Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0750Ausgegeben am 15.09.2015

Eing. Dat. 03.09.2015

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Seligenstädter Straße 142, 63073 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-255 (Dez. I, Amt 80) vom 02.09.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die auf der Anlage genannte Erwerberin die Grundstücke Gemarkung Bieber Flur 13 Nr. 562 = 421 m² und Nr. 552 = 18 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 155.845,00 EUR (355,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erwerberin getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Die beiden Grundstücke (Stammgrundstück und Garagenparzelle) Seligenstädter Straße 142 sind derzeit im Erbbaurecht vergeben. Die auf der Anlage genannte Erwerberin hat nunmehr Interesse am Erwerb der Grundstücke.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung der Grundstücke. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2077. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 8,63 EUR/m² = 3.788,57 EUR/Jahr. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).

 

Die Erwerberin ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Plan

Nichtöffentliche Anlage