit des Wilhelmsplatzes aus dem Süden entweder

 

a.) über das Umdrehen der Einbahnregelung der Friedrichstraße zwischen Bleichstraße und Bieberer Straße und/oder

 

b.) durch eine gegenläufige Einbahnregelung auf der östlichen Längsstraße des Wilhelmsplatzes (jeweils bis zur Parkplatzeinfahrt) und/oder

 

c.) durch das Anlegen einer neuen Parkplatzein- und ausfahrt an der südlichen Breitseite des Wilhelmsplatzes verbessert werden kann.

 

Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob Vorteile für den Individualverkehr entstünden, wenn die Einbahnregelung im Großen Biergrund zwischen Berliner Straße und Bieberer Straße aufgehoben wird.

 

10. In dem nachfolgenden Projektbeschluss wird über die Einbeziehung des Abschnittes Salzgässchen und Kleiner Biergrund in die Gesamtmaßnahme entschieden.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0718/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsführung rund um den Wilhelmsplatz wird eine öffentliche Anhörung mit den Anliegern/Anwohnern durchgeführt, dessen Ergebnis auf Realisierbarkeit geprüft wird und anschließend in die bisherigen Planungen einfließt.

 

Die geänderte Planung wird den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

2011-16/DS-I(A)0718/3

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

zu 3.) Die Formulierung „einschließlich Abschnitten vom Salzgässchen und Großer Biergrund“ wird aus dem Text gestrichen.

 

2011-16/DS-I(A)0718/4

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

9. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten, ob die Individualverkehr-Erreichbarkeit des Wilhelmsplatzes aus dem Süden entweder

 

a.) über das Umdrehen der Einbahnregelung der Friedrichstraße zwischen Bleichstraße und Bieberer Straße und/oder

 

b.) durch eine gegenläufige Einbahnregelung auf der östlichen Längsstraße des Wilhelmsplatzes (jeweils bis zur Parkplatzeinfahrt) und/oder

 

c.) durch das Anlegen einer neuen Parkplatzein- und ausfahrt an der südlichen Breitseite des Wilhelmsplatzes verbessert werden kann.

 

Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob Vorteile für den Individualverkehr entstünden, wenn die Einbahnregelung im Großen Biergrund zwischen Berliner Straße und Bieberer Straße aufgehoben wird.

 

10. In dem nachfolgenden Projektbeschluss wird über die Einbeziehung des Abschnittes Salzgässchen und Kleiner Biergrund in die Gesamtmaßnahme entschieden.

 

2011-16/DS-I(A)0718/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der in der Anlage 1 aufgezeigte Geltungsbereich wird um die Bleichstraße im Bereich des Wilhelmsplatzes erweitert.

 

Der Umbau dieses Straßenabschnitts (in der gleichen Art und Weise wie die westliche und östliche Erschließungsstraße) wird in die Vorlage aufgenommen und bei der Projektvorlage (Punkt 4) entsprechend berücksichtigt.

 

2011-16/DS-I(A)0718 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.        Der erweiterte Grundsatzbeschluss: „Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Großer Biergrund, Aktive Kernbereiche“, Mag. 2011-16/DS-I(A)0429 vom 12.09.2013 wird im Hinblick auf die Verkehrsführung und die Größe des Bearbeitungsgebiets geändert.

 

2.        Das vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement modifizierte Konzept zur Aufteilung des Straßenraums und Führung des Verkehrs wird weiter verfolgt und dem Wettbewerb Marktplatz zugrunde gelegt.

 

3.        Dem Umbau des Marktplatzes / Bieberer Straße bis Großer Biergrund, jedoch ohne den nördlichen Abschnitt des Marktplatzes von der Berliner Straße bis zur Frankfurter Straße, nach der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 3.500.000,00 € bzw. 3.700.000,00 € im Falle einer positiven Prüfung gemäß Ziff. 7 einschließlich Planungs- und Wettbewerbskosten, wird zugestimmt.

 

4.        Der Magistrat wird beauftragt, auf Basis des Wettbewerbsergebnisses die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

5.        Mittel sind derzeit auf dem Produktsachkonto 12010100.0952002760 "Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Großer Biergrund-Aktive Kernbereiche" – Basis Haushaltsplan 2015 ff. - wie folgt vorgesehen:

 

 Haushaltsmittel 2014 und früher:                                                          770.000,00 €

   Haushaltsmittel 2015: 200.000,00 €

   Haushaltsmittel 2016: 800.000,00 €

   Haushaltsmittel 2017: 1.300.000,00 €

   Haushaltsmittel 2018: 1.230.000,00 €

   Gesamt:                                                                                           4.300.000,00 €

 

       Notwendige Mittelanpassungen sind im Haushaltsplan 2016 vorzunehmen und

       zwar wie folgt:

 

   Haushaltsmittel 2014 und früher:                                                          770.000,00 €

   Haushaltsmittel 2015: 200.000,00 €

   Haushaltsmittel 2016: 0,00 €

   Haushaltsmittel 2017: 700.000,00 €

   Haushaltsmittel 2018: 1.630.000,00 €

   Haushaltsmittel 2019: 200.000,00 € /                      400.000,00 €

   Gesamt:                                                            3.500.000,00 € /       3.700.000,00 €

 

6.        Bei der Finanzierung der Maßnahme werden Zuwendungen aus dem Programm Aktive Innenstadt in Höhe von rd. 1.428.000,00 € und Rückflüsse aus Straßenbeiträgen von rd. 1.460.000,00 € erwartet.

 

7.        Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob durch die Anordnung einer neuen Bushaltestelle an der Berliner Straße vor dem Stadthaus und den damit verbundenen Anpassungen im Straßenraum ein Verzicht auf die sog. „Zeltdach-Haltestelle“ am Marktplatz erreicht werden kann. Im Falle einer positiven Prüfung wird das Budget um 200.000,00 € erhöht und diese Lösung in die Wettbewerbsauslobung mit aufgenommen. Die Zuwendungen aus dem Programm Aktive Innenstadt erhöhen sich in diesem Fall anteilig.

 

8.        Der Regierungspräsident Darmstadt ist von dem Beschluss in Kenntnis zu setzen.

 

9. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten, ob die Individualverkehr-Erreichbarkeit des Wilhelmsplatzes aus dem Süden entweder

 

a.) über das Umdrehen der Einbahnregelung der Friedrichstraße zwischen Bleichstraße und Bieberer Straße und/oder

 

b.) durch eine gegenläufige Einbahnregelung auf der östlichen Längsstraße des Wilhelmsplatzes (jeweils bis zur Parkplatzeinfahrt) und/oder

 

c.) durch das Anlegen einer neuen Parkplatzein- und ausfahrt an der südlichen Breitseite des Wilhelmsplatzes verbessert werden kann.

 

Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob Vorteile für den Individualverkehr entstünden, wenn die Einbahnregelung im Großen Biergrund zwischen Berliner Straße und Bieberer Straße aufgehoben wird.

 

10. In dem nachfolgenden Projektbeschluss wird über die Einbeziehung des Abschnittes Salzgässchen und Kleiner Biergrund in die Gesamtmaßnahme entschieden.

 

2011-16/DS-I(A)0718 (alt)

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.        Der erweiterte Grundsatzbeschluss: „Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Großer Biergrund, Aktive Kernbereiche“, Mag. 2011-16/DS-I(A)0429 vom 12.09.2013 wird im Hinblick auf die Verkehrsführung und die Größe des Bearbeitungsgebiets geändert.

 

2.        Das vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement modifizierte Konzept zur Aufteilung des Straßenraums und Führung des Verkehrs wird weiter verfolgt und dem Wettbewerb Marktplatz zugrunde gelegt.

 

3.        Dem Umbau des Marktplatzes / Bieberer Straße bis Großer Biergrund, einschließlich Abschnitten von Salzgässchen und Großer Biergrund, jedoch ohne den nördlichen Abschnitt des Marktplatzes von der Berliner Straße bis zur Frankfurter Straße, nach der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 3.500.000,00 € bzw. 3.700.000,00 € im Falle einer positiven Prüfung gemäß Ziff. 7 einschließlich Planungs- und Wettbewerbskosten, wird zugestimmt.

 

4.        Der Magistrat wird beauftragt, auf Basis des Wettbewerbsergebnisses die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

5.        Mittel sind derzeit auf dem Produktsachkonto 12010100.0952002760 "Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Großer Biergrund-Aktive Kernbereiche" – Basis Haushaltsplan 2015 ff. - wie folgt vorgesehen:

 

 Haushaltsmittel 2014 und früher:                                                          770.000,00 €

   Haushaltsmittel 2015: 200.000,00 €

   Haushaltsmittel 2016: 800.000,00 €

   Haushaltsmittel 2017: 1.300.000,00 €

   Haushaltsmittel 2018: 1.230.000,00 €

   Gesamt:                                                                                           4.300.000,00 €

 

       Notwendige Mittelanpassungen sind im Haushaltsplan 2016 vorzunehmen und

       zwar wie folgt:

 

   Haushaltsmittel 2014 und früher:                                                          770.000,00 €

   Haushaltsmittel 2015: 200.000,00 €

   Haushaltsmittel 2016: 0,00 €

   Haushaltsmittel 2017: 700.000,00 €

   Haushaltsmittel 2018: 1.630.000,00 €

   Haushaltsmittel 2019: 200.000,00 € /                      400.000,00 €

   Gesamt:                                                            3.500.000,00 € /       3.700.000,00 €

 

6.        Bei der Finanzierung der Maßnahme werden Zuwendungen aus dem Programm Aktive Innenstadt in Höhe von rd. 1.428.000,00 € und Rückflüsse aus Straßenbeiträgen von rd. 1.460.000,00 € erwartet.

 

7.        Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob durch die Anordnung einer neuen Bushaltestelle an der Berliner Straße vor dem Stadthaus und den damit verbundenen Anpassungen im Straßenraum ein Verzicht auf die sog. „Zeltdach-Haltestelle“ am Marktplatz erreicht werden kann. Im Falle einer positiven Prüfung wird das Budget um 200.000,00 € erhöht und diese Lösung in die Wettbewerbsauslobung mit aufgenommen. Die Zuwendungen aus dem Programm Aktive Innenstadt erhöhen sich in diesem Fall anteilig.

 

8.        Der Regierungspräsident Darmstadt ist von dem Beschluss in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung