Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 01. Oktober 2015

 

 

 

 

 

TOP 12

Grundstückserwerb im Neubaugebiet Bieber-Nord, August-Birlenbach-Straße, sowie Grün- und Ackerland in der Gemarkung Bieber
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-256 (Dez. I, Amt 80) vom 02.09.2015,

2011-16/DS-I(A)0751

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

1.    Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von dem in der Anlage genannten Verkäufer die folgenden Grundstücke

 

a) Gemarkung Bieber Flur       4 Nr. 201       =    375 m²

 

b) Gemarkung Bieber Flur       5 Nr. 218       = 1.542 m²

 

c) Gemarkung Bieber Flur       8 Nr. 2/1        = 2.377 m²

 

d) Gemarkung Bieber Flur       19 Nr. 57       = 4.150 m²

 

zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

 

2.    Der Kaufpreis beträgt für das unter a) genannte Grundstück 60.000,00 EUR (= 160,00 EUR/m²) sowie für die unter b) bis d) genannten Grundstücke 40.345,00 EUR (= 5,00 EUR/m²), gesamt 100.345,00 EUR.

3.    Der Kaufpreis wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

 

4.    Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt Offenbach getragen.

5.    Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 115.000,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2015, beim Produktkonto 10010200.0500000280 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), Investitionsnummer 1001020500801202 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

 

6.    Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung