Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16. Juli 2015

 

 

 

 

 

TOP 15

Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Umbau bzw. Neubau der weiterführenden Straßen
hier: Dringlichkeitsvorlage im Nachgang zur Ergänzungsvorlage zum Projekt- und Einstufungsbeschluss „Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Umbau bzw. Neubau der weiterführenden Straßen“ gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) in Verbindung mit § 4 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 20.11.2014 (StrBS)

Bereitstellung weiterer zusätzlicher Mittel für die Baumaßnahme
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-204 (Dez. I, Amt 60) vom 01.07.2015,
2011-16/DS-I(A)0737

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

  1. Der Stadtverordnetenbeschluss 2011-16/DS-I(A)0492 vom 30.01.2014 wird in Erweiterung der Ergänzungsvorlage zum Projekt- und Einstufungsbeschluss wie folgt angepasst:

 

2.    Es wird zur Kenntnis genommen, dass aufgrund der Entscheidung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die

     Variante 2 zur Ausführung kommen muss.

 

3.    Es wird zur Kenntnis genommen, dass das BMVI acht weitere Erkundungsbohrungen als Auflage festgesetzt hat.

 

4.    Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Variante 2, erhöhen sich durch die zusätzlichen Erkundungsbohrungen inkl. Ing.-Leistungen von 37.030.000,00 € um 250.000,00 € auf 37.280.000,00 €.

 

5.    Die zusätzlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt.

 

Produktkonto 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel“ Investitionsnummer 1204010900601301:

 

Haushaltsmittel 2019:                    5.380.000,00 € (einschl. 250.000,00 €)

 

Der kommunale Anteil erhöht sich damit von 1.391.000,00 € um 250.000,00 € auf 1.641.000,00 €.

 

Die erforderliche Anpassung der Mittelbereitstellung ist im Haushaltsplan 2016 vorzunehmen. Die Verpflichtungsermächtigung ist im Nachtragshaushaltsplan 2015 um weitere 250.000,00 € von 26.530.000,00 € auf 26.780.000,00 € zu erhöhen.

 

Die notwendige Anpassung der Haushaltsmittel ist im Rahmen des Gesamthaushaltes vorzunehmen, um die Genehmigungsfähigkeit durch die Aufsichtsbehörde zu gewährleisten.

 

6.    Die gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), in Verbindung mit § 4 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 20.11.2014 (StrBS) in der Ergänzungsvorlage zum Projekt- und Einstufungsbeschluss beinhalteten Straßenbeiträge, bleiben unverändert.

 

7.    Die jährlich anfallenden Folgekosten erhöhen sich im Zins- und Tilgungsbereich adäquat der Ergänzungsvorlage und sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung) bleiben unverändert.

 

8.    Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde (RP Darmstadt) zur Kreditaufnahme und der Bewilligungsbescheid für die GVFG-Förderung vorliegen.

 

 

(Nachrichtlich: Zu den Ziffern 2 und 3 erfolgt keine Abstimmung, da es sich hier um eine Kenntnisnahme handelt).

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung