Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0737Ausgegeben am 02.07.2015

Eing. Dat. 02.07.2015

 

 

 

 

 

Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Umbau bzw. Neubau der weiterführenden Straßen

hier: Dringlichkeitsvorlage im Nachgang zur Ergänzungsvorlage zum Projekt- und Einstufungsbeschluss „Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Umbau bzw. Neubau der weiterführenden Straßen“ gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) in Verbindung mit § 4 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 20.11.2014 (StrBS)

Bereitstellung weiterer zusätzlicher Mittel für die Baumaßnahme

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-204 (Dez. I, Amt 60) vom 01.07.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

  1. Der Stadtverordnetenbeschluss 2011-16/DS-I(A)0492 vom 30.01.2014 wird in Erweiterung der Ergänzungsvorlage zum Projekt- und Einstufungsbeschluss wie folgt angepasst:

 

2.    Es wird zur Kenntnis genommen, dass aufgrund der Entscheidung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die

     Variante 2 zur Ausführung kommen muss.

 

3.    Es wird zur Kenntnis genommen, dass das BMVI acht weitere Erkundungsbohrungen als Auflage festgesetzt hat.

 

4.    Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Variante 2, erhöhen sich durch die zusätzlichen Erkundungsbohrungen inkl. Ing.-Leistungen von 37.030.000,00 € um 250.000,00 € auf 37.280.000,00 €.

 

5.    Die zusätzlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt.

 

Produktkonto 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel“ Investitionsnummer 1204010900601301:

 

Haushaltsmittel 2019:                    5.380.000,00 € (einschl. 250.000,00 €)

 

Der kommunale Anteil erhöht sich damit von 1.391.000,00 € um 250.000,00 € auf 1.641.000,00 €.

 

Die erforderliche Anpassung der Mittelbereitstellung ist im Haushaltsplan 2016 vorzunehmen. Die Verpflichtungsermächtigung ist im Nachtragshaushaltsplan 2015 um weitere 250.000,00 € von 26.530.000,00 € auf 26.780.000,00 € zu erhöhen.

 

Die notwendige Anpassung der Haushaltsmittel ist im Rahmen des Gesamthaushaltes vorzunehmen, um die Genehmigungsfähigkeit durch die Aufsichtsbehörde zu gewährleisten.

 

6.    Die gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), in Verbindung mit § 4 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 20.11.2014 (StrBS) in der Ergänzungsvorlage zum Projekt- und Einstufungsbeschluss beinhalteten Straßenbeiträge, bleiben unverändert.

 

7.    Die jährlich anfallenden Folgekosten erhöhen sich im Zins- und Tilgungsbereich adäquat der Ergänzungsvorlage und sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung) bleiben unverändert.

 

8.    Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde (RP Darmstadt) zur Kreditaufnahme und der Bewilligungsbescheid für die GVFG-Förderung vorliegen.

 

(Nachrichtlich: Zu den Ziffern 2 und 3 erfolgt keine Abstimmung, da es sich hier um eine Kenntnisnahme handelt).

 

 

Begründung:

 

Am 24.06.2015 fand in Bonn ein Abstimmungsgespräch zur Brückenplanung zwischen dem BMVI und Hessen Mobil statt. Hierbei wurde das von der Stadt über Hessen Mobil beantragte KPP-Gründungssystem (Variante 1) vom BMVI abgelehnt. Daraus ergibt sich, dass die herkömmliche Pfahlgründung (Variante 2) zur Ausführung kommen muss.

 

In Erweiterung der Variante 2 fordert das BMVI zwingend als Auflage zusätzlich die Niederbringung von je einer zusätzlichen Erkundungsbohrung pro Fundament (insgesamt 10 Stück). Zwei Bohrungen wurden bereits in der Variante 2 vorgesehen und sind in der Gesamtkostenaufstellung enthalten. Die weiteren Bohrungen werden vom BMVI über das gutachterliche Maß hinaus für erforderlich gehalten und sind noch nicht in den Gesamtkosten beinhaltet. Dies gilt auch für Nebenkosten, wie die Betreuung und Auswertung der Ergebnisse. Der Auflage des BMVI ist jedoch zwingend nachzukommen.

 

Die voraussichtliche Re-Finanzierung der zusätzlichen Kosten in Höhe von

250.000,00 € kann derzeit noch nicht dargestellt werden, da aufgrund der kurzfristigen Entscheidung und der Eilbedürftigkeit der Vorlage, der Zuschussgeber noch keine Aussage über den Rahmen der Förderung machen konnte. Aus diesem Grund werden die zusätzlichen Kosten vorerst vorsorglich in voller Höhe dem kommunalen Anteil zugerechnet. Sie werden allerdings zum Gegenstand des GVFG-Antrages gemacht, um eine entsprechende Förderung erhalten zu können.

 

Die zusätzlichen Kosten entstehen in Baubereichen, für die keine Straßenbeiträge erhoben werden können.

 

Nach Mitteilung des Revisionsamtes ist eine Prüfung der zusätzlichen Kosten nicht notwendig, da die Kosten und Massen für zwei Bohrungen bereits geprüft wurden und der neue Ansatz für weitere acht Bohrungen auf dieser Prüfung basiert. Auch auf das Aufstellen einer angepassten Folgekostenberechnung kann verzichtet werden, da die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung) unverändert bleiben.