Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0754Ausgegeben am 15.09.2015

Eing. Dat. 03.09.2015

 

 

 

 

 

Beteiligungsbericht 2014 der Stadt Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-264 (Dez. III, Amt 20) vom 02.09.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung den beiliegenden Beteiligungsbericht 2014 der Stadt Offenbach am Main gemäß § 123a Abs. 3 Satz 1 HGO in öffentlicher Sitzung erörtert.

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 123a HGO ist die Gemeinde dazu verpflichtet, jährlich zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit einen Bericht über ihre Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen.

 

Gemäß § 123a Absatz 3 HGO ist der Beteiligungsbericht in der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu erörtern.

 

Die Gemeinde hat die Einwohner über das Vorliegen des Beteiligungsberichtes in geeigneter Form zu unterrichten. Die Einwohner sind berechtigt, den Beteiligungsbericht einzusehen (§ 123a Absatz 3 Satz 2 HGO). Der Bericht kann, nach erfolgter öffentlicher Erörterung, während der üblichen Dienststunden in der Kämmerei eingesehen werden. In einer amtlichen Bekanntmachung in der „Offenbach-Post“ wird auf das Vorliegen des Beteiligungsberichtes und die zur Einsichtnahme vorgesehene Örtlichkeit hingewiesen. Der Bericht wird darüber hinaus im Internet unter www.offenbach.de zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Anlage:

Beteiligungsbericht 2014

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro

 

Nachrichtlich: Der Beteiligungsbericht 2014 wird in elektronischer Form allen Stadtverordneten zur Verfügung gestellt.

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