Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0758Ausgegeben am 17.09.2015

Eing. Dat. 17.09.2015

 

 

 

 

 

Umbau von Feld 4 von einem Naturrasen- in ein Kunststoffrasenspielfeld,

Sportanlage Rosenhöhe in Offenbach, Lauterbornweg 7 in 63069 Offenbach

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-270 (Dez. I, Amt 49.2 und Amt 60) vom 16.09.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Den Maßnahmen zum Umbau eines Naturrasenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld auf der Sportanlage Rosenhöhe, Lauterbornweg 7 in 63069 Offenbach auf der Grundlage der vom Amt für Kultur- und Sportmanagement, Abt. Sportmanagement (Amt 49.2), in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Die LandschaftsArchitekten, Bittkau - Bartfelder + Ingenieure GbR, 65183 Wiesbaden, sowie dem Projektsteuerer OPG erstellten und vom Revisionsamt geprüften groben Kostenschätzung in Höhe von 750.000,00 € wird zugestimmt.

2.     Die Mittelbereitstellung für die einzelnen Maßnahmen erfolgt über das Produktsachkonto 08020100.0951003260 „Sportanlage Rosenhöhe Kunstrasenplatz“, Investitions-Nr. 0802010900601301.

 

Haushaltsmittel 2013:                                 100.000,00 €

 

Haushaltsmittel 2014:                                  650.000,00 €

 

Gesamt:                                                    750.000,00 €

 

Die Mittelbereitstellung erfolgt vorbehaltlich der Resteübertragung von 2014 nach 2015 und der Freigabe der Mittel. Die Mittelbewirtschaftung erfolgt durch Amt 60.

 

3.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 131.025,00 €/p.a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, betragen 9.000,00 €/p.a. Diese sind ab Inbetriebnahme auf dem Produktkonto 08020100.6165000191 geplant.

 

4.     Die Abwicklung der Maßnahme wird der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

 

 

 

 

Begründung:

 

1             Anlass und Historie

 

1.1         Anlass

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main beabsichtigt den bestehenden Naturrasenplatz auf Großspielfeld 4 auf der Sportstätte Rosenhöhe zu einem Kunstrasenplatz auszubauen.

 

Die Sportanlage Rosenhöhe besteht zurzeit aus vier Naturrasen-Spielfeldern, einem Hartplatz mit einem Tennenbelag sowie einem Ricoten-Kleinspielfeld (Platz aus geschredderter Baumrinde). Ein Kunststoffrasenspielfeld ist innerhalb der Sportanlage Rosenhöhe bisher nicht vorhanden.

 

Das Großspielfeld 4 ist ca. 6.900 m² groß, hat derzeit je an den Stirnseiten ein Tor sowie Ballfangzäune (d.h. keine Zäune an den Längsseiten). Der Platz verfügt derzeit weder über eine Flutlichtanlage noch eine Beschallungsanlage.

 

Mit dem geplanten Bau des Kunstrasenplatzes auf Großspielfeld 4 wird dessen Nutzungszeit von derzeit 800 h/Jahr auf 2000 h/ im Jahr erhöht. Das entspricht einer 2,5-fachen Nutzungssteigerung.

 

In einer vergleichenden Studie wird eine Variante betrachtet, in der das südlich gelegene Ricoten‑Kleinspielfeld (ca. 1.550 m²) zusätzlich auch als Kunstrasenplatz ausgebaut wird (Siehe V 2 – Alternative, unter Punkt 3.2.1 und 3.2.2).

 

1.2         Historie

 

Die Notwendigkeit für ein Kunststoffrasenspielfeld ist seit langem gegeben. Insbesondere im Winter sind die Naturrasenspielfelder zeitweise nicht bespielbar. Aus diesem Grund trainieren die Teams der SG Rosenhöhe seit Jahren im Winter auf anderen Sportanlagen.

 

Heimspiele der Jugend-Hessenliga müssen deshalb auch in Frankfurt-Bonames stattfinden. Im Winter wurden zeitweise sogar Soccer-Hallen angemietet. Dies stellt derzeit einen großen Kostenfaktor für den Verein dar, der zukünftig eingespart werden soll.

 

Überdies müssen die Mannschaften der SG Rosenhöhe bei witterungsbedingter Un-bespielbarkeit von Großspielfeld 4 auf die Plätze der Nachbarvereine ausweichen. Dies bspw. beim Ball Spiel Club 1899 e.V. Offenbach (BSC) und beim FC Germania Bieber, die auch ohne die Spieler der SG Rosenhöhe bereits überlastet sind.

 

Beim BSC trainieren im Winter neben der SG Rosenhöhe auch noch der Verein Squadra Azzurra sowie die Rugbyabteilung des BSC.

 

Mit dem geplanten neuen Kunststoffrasen-Spielfeld wird sich somit auch die Situation bei den Nachbarvereinen etwas entspannen.

 

Das Feld Nr. 4 wurde in der Vergangenheit im Zeitfenster von April bis November ne-ben den Jugend- und Seniorenbereichen der Vereine auch von weiteren Nutzern wie Schulen oder von Betriebssportgruppen genutzt.

 

1.3         Grundlagen

 

Das umzugestaltende Großspielfeld 4 innerhalb der Sportanlage Rosenhöhe befindet sich direkt am Lauterbornweg. Das benachbarte Funktionsgebäude im Nordosten des Spielfeldes hat die Adresse Lauterbornweg 7.

 

Weiter südlich vom Funktionsgebäude befinden sich weitere Rasenspielfelder, die nur etwa 5 m vom Großspielfeld 4 entfernt liegen. Im Süden schließt eine Basketballanlage an das Feld 4 an. Eine große Tennishalle und ein Restaurant mit Außenbewirtschaftung grenzen das Großspielfeld 4 nach Westen ab.

 

Das vorhandene Großspielfeld besitzt einen Naturrasenbelag, der auf einem sandigen Oberboden wächst.

 

Hinter dem Torraum im Norden steht ein 4,00 m hoher Ballfangzaun mit einer Breite von 30 m. Im Süden steht ein 4,00 und 6,00 m hoher Ballfangzaun auf der kompletten Breite der Torauslinie.

 

In Richtung des östlichen Funktionsgebäudes und der Nachbarplätze ist eine Barriere (Holmengeländer) installiert mit einer Füllung aus Stahlgitterzaun. Die Zaunfüllung in-nerhalb des Geländers soll verhindern, dass Bälle auf die Nachbarspielfelder hinüber rollen.

 

Das Großspielfeld 4 soll u.a. in zwei Jugendspielfelder von 64x42,50 m teilbar sein. Damit wird Großspielfeld 4 zukünftig auch quer bespielt. Ein wirksamer Schutz, dass die Bälle im eigenen Spielfeld bleiben, sind die bestehenden Ballfangzäune dann nicht, da sie nur an den Stirnseiten angeordnet sind.

 

So steht das Tor vom Jugendspielfeld derzeit in Richtung östliches Nachbarfeld ohne eine wirksame Ballfangeinrichtung mit entsprechender Höhe. Es wird daher an der östlichen Längsseite ein zusätzlicher Ballfangzaun erforderlich (Ballfangzaun ist in V 1 Vorzugsvariante enthalten, in den beiden Alternativ-Varianten nicht).

 

Ebenso notwendig ist eine Flutlichtanlage, damit der Platz winterbespielbar ist (Flutlichtanlage ist in V 1 Vorzugsvariante sowie in der V2-Alternativvariante enthalten, in den letzten Alternativ-Varianten nicht).

2             Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

Vorbehaltlich der Grundsatzbeschlussfassung erfolgt die Erstellung der Planungs- und Kostendaten zum Projektbeschluss. Die den Planungs- und Kostendaten beiliegende Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde bezieht sich damit lediglich auf die Studie für den Grundsatzbeschluss.

 

Im Zuge der Erarbeitung der Planungs- und Kostendaten zum Projektbeschluss  er-folgt die vertiefte Abstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz dann, wenn die Objektplanung Freianlagen für den Kunststoffrasenplatz vorliegt.

Zur Bewertung der Objektplanung durch das Amt für Umwelt, Energie und Klima-schutz wird dann eine ausführliche Baubeschreibung (u. a. Details zum Aufbau, zur Entwässerung, zu den verwendeten Materialien) vorliegen.

 

Zur Magistratsvorlage liegt inzwischen eine weitere Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz vor (09/2015). Hierin werden die Auflagen, Ergänzungen und Hinweise aufgeführt, die bezüglich näher zu behandelnder Aspekte des Bauvorhabens im Zuge der Erstellung der Planungs- und Kostendaten zum Projektbeschluss zu beachten sind.

 

2.1         Eingriff/Ausgleich

 

Erst nach Erarbeitung einer Planung kann eine Eingriffs-/Ausgleichs-Betrachtung und –Bilanzierung ausgearbeitet und der Unteren Naturschutzbehörde vorgelegt werden. Dieses Vorgehen ist bereits jetzt im Zuge der Erstellung der Planungs- und Kostendaten zum Grundsatzbeschluss mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz abgestimmt.

2.2         Baumfällung und Eingriff in Gehölzbestände

 

Nach derzeitigem Stand werden weder Baumfällungen noch Eingriffe in Gehölzbestände notwendig.

2.3         Maßnahmen zum Schutz von Bäumen und Gehölz während der Baumaßnahme

 

Das bestehende Naturrasenfeld ist auch nach dem Umbau in einen Kunstrasenplatz mit angrenzendem Pflasterstreifen weiter weitläufig von Naturrasen umgeben. Der Schutz von Bäumen oder Gehölz wird nicht erforderlich.

 

Hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit ist zunächst festzuhalten, dass sowohl der Naturrasen wie auch der Kunststoffrasen als Fußballbelag beide durchlässig sind.

 

Niederschlagswasser kann versickern und der Grundwasserneubildung zugeführt werden. Damit es bei Starkregenereignissen nicht zu Staunässe kommt, wird überschüssiges Wasser über eine Drainage abgeleitet.

 

Auch diese Funktionsweise ist bei Naturrasen und Kunststoffrasen gleich. Um das Kunststoffrasenspielfeld wird ein Pflasterstreifen angelegt. Sollte Gummigranulat in geringen Mengen aus dem Flor heraus getragen werden, so bleibt es auf dem Pflasterstreifen liegen. Von hier kann es in den Teppich zurück gefegt werden.

 

2.4         Natur- und Artenschutz

Seitens der Stellungnahme zur Magistratsvorlage des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz wird ergänzend angeregt, zum Thema Artenschutz in der weiteren Planung die Beeinträchtigung von Insekten durch die Flutlichtanlage zu untersuchen.

 

2.5         Altlasten / Bodenschutz sowie Gewässerschutz

Aus der Stellungnahme zur Magistratsvorlage des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist zu entnehmen, das folgende Hinweise und Themen im Zuge der Erstellung der Planungs- und Kostendaten zum Projektbeschluss zu behandlen sind:

 

Es liegen keine Hinweise auf Altablagerungen oder Altstandorte vor. Die Belange des Bodenschutzes sind gemäß dem Bundesbodenschutzgesetz mit der Oberen Bodenschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt abzuklären.

 

Ergänzend zum Thema Bodenschutz ist der Austausch der natürlichen, belebten Bodenschicht durch ein künstliches Substrat unter den Aspekten „CO2-Spreicherfunktion“ und „Lebensraumfunktion“ zu betrachten.

 

Seitens der Wasserbehörde empfiehlt es sich im Laufe der weiteren Planung, das Thema Bewässerung und Versickerung in einem separaten Kapitel zu behandeln. Die Aspekte „Versickerungsfähigkeit“, „Grundwasserneubildung“ und „Entwässerungssystem“ (Drainage) sind entsprechend des jetzigen Verfahrensstandes ausreichend berücksichtigt und werden im Laufe der weiteren Planung vertieft.

 

Analog zum Bodenschutz ist auch hier die Obere Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt  mit einzubinden.

 

2.6         Klimaschutz und Energie

 

Bezüglich der Flutlichtanlage (Vorzugsvariante) ist der Aspekt „Energieeffizienz“ im Rahmen der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

Des Weiteren ist der Aspekt „Klimafunktion“ zu behandeln. Anhand der Klimafunktionskarte Offenbach soll der Verlust der Klimafunktion ermittelt und bewertet sowie eine Strategie zur Vermeidung von Überhitzung des Sportgeländes erwogen werden.

 

2.7         Immissionsschutz

 

Bezüglich der Beschallungsanlage (V3-Alternative zu Vorzugsvariante) ist, sollte sie geplant werden, der Aspekt „Lärmemissionen“ im Rahmen der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

3             Erläuterung zur Kostenberechnung

 

3.1         Kostenermittlung

 

Für das Projekt sind 750.000 € im Haushaltsplan der Stadt Offenbach veranschlagt.

Zunächst wurden für eine Grundaufstellung aller möglichen Planungskomponenten grob alle Kosten geschätzt.

 

Die Komponenten der Grundaufstellung sind im Einzelnen: Kunstrasenbelag auf Feld 4, Kunstrasenbelag auf Kleinspielfeld sowie für Feld 4 Flutlichtanlage, Beschallungsanlage, Bewässerungsanlage und die östliche Längseinfriedung.

Die Gesamtkosten der Grundaufstellung betragen mit Baunebenkosten und Unvor-hergesehenem brutto 978.460,96 € und liegen damit über dem zur Verfügung ste-henden Haushaltsansatz.

 

Im Folgenden wurden daher drei Varianten geprüft, in denen immer nur Teile der Ein-zelkomponenten zusammengefasst wurden. Hierbei bildet V 1 die Vorzugsvariante, da die zu realisierenden Komponenten im zur Verfügung stehenden Haushaltsansatz die größte Verbesserung der Spielsituation auf der Sportanlage Rosenhöhe erzielen.

 

3.2         Vorzugsvariante sowie zwei Alternativen

 

3.3         Kurzübersicht Variantenvergleich

 

Grundauf-stellung

V 1 - 
Vorzugsvariante

V 2 -
Alternative

V 3 -
Alternative

 

Glatte Faser 

Texturier. Faser 

Dito  

Dito

Kunstrasenplatz

445.100

417.850

417.850

417.850

Kleinspielfeld

64.000

0

64.000

0

Fluchtlichtanlage

47.000

47.000

0

47.000

Beschallungsanlage

15.000

350

350

350

Bewässerungsanlage

20.000

0

0

20.000

Östl. Längseinfriedung

25.500

25.500

0

0

 

616.600

490.700

482.200

485.200

zzgl. Baunebenkosten

166.482

110.000

110.000

110.000

zzgl. Mehrwertsteuer

148.786

114.133

113.088

112.518

zzgl. Unvorhergesehenem

46.593

35.167

41.712

45.282

Brutto

978.461

750.000

750.000

750.000

 

3.4         Erläuterung Varianten innerhalb Budget

 

V 1 = In der Vorzugsvariante sind folgende Eigenschaften bzw. Ausstattungen enthalten:

 

-              Kunststoffrasenbelag mit texturierter Faser

 

-              Flutlichtanlage mit 200 Lux

 

-           Verkabelung für eine spätere Installation einer Beschallungsanlage

 

-           Östliche Längseinfriedung von Feld 4 mit einem Ballfangzaun, Höhe 4,00 m

 

Begründung für die Vorzugsvariante: Eine Flutlichtanlage ist für das neue Kunststoffrasenspielfeld obligatorisch, damit der Platz auch in den Wintermonaten und in den Abendstunden optimal und maximal belegt werden kann. Des Gleichen die östliche Einfriedung mit einem Ballfangzaun, weil diese wirksam verhindert, dass die Bälle auf das Nachbarfeld geschossen werden oder von diesem in das Feld 4. Die Bewässerung könnte ggf. auch manuell durchgeführt werden.

V 2 = Ohne Flutlichtanlage, ohne automatische Bewässerung und ohne östliche Längseinfriedung. Dafür aber mit Umbau des Kleinspielfeldes in einen Kunstrasen-platz. Diese Variante trägt der Tatsache Rechnung, dass eine Ertüchtigung des Kleinspielfeldes als zusätzlicher Kunstrasenplatz für die Sportanlage Rosenhöhe eine wesentliche Verbesserung der Platzressourcen darstellen würde.

 

V 3 = Mit Flutlichtanlage und automatischer Bewässerung, aber ohne die östliche Längseinfriedung

 

Auf die Beschallungsanlage kann von den Ausstattungen am ehesten verzichtet wer-den. Deswegen ist diese in keiner der Varianten enthalten.

 

3.5         Besonderheiten

 

Bei allen Planungs- und Kennwertangaben, Verbrauchswerten sowie den dargestellten Kosten handelt es sich zunächst um qualifizierte Expertenschätzungen. Die Arbeitsergebnisse dieser Kurzstudie erreichen nicht den Detaillierungsgrad und die Planungstiefe einer Vorplanung nach HOAI.

 

Die Grundaufstellung der Kosten, in der zur Information alle Komponenten kosten-mäßig bewertet wurden, beinhaltet eine Flutlichtanlage, eine Beschallungsanlage, eine vollautomatische Bewässerungsanlage und eine komplette Einfriedung von Feld 4. Die Berechnung dieser Kosten ist ausführlich in der ersten Spalte der beiliegenden Tabelle ‚Variantenvergleich‘ aufgeführt.

 

Bereits hier wird deutlich, dass der Umbau des Kleinspielfeldes vermutlich nicht in-nerhalb des zur Verfügung stehenden Haushaltsansatzes realisierbar ist.

 

In der Tabelle ‚Variantenvergleich‘ sind drei Bauvarianten aufgeführt, mit denen der Haushaltsansatz von 750.000 umgesetzt werden kann. Variante 1 ist die Vorzugsva-riante, da sich mit diesem Bauumfang die Ziele der Maßnahme innerhalb des Haus-haltsansatzes am wirtschaftlichsten realisieren lassen. Die Komponenten der Varian-te 1 lassen sich für die Zwecke des Vereins am besten nutzen.

3.6         Einsparpotentiale

 

Die Einsparpotentiale sind bereits mit der Vorentscheidung für die Realisierung des Kunststoffrasens als texturierte Faser ausgeschöpft worden (anstelle der kostenaufwändigeren glatten Faser). Andere Ausführungsalternativen gibt es nicht.

4             Konzept der Maßnahmen

 

4.1         Belag und Ausstattung des Kunststoffrasenspielfeldes

 

4.2         Belag

 

Mit der Technik von Kunststoffrasenplätzen sollen die Eigenschaften von Naturrasenplätzen möglichst perfekt nachgeahmt werden, bei einer deutlichen Erhöhung der Nutzungsstunden pro Jahr. Nach den ‚DFB-Empfehlungen für Kunststoffrasenplätze‘ beträgt die jährliche Nutzungsdauer auf einem Naturrasenplatz ca. 400 – 800 Stunden und auf einem Kunststoffrasenplatz ca. 2000 – 2500 Stunden.

Seit Ende der 90 er Jahre werden Kunststoffrasenplätze der 3. Generation gebaut, die mit Sand und Gummigranulat verfüllt werden. Mit dieser Technik werden die Eigenschaften eines guten Naturrasenplatzes nahezu erreicht. So hat die FIFA seit dem 1. Juli 2004 offiziell ‚Spiele im Einklang mit dem jeweiligen Wettbewerbsreglement auf natürlichem oder künstlichen Untergrund‘ zugelassen, seit der Saison 2005/2006 ist dies in Wettbewerben des Europäischen Fußballverbandes UEFA möglich.

Unterschieden wird aktuell im Wesentlichen zwischen einem Kunststoffrasen mit einer geraden Faser und einer gekräuselten (texturierten) Faser.

 

Der Kunststoffrasen mit einer geraden Faser hat geringe Vorteile im Ballrollverhalten. Weiter hat dieser eher die Anmutung eines Naturrasens und somit optische Vorteile. In der Realität werden die technischen Vorteile jedoch kaum wahrnehmbar sein.

Der Kunststoffrasen mit einer texturierten Faser ist zunächst kostengünstiger in den Herstellungs- und Unterhaltungskosten. In der Herstellung ist dieser Belag ca. 4,00 €/ m² günstiger als der Kunststoffrasen mit der geraden Faser. Bei der Spielfeldgröße von Feld 4 mit 6.900 m² ergibt das eine Kostendifferenz in Höhe von 27.600,00 € netto (32.844,00 € brutto).

Durch die Kräuselung der Faser wird das Verfüllmaterial, Sand und Gummigranulat, wesentlich besser im Flor gehalten. Aus diesem Grund reduzieren sich auch die Folgekosten. In den ‚DFB-Empfehlungen für Kunststoffrasenplätze‘ werden die Pflegekosten pro Spielstunde für mit Sand- und Gummigranulat verfüllte Plätze mit
5,34 – 4,27 € angegeben (je nach Nutzungsstunden). Diese Werte können für eine gerade Faser angenommen werden; für eine texturierte Faser ist der Aufwand um etwa 1/3 geringer. Prognostiziert sind die Pflegekosten pro Jahr bei einer texturierten Faser im Feld 4 um ca. 3.200,00 € netto (3.808,00 € brutto) pro Jahr geringer.

Aus den vorgenannten Gründen empfehlen wir die Anlage eines Kunststoffrasens mit texturierter Faser, so wie in Varianten V 1 + V 3 enthalten (anstelle eines Kunstrasens mit gerader Faser).

4.3         Tore

 

Die Wieder- bzw. Weiterverwendbarkeit der bestehenden Tore wird im Zuge der Er-arbeitung der Planungs -und Kostendaten zum Projektbeschluss überprüft. Für die hier vorliegenden Unterlagen zum Grundsatzbeschluss wurde zwecks Kostensicherheit die Beschaffung neuer Tore kalkuliert (2 Großfeldtore sowie 4 Jugendfußballtore).

 

4.4         Flutlichtanlage

 

Damit die Vorteile eines Kunststoffrasenspielfeldes mit den höchsten Nutzungsstunden im Jahr optimal ausgenutzt können, ist der Aufbau einer Flutlichtanlage höchst wirtschaftlich. Nur so kann der Platz im Winter und in den Abendstunden voll belegt werden.

 

Die Kosten für die Flutlichtanlage sind in der Vorzugsvariante 1 sowie der Variante 3 enthalten.

4.5         Beschallungsanlage

 

Die Mannschaften der SG Rosenhöhe spielen in hohen Spielklassen, wie zum Beispiel der Jugend-Hessenliga. Mit dem hohen Besucheraufkommen in diesen Spielklassen ist eine Beschallungsanlage sinnvoll, jedoch nicht zwingend erforderlich.

In jedem Fall sollten eine Verkabelung zwischen den Flutlichtmasten innerhalb der Baumaßnahme vorgenommen werden, damit eine spätere Beschaffung und  Installation leicht möglich ist (nicht aus diesem Projektbudget). Die Kosten für eine Beschallungsanlage sind in keiner Variante enthalten, da ansonsten auf wichtige andere Komponenten hätte verzichtet werden müssen.

4.6         Vollautomatische Bewässerungsanlage

 

Das Bespielen eines Kunststoffrasenplatzes ist auch ohne Bewässerungsanlage möglich. Insbesondere aus zwei Gründen ist eine Bewässerungsanlage jedoch sehr sinnvoll.

 

Zum einen kann sich ein Kunststoffrasenspielfeld bei einer Lufttemperatur von ca. 36°C im Sommer bis auf 50°C aufheizen. Mit einer Bewässerungsanlage kann der Belag deutlich herunter gekühlt werden. Insbesondere in den Spielklassen für Kinder und Jugendliche ist das ein großer Vorteil.

 

Der zweite Grund ist das Ballsprungverhalten. Ein trockener, heißer Platz ist sehr stumpf, d.h. die Bälle stoppen unnatürlich ab. Mit einer Bewässerung wird diesem Platzverhalten entgegen gewirkt.

 

Behelfsweise wäre auch eine manuelle Bewässerung mit Schläuchen und einem Stativregner möglich. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass dieser Aufwand in der Praxis kaum betrieben wird.

 

Die Kosten für die Bewässerungsanlage sind nicht in der Vorzugsvariante 1 enthalten (nur in V 3), da ansonsten auf wichtige andere Komponenten hätte verzichtet werden müssen.

4.7         Umbau Kleinspielfeld

 

Innerhalb der Sportanlage Rosenhöhe befindet sich ein Kleinspielfeld mit einem Ricoten-Belag, dies ist ein Sportbelag aus Baumrinde. Dieser Belag ist sehr pflegeintensiv und in seinen Spieleigenschaften deutlich schlechter als ein Kunststoffrasenbelag. Das Spielfeld ist bereits komplett mit einem Ballfangzaun umgeben. So besteht der Wunsch dieses Spielfeld im Rahmen der Maßnahme in ein Kunststoffrasenspielfeld umzuwandeln.

 

Diese Kosten sind in der Variante 2 grob vorgeschätzt. Dies hat jedoch zur Folge, dass lediglich die beiden Plätze als Kunststoffrasenfelder ausgebaut werden könnten. Alle anderen Komponenten müssten zugunsten dieser Maßnahme gestrichen werden. Für eine sinnvolle Nutzung, insbesondere von Großspielfeld 4, ist dies nicht empfehlenswert.

 

4.8         Grünplanung

 

Bei der geplanten Baumaßnahme soll ein Naturrasenplatz in einen Kunststoffrasenplatz umgebaut werden. Zusätzliche Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen sind nicht geplant und daher nicht Bestandteil des Projektes.

5             Terminplanung

 

Vorbehaltlich des Grundsatzbeschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung beginnt im Anschluss daran die Erstellung der Planungs- und Kostendaten zum Pro-jektbeschluss.

 

Der Projektbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung wird für Frühjahr 2016 avisiert. Danach erfolgt die Ausschreibung und Vergabe, so dass voraussichtlich im Sommer und Herbst 2016 die Bauausführung erfolgen kann, sofern die Witterung dies zulässt. Das Bauende ist dann spätestens für November 2016 geplant.

6             Abstimmungen mit Fachämtern

 

Die Stellungnahme des Fachreferates für Bodenschutz, Gewässerrenaturierung vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz liegt vor. Vorbehaltlich der Grundsatzbeschlussfassung erfolgt die Erstellung der Planungs- und Kostendaten zum Projektbeschluss. Daher bezieht diese erste Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde sich lediglich auf die vorliegende Studie für den Grundsatzbeschluss.

 

Erst im Zuge der Erarbeitung der Planungs- und Kostendaten zum Projektbeschluss  erfolgt die vertiefte Abstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

 

Alle Maßnahmen wurden planungsbegleitend fortlaufend im Einzelnen erläutert und einvernehmlich abgestimmt mit: Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz; Nutzervertreter des Vereins, GBM als Betreiber der Sportanlage.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.12.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) wird der OPG seit 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos übertragen.

 

Über die Maßnahme wurde von der OPG in Zusammenarbeit mit Dritten  eine grobe Kostenschätzung erstellt, die vom Revisionsamt geprüft mit 750.000,00 € abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die geprüfte grobe Kostenschätzung inkl. Folgekostenberechnung und Lageplan zur Einsichtnahme aus.

 

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