Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 01. Oktober 2015
TOP 20
Herstellung des Nachweises der Kampfmittelfreiheit sowie Wiederherrichtung des südwestlichen Grundstückteils in einfachster Form, Beethovenschule, Beethovenstraße 39 in 63069 Offenbach
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-271 (Dez. I, Amt 60) vom 16.09.2015,
2011-16/DS-I(A)0759
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Realisierung der erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung des Nachweises der Kampfmittelfreiheit sowie der Wiederherrichtung der Fläche in einfachster Form auf dem südwestlichen Grundstücksteil der Beethovenschule, Beethovenstraße 39, 63069 Offenbach nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstr. 162, 63069 Offenbach erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung mit Gesamtkosten in Höhe von 300.000,00 € wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt:
Produktkonto 03010100.0951004360, „Beethovenschule, Herrichtung u. Kampfmittelbeseitigung“; Investitionsnummer 0301010900601205
Haushaltsmittel 2014 und früher: 200.000,00 €
Haushaltsmittel 2015: 100.000,00 €
Gesamt 300.000,00 €
3. Die jährlich anfallenden Folgekosten aus der Wiederherrichtung sind in der Monatspauschale für die Schule enthalten, die an Hochtief für die Bewirtschaftung der Beethovenschule gezahlt wird.
4. Die Abwicklung der Maßnahme wird der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.
5. Das Regierungspräsidium Darmstadt ist von dem Beschluss in Kenntnis zu setzen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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