Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0760Ausgegeben am 17.09.2015

Eing. Dat. 17.09.2015

 

 

Bebauungsplan Nr. 618B
- Waldheim-Süd; nördlicher Teil -

1.    Billigung des Bebauungsplanentwurfs

2.    Kostensteigerung

3.    Energiekonzept

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-274 (Dez I, Amt 62 und Amt 60) vom 16.09.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Billigung des Bebauungsplanentwurfs

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 618B „Waldheim-Süd; nördlicher Teil“ (Anlagen 2 und 3) für den Bereich zwischen der Bahnstrecke von Offenbach nach Hanau, der Gemarkungsgrenze zur Stadt Mühlheim, Am Park, Dahlienweg und der Ulmenstraße sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 4), beide in der Fassung vom 07.09.2015, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt. Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB werden zur Kenntnis genommen. Der Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie den Änderungen der Planung in Anlage 1 wird zugestimmt.

 

2.    Kostensteigerung

 

Die derzeit absehbaren Mehrkosten im Gesamtprojekt „Waldheim-Süd; nördlicher Teil“ in Höhe von insgesamt ca. 310.000 Euro werden zur Kenntnis genommen (siehe Anlage 6).

 

3.    Energiekonzept

Das Energiekonzept zum Bebauungsplan 618B „Waldheim-Süd; nördlicher Teil“ (Anlage 5) wird zur Kenntnis genommen.

 

* nachrichtlich: Eine Abstimmung über die Punkte 2 + 3 erfolgt nicht, da es sich nur um Kenntnisnahmen handelt.

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde in der Zeit vom 01.07.2015 bis einschließlich 31.07.2015 öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 19.06.2015 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich fand im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung am 09.07.2015 eine öffentliche Bürgerversammlung statt. Darin wurden die Ziele, Zweck und Auswirkungen der Planung erläutert; außerdem gab es die Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Stellungnahme.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 15.06.2015 über die Auslegung unterrichtet und zur Äußerung bis zum 24.07.2015 aufgefordert. Der Scoping-Termin fand am 19.11.2014 statt.

 

Die von der Öffentlichkeit und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen und das Ergebnis der Auswertung sind in der Anlage 1 dargestellt. Die sich daraus ergebenen Änderungen wurden in den Bebauungsplan-Entwurf sowie in die Begründung eingearbeitet.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 618B sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung, Erschließung und Vermarktung des Baugebiets „Waldheim-Süd; nördlicher Teil“ geschaffen werden. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.07.2014 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 618B zusammen mit dem Realisierungsvertrag zwischen der Stadt Offenbach und der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) gefasst. Somit soll das bereits im südlichen Teil bestehende Baugebiet „Waldheim-Süd“ im nördlichen Teil weitergeführt werden. Der südliche Teil des Baugebietes „Waldheim-Süd“ ist inzwischen größtenteils vermarktet und die Nachfrage nach Wohneigentum in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern besteht weiterhin.

 

Die Ziele des Bebauungsplans sind insbesondere die Entwicklung des Baugebiets „Waldheim-Süd; nördlicher Teil“, die Vollendung der Gesamtentwicklung „Waldheim-Süd“, die Schaffung von Angeboten an differenzierten Einfamilienhaustypen in Form von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern als auch Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die Errichtung eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte und die Weiterführung des Grünzugs „Im Grünen Grund“.

 

Weitere Erläuterungen zum Planinhalt können der Begründung zum BebauungsplanEntwurf (Anlage 4) entnommen werden.

 

Mit dem Billigungsbeschluss wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 618B mit Begründung und Umweltbericht für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, die Unterlagen im Rathaus einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Dies soll im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes erfolgen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Zu 2:

 

Wie bereits in der Vorlage an den Magistrat zum Bebauungsplan Nr. 618B „Waldheim-Süd; nördlicher Teil“, hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Nr. 2015-156 vom 03.06.2015) erläutert, wurden die Kosten für die Herstellung des externen Ausgleichs nach Mitteilung durch die OPG gegenüber der Projektkalkulation der OPG (Anlage 3.1 zum Realisierungsvertrag) überschritten. Dies führte nach erster Schätzung zu Mehrkosten von ca. 230.000 Euro. Gemäß Projektstatusbericht der OPG vom 30.06.2015 (siehe Anlage 6) sind im Rahmen der Maßnahmen zum Artenschutz aufgrund der großen Eidechsenpopulation zusätzlich Mehrkosten in Höhe von derzeit ca. 80.000 Euro zu erwarten.

 

Dementsprechend kommt es nach derzeitigem Kenntnisstand zu einer Kostenerhöhung im Gesamtprojekt „Waldheim-Süd; nördlicher Teil“ von insgesamt ca. 310.000 Euro. Gemäß Realisierungsvertrag (STV-Beschluss DS-I(A)0587) können die von der OPG ermittelten voraussichtlichen Projekt-Gesamtkosten in Höhe von 11,45 Mio. Euro im Projektverlauf um max. 10% überschritten werden, was einer Gesamtsumme von 1,145 Mio. Euro entspricht. Der gemäß § 4 Abs. 1 des Realisierungsvertrags definierte Kostenrahmen für das Gesamtprojekt wird somit noch eingehalten.

 

Zu 3:

 

Ziel ist es, im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 618 B „Waldheim-Süd; nördlicher Teil“ eine klima- und umweltschonende Stadtentwicklung zu realisieren. Deshalb wurde auf Grundlage von § 11 des Realisierungsvertrags über die Entwicklung, Erschließung und Vermarktung des Baugebiets „Waldheim-Süd; nördlicher Teil“ ein Energiekonzept erarbeitet und mit den Fachämtern der Stadt, Amt 33 und 60, abgestimmt.

 

Das Energiekonzept ist nicht Bestandteil der Unterlagen zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Hinweis:

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die maßstäbliche Planzeichnung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 618B, die Kopien der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren, das Protokoll der Bürgerversammlung, das Fachgutachten Artenschutz, der Fachbeitrag Eidechsen, das Fachgutachten Boden, das Fachgutachten Schall sowie die DIN-Norm 4109 zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

1)        Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren

2)        Bebauungsplan-Entwurf – Planzeichnung (unmaßstäblich)

3)        Bebauungsplan-Entwurf – Textliche Festsetzungen

4)        Begründung mit Umweltbericht

5)        Energiekonzept

6)        Projektstatusbericht der OPG vom 30.06.2015

 

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