Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0763Ausgegeben am 17.09.2015

Eing. Dat. 17.09.2015

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Liebigstraße 35 A, 63069 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-280 (Dez. I, Amt 80) vom 16.09.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert eine Teilfläche von ca. 303 m² aus dem Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 7 Nr. 155/4 an die in der Anlage genannte Erwerberin zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 98.475 EUR (325 EUR/m²), ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erwerberin getragen.

4.     Das bestehende Erbbaurecht an der Kauffläche wird aufgehoben.

5.     Die Erwerberin verpflichtet sich, innerhalb von 2 Jahren ab Vertragsabschluss das Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus zu bebauen und die Wohnungen entsprechend zu vermieten.

Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abzustimmen.

6.     Für den Fall einer nicht vertragsgemäßen Bebauung und Nutzung erfolgt auf Verlangen der Stadt Offenbach die pfand- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgrundstücks zum Verkaufspreis auf Kosten der Erwerberin.

7.     Auf die Eintragung eines dinglichen Vorkaufsrechts für die Stadt Offenbach am Main wird verzichtet.

8.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Begründung:

 

Die in der Anlage genannte Erwerberin plant im Rahmen ihres Nachverdichtungsprogramms die Errichtung eines weiteren 4-geschossigen Wohngebäudes in der Liebigstraße. Dort sollen 8 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 464 m² entstehen, die von der Erwerberin vermietet werden.

 

Für die Bildung des Baugrundstücks ist es u. a. erforderlich, das mit der Erwerberin bestehende Erbbaurecht an einer Teilfläche von ca. 303 m² aufzuheben. Im Rahmen der Flächenreduzierung des verbleibenden Erbbaurechts wurde mit der Erbbauberechtigten eine Anpassung des Erbbauzinses auf 7,10 EUR/m²/jährlich vereinbart.

 

Das angrenzende Grundstück Nr. 153/4 befindet sich bereits im Eigentum der Erwerberin. Die Erschließung des neuen Gebäudes erfolgt über das Grundstück Nr. 153/4.

 

Das Bauvorhaben wird auf der Kauffläche sowie auf der angrenzenden Bestandsfläche der Erwerberin realisiert. Beide Teilflächen sind katasterrechtlich zu vereinigen. Vor diesem Hintergrund wird auf die Eintragung eines dinglichen Vorkaufrechtes zu Gunsten der Stadt Offenbach verzichtet.

 

Bei der Ermittlung des Kaufpreises wurde der erschließungsbeitragspflichtige Wert zu Grunde gelegt, da die Erschließungskosten von der Erwerberin als bisheriger Erbbauberechtigter bereits gezahlt wurden.

 

Diese ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Nichtöffentliche Anlage

Lagepläne

 

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