Aufhebungssatzung

zur Betriebssatzung für das Alten- und Pflegeheim der Stadt Offenbach a. M.

 

Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I 2005, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel des Gesetzes vom 28. März 2015 (GVBl. S. 158), berichtigt am 22. April 2015 (GVBl. S. 188) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat in Ihrer Sitzung am XX.XX.2015 folgende Aufhebungssatzung zur Satzung über den Betrieb für das Alten und Pflegeheim der Stadt Offenbach am Main, Hessenring 55-57, 63071 Offenbach am Main beschlossen:

 

§ 1

Die Betriebssatzung für das Alten und Pflegeheim der Stadt Offenbach am Main, Hessenring 55-57, 63071 Offenbach am Main vom 01. Januar 1994 wird aufgehoben.

 

§ 2

Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Offenbach am Main, den XX.XX.2015

 

Der Magistrat der Stadt

Offenbach am Main

 

 

 

H. Schneider

Oberbürgermeister