Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 01. Oktober 2015

 

 

 

 

 

TOP 19

Umbau von Feld 4 von einem Naturrasen- in ein Kunststoffrasenspielfeld,
Sportanlage Rosenhöhe in Offenbach, Lauterbornweg 7 in 63069 Offenbach
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-270 (Dez. I, Amt 49.2 und Amt 60) vom 16.09.2015,

2011-16/DS-I(A)0758

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.     Den Maßnahmen zum Umbau eines Naturrasenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld auf der Sportanlage Rosenhöhe, Lauterbornweg 7 in 63069 Offenbach auf der Grundlage der vom Amt für Kultur- und Sportmanagement, Abt. Sportmanagement (Amt 49.2), in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Die LandschaftsArchitekten, Bittkau - Bartfelder + Ingenieure GbR, 65183 Wiesbaden, sowie dem Projektsteuerer OPG erstellten und vom Revisionsamt geprüften groben Kostenschätzung in Höhe von 750.000,00 € wird zugestimmt.

2.     Die Mittelbereitstellung für die einzelnen Maßnahmen erfolgt über das Produktsachkonto 08020100.0951003260 „Sportanlage Rosenhöhe Kunstrasenplatz“, Investitions-Nr. 0802010900601301.

 

Haushaltsmittel 2013:                                 100.000,00 €

 

Haushaltsmittel 2014:                                  650.000,00 €

 

Gesamt:                                                    750.000,00 €

 

Die Mittelbereitstellung erfolgt vorbehaltlich der Resteübertragung von 2014 nach 2015 und der Freigabe der Mittel. Die Mittelbewirtschaftung erfolgt durch Amt 60.

 

3.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 131.025,00 €/p.a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, betragen 9.000,00 €/p.a. Diese sind ab Inbetriebnahme auf dem Produktkonto 08020100.6165000191 geplant.

 

4.     Die Abwicklung der Maßnahme wird der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung