Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0752Ausgegeben am 15.09.2015

Eing. Dat. 03.09.2015

 

 

 

 

 

Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Senefelderstraße 101

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-257 (Dez. I, Amt 80) vom 02.09.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Das zum 31.03.2027 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Senefelderstraße 101 = 342 m² wird um 30 Jahre verlängert.

 

2.         Der Erbbauzins beträgt 3.177,18 EUR/Jahr (9,29 EUR/m²) und wird bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.

 

Begründung:

 

Das Erbbaurecht an dem Grundstück Senefelderstraße 101 läuft am 31.03.2027 ab. Im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Verkauf verlangt die finanzierende Bank des Käufers zur Absicherung des Kredites bereits vor Verkauf eine Verlängerung des Erbbaurechts.

 

Bei dem Erbbaugrundstück handelt es sich um ein reines Wohnhausgrundstück. In städtebaulicher Hinsicht bestehen keine Planungsabsichten für das Grundstück.

 

Der Erbbauzins wird alle 5 Jahre nach den Veränderungen des Verbraucherpreisindex angepasst und beträgt derzeit 9,29 EUR/m².

 

Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen eine Verlängerung des am 31.03.2027 ablaufenden Erbbaurechts um 30 Jahre keine Bedenken.

Anlagen:

Nichtöffentliche Anlage

Plan

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