Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0765Ausgegeben am 17.09.2015

Eing. Dat. 17.09.2015

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Blumenstraße 132, 63069 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-282 (Dez. I, Amt 80) vom 16.09.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannten Erwerber die beiden Grundstücke Gemarkung Offenbach Flur 8 Nr. 146/13 = 323 m² und Nr. 146/23 = 18 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 141.515,00 EUR (415,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erwerbern getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Die Grundstücke Blumenstraße 132 (Stammgrundstück und Garagenparzelle) sind derzeit im Erbbaurecht vergeben. Die in der Anlage genannten Erwerber haben nunmehr Interesse am Erwerb der Grundstücke.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung der beiden Grundstücke. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2079. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 5,94 EUR/m² = 2.025,54 EUR/Jahr. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).

 

Die Erwerber sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Plan

Nichtöffentliche Anlage

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