Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16. Juli 2015

 

 

 

 

 

TOP 27

Einmaliger Zuschuss für den 1. FC Samurai zur Anschaffung von Judo-Matten
Antrag SPD, B‘90/Die Grünen und FW vom 01.07.2015, 2011-16/DS-I(A)0742
Ergänzungsantrag CDU vom 09.07.2015, 2011-16/DS-I(A)0742/1

Änderungsantrag SPD, B‘90/Die Grünen und FW vom 13.07.2015,

2011-16/DS-I(A)0742/2

Ergänzungsantrag CDU zum Änderungsantrag 2011-16/DS-I(A)0742/2 vom 16.07.2015, 2011-16/DS-I(A)0742/2/1

Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW zum Ergänzungsantrag

2011-16/DS-I(A)0742/2/1 vom 16.07.2015, 2011-16/DS-I(A)0742/2/1/1

Änderungsantrag Die LINKE. zum Änderungsantrag 2011-16/DS-I(A)0742/2 vom 15.07.2015, 2011-16/DS-I(A)0742/2/2

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0742/2/1/1, 2011-16/DS-I(A)0742/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.         Der 1. JC Samurai erhält für die Anschaffung neuer Judo-Matten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.000 €.

 

Die Auszahlung erfolgt auf einem von der Kämmerei neu anzulegenden Produktkonto. Die Finanzierung erfolgt durch Mehreinnahmen auf dem Produktkonto 01010700.5989000020 (insg. 914.778,93 €). Die Mittel werden im Nachtrag 2015 umgesetzt. Um die Auszahlung zu gewährleisten, werden die beiden Produktkonten bis zur Umsetzung im Nachtrag 2015 in einen Deckungskreis genommen.

 

2.         Der TV Bieber erhält für die energetische Sanierung der vereinseigenen Turnhalle einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.000,-- Euro.

 

Die Auszahlung erfolgt auf einem von der Kämmerei neu anzulegenden Produktkonto. Die Finanzierung erfolgt durch Mehreinnahmen auf dem Produktkonto 01010700.5989000020 (insg. 914.778,93 €). Die Mittel werden im Nachtrag 2015 umgesetzt. Um die Auszahlung zu gewährleisten, werden die beiden Produktkonten bis zur Umsetzung im Nachtrag 2015 in einen Deckungskreis genommen.

 

 

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0742/2/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Die Stadt Offenbach richtet einen Fonds ein, aus dem die Sportvereine der Stadt gefördert werden. Der Fonds wird jährlich mit mindestens 50 000 Euro ausgestattet. Die Sportvereine der Stadt können sich auf diese Gelder bewerben, um anstehende Projekte zu realisieren.

 

Ziel ist es aus diesem Topf 5 Vereine mit max. 10.000 EUR fördern zu können.

Einmal jährlich entscheidet der Ausschuss für Kultur, Schule, Sport und Städtepartnerschaften über die Verteilung der Gelder unter den eingegangenen Vorschlägen. Die Entscheidung fällt für das Jahr 2015 mit verkürzten Fristen bis Ende September.

 

Die Auszahlung erfolgt auf einem von der Kämmerei neu anzulegenden Produktkonto. Die Finanzierung erfolgt durch Mehreinnahmen auf dem Produktkonto 01010700.5989000020 (insg. 914.778,93 €). Die Mittel werden im Nachtrag 2015 umgesetzt. Um die Auszahlung zu gewährleisten, werden die beiden Produktkonten bis zur Umsetzung im Nachtrag 2015 in einen Deckungskreis genommen.

 

2011-16/DS-I(A)0742/2/1/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Ergänzungsantrag wird wie folgt geändert:

 

Der Änderungsantrag wird um einen Punkt 2 mit folgendem Inhalt ergänzt:

 

Der TV Bieber erhält für die energetische Sanierung der vereinseigenen Turnhalle einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.000,-- Euro.

 

Die Auszahlung erfolgt auf einem von der Kämmerei neu anzulegenden Produktkonto. Die Finanzierung erfolgt durch Mehreinnahmen auf dem Produktkonto 01010700.5989000020 (insg. 914.778,93 €). Die Mittel werden im Nachtrag 2015 umgesetzt. Um die Auszahlung zu gewährleisten, werden die beiden Produktkonten bis zur Umsetzung im Nachtrag 2015 in einen Deckungskreis genommen.

 

2011-16/DS-I(A)0742/2/1

 

Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0742/2/1/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende 2011-16/DS-I(A)0742/2/1:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Änderungsantrag wird um einen Punkt 2 mit folgendem Inhalt ergänzt:

 

Der TV Bieber erhält für die energetische Sanierung der vereinseigenen Turnhalle einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 20.000,-- Euro.

 

Die Auszahlung erfolgt auf einem von der Kämmerei neu anzulegenden Produktkonto. Die Finanzierung erfolgt durch Mehreinnahmen auf dem Produktkonto 01010700.5989000020 (insg. 914.778,93 €). Die Mittel werden im Nachtrag 2015 umgesetzt. Um die Auszahlung zu gewährleisten, werden die beiden Produktkonten bis zur Umsetzung im Nachtrag 2015 in einen Deckungskreis genommen.

 

 

 

 

2011-16/DS-I(A)0742/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Der 1. JC Samurai erhält für die Anschaffung neuer Judo-Matten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.000 €.

 

Die Auszahlung erfolgt auf einem von der Kämmerei neu anzulegenden Produktkonto. Die Finanzierung erfolgt durch Mehreinnahmen auf dem Produktkonto 01010700.5989000020 (insg. 914.778,93 €). Die Mittel werden im Nachtrag 2015 umgesetzt. Um die Auszahlung zu gewährleisten, werden die beiden Produktkonten bis zur Umsetzung im Nachtrag 2015 in einen Deckungskreis genommen.

 

2011-16/DS-I(A)0742/1

 

Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0742/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende 2011-16/DS-I(A)0742/1:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Ursprungsantrag wird um einen Punkt 2 mit folgendem Inhalt ergänzt:

 

Der TV Bieber erhält für die energetische Sanierung der vereinseigenen Turnhalle einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 20.000,-- Euro.

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Produktkonto 01010700.5989000020.

 

2011-16/DS-I(A)0742

 

Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0742/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende 2011-16/DS-I(A)0742:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der 1. JC Samurai erhält für die Anschaffung neuer Judo-Matten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.000 €.

 

Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über das Produktkonto 01010700.5989000020.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung