Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0744Ausgegeben am 02.07.2015

Eing. Dat. 02.07.2015

 

 

 

Offenbach beschafft sozial verträglich und ökologisch nachhaltig

Antrag SPD, B‘90/Die Grünen und FW vom 01.07.2015

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Der Magistrat wird aufgefordert, einen weiteren Beitrag für eine sozialere und ökologisch nachhaltigere Beschaffung der Stadt zu leisten. Dazu wird zukünftig die Vergabe öffentlicher Aufträge ab einem Auftragswert von € 10.000 ohne
Berücksichtigung der Mehrwertsteuer grundsätzlich an sozialen, ökologischen, umweltbezogenen und innovativen Anforderungen gemäß § 3 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes ausgerichtet.

Gemeinsam mit allen anderen Zuschlagskriterien und der Bekanntgabe von deren Gewichtung sollen diese Anforderungen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannt werden. Im Ausnahmefall sind die Gründe aktenkundig zu machen, warum die Kriterien nicht gefordert werden.

 

2.    Diese Regelung soll auch für Aufträge der Eigenbetriebe und der Anstalten des öffentlichen Rechts in städtischer Trägerschaft gelten.

 

3.    Der Magistrat wird aufgefordert, im Ausschuss HFB jährlich über die Beschaffungspolitik der Kommune zu berichten und pauschaliert darzustellen, für welche Aufträge soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen in welcher Form gestellt und erfüllt wurden.

 

 

Begründung:

 

Öffentliche Aufträge stellen einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. 2013 machten öffentliche Aufträge ca. 17% des BIP der Europäischen Union aus. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind sie ein wichtiger Umsatzbringer.

 

Die öffentliche Auftragsvergabe stellt somit ein geeignetes Instrument dar, um einen Beitrag zum sozial und ökologisch nachhaltigeren Wirtschaften zu leisten. Mit der Novellierung des Hessischen Vergabegesetzes vom 19. Dezember 2014 wird den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards bei der Produktion von Gütern und der Bereitstellung von Dienstleistungen direkt zu fördern. Das novellierte Gesetz schafft damit mehr Rechtssicherheit bei der Definition von Vergabekriterien.

 

Diese neue Chance gilt es auch in Offenbach zu nutzen, um fair und umweltverträglich wirtschaftende Unternehmen am Markt zu stärken. Die Stadt Offenbach kann damit einen wertvollen Beitrag für die lokale Wirtschaft und deren ArbeitnehmerInnen leisten.