Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.04.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0767Ausgegeben am 17.09.2015
Eing. Dat. 17.09.2015
Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 100 HGO
beim Produktkonto 16010100.7790000121 – „Erstattungszinsen“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-290 (Dez. III, Amt 21) vom 16.09.2015
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschliesst:
1. Beim Produktkonto 16010100.7790000121 – „Erstattungszinsen“ wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.100.000,00 € gem. § 100 HGO für 2015 bewilligt.
2. Die Deckung erfolgt in 2015 über das Produktkonto 16010100.5553000021 – „Gewerbesteuer“.
Die Umsetzung erfolgt im Nachtrag 2015.
Begründung
Die Mehraufwendungen gründen auf einer Nachveranlagung des Finanzamtes zur Gewerbesteuer für eine einzelne Steuerpflichtige für die Veranlagungsjahre 2004 und 2005 im Rahmen einer steuerlichen Zerlegung.
Die Steuerpflichtige hat einen Rechtsanspruch auf Auszahlung des durch diese Veranlagung entstehenden Gewerbesteuerguthabens sowie der nach § 233 a Abgabenordnung entstandenen Erstattungszinsen. Somit ist die Auszahlung unabweisbar.
Die Veranlagung war nicht absehbar. Sie basiert auf dem abschließenden Ergebnis einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt München.
Eine verspätete Auszahlung durch verzögerte Veranlagung hätte zudem zusätzliche Erstattungszinsen für jeden neu angefangenen Kalendermonat in Höhe von ca. 9.600 € zur Folge.
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