Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0753Ausgegeben am 15.09.2015

Eing. Dat. 03.09.2015

 

 

 

 

 

Jahresabschluss des ESO zum 31.12.2014, Ergebnisverwendungsvorschlag und Entlastung der Betriebsleitung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-261 (Dez. II, ESO) vom 02.09.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen zum 31.12.2014 (siehe Anlage) wird festgestellt.

 

2.    Die Betriebsleitung schlägt vor, die erwirtschaftete Verzinsung des eingesetzten Kapitals der hoheitlichen Bereiche in Höhe von 436.687,60 € gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01. Juli 2010 zur Verrechnung mit den beschlossenen Ausweitungen von Straßenreparaturen einzusetzen.

Außerdem wird aus dem Gewinn des Betriebes gewerblicher Art „DSD“ ein Betrag von 73.312,40 € an den städtischen Haushalt abgeführt.

Der darüber hinausgehende Gewinn des Jahres 2014 in Höhe von 446.360,30 € wird nach Ausgleich der noch anfallenden Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätszuschlag auf die Gewinne der Sparten „DSD“ und „Krematorium“ der Allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs zugeführt.

 

3.    Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

 

Begründung:

 

Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss 2014 erstellt. Dieser wurde von der der Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Dreieich geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Unter Bezug auf die §§ 112 - 114 HGO wird der Betriebsleitung aufgrund des geprüften Jahresabschlusses Entlastung erteilt.

 

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 einschließlich des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2014 liegt im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder * und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung zur Einsichtnahme aus.

 

* redaktionell geändert

 

 

Anlage:

Jahresabschluss

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro