Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 01. Oktober 2015

 

 

 

 

 

TOP 9

Frankfurt RheinMain GmbH International Marketing of the Region
hier:    Anteilserhöhung des Bayerischen Untermain

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-242 (Dez. I, Amt 20) vom 02.09.2015,

2011-16/DS-I(A)0748

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

I.    Anteilerhöhung

 

Der Wunsch zur Anteilerhöhung der über die ZENTEC Zentrum für Technologie, Existenzgründung und Cooperation GmbH (ZENTEC GmbH) an der FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region (FRM) beteiligten Region Bayerischer Untermain von derzeit 1% auf 2% wird begrüßt. Darin wird ein wichtiges Zeichen zur Stärkung des Standortmarketings für die Region Frankfurt/RheinMain gesehen.

 

II.  Teilung von Geschäftsanteilen

 

Der aus der Teilung des von der HA Hessen Agentur GmbH gehaltenen und in der Liste der Gesellschafter als Geschäftsanteil Nr. 2 geführten Geschäftsanteils von nominal 25.000 € in drei Geschäftsanteile von nominal 8.125 €, 3.750 € und 13.125 € durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26. März 2015 hervorgegangene Geschäftsanteil von nominal 13.125 € wird ein weiteres Mal in einen Geschäftsanteil von nominal 2.500 € und einen Geschäftsanteil von nominal 10.625 € geteilt.

 

Der Geschäftsführer der FRM wird angewiesen, eine berichtigte Liste der Gesellschafter beim Handelsregister einzureichen.

 

III. Übertragung von Geschäftsanteilen

 

Es wird gemäß § 26 des Gesellschaftsvertrags der FRM zugestimmt, dass der durch den Teilungsbeschluss zu II. entstandenen (Teil-)Geschäftsanteil von nominal 2.500 € an die ZENTEC GmbH übertragen wird.

 

Die Übertragung soll aufschiebend bedingt durch den Erwerb des Geschäftsanteils durch die FRM von der HA Hessen Agentur GmbH sein. Für den Geschäftsanteil soll die ZENTEC GmbH einen Betrag in Höhe des Nominalbetrage des Anteils (2.500 €) an die FRM zahlen. Die dingliche Übertragung muss nicht von dem Eingang der von der ZENTEC GmbH für den Geschäftsanteil geschuldeten Vergütung abhängig gemacht werden.

 

Die Abtretung des Geschäftsanteils soll schuldrechtlich auf den 01. Januar 2015 wirken. Ab diesem Tag sollen alle Rechte und Pflichten aus dem veräußerten Geschäftsanteil als auf die ZENTEC GmbH übergegangen gelten. Die ZENTEC GmbH leistet für den zusätzlich erworbenen Geschäftsanteil erstmals für das Geschäftsjahr 2015 die nach § 7 des Gesellschaftsvertrages festgelegte Zuzahlung an die Gesellschaft. Die Zuzahlung für die beiden von der ZENTEC GmbH gehaltenen Geschäftsanteile beträgt für das Jahr 2015 somit insgesamt 80.000 €.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung