Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 01. Oktober 2015

 

 

 

 

 

TOP 22

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 641
– LIDL-Markt, Bieberer Straße / Kopernikusstraße –
1.         Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen
2.         Zustimmung zum Vorhaben- und Erschließungsplan sowie zum Durchführungsvertrag
3.         Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung
4.         Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-275 (Dez. I, Amt 62 und Amt 60) vom 16.09.2015, 2011-16/DS-I(A)0761

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. wie folgt:

1.     Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 1 wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.

 

2.    Zustimmung zum Vorhaben- und Erschließungsplan sowie zum Durchführungsvertrag

 

Dem mit der Stadt Offenbach am Main abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabenträgers  Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG in der Fassung vom 04.09.2015 (Anlage 6) sowie dem zugehörigen Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger in der Fassung vom 23.06.2015 (Anlage 2) wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, den Durchführungsvertrag für die Stadt Offenbach am Main abzuschließen.

 

3.    Beschluss über den Plan als Satzung

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 641 in der Fassung vom 04.09.2015 für das Grundstück des LIDL-Marktes mit der Lagebezeichnung Bieberer Straße 225 und für die Teilfläche der angrenzenden Verkehrsfläche Kopernikusstraße mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 04.09.2015 als Bestandteil (Anlagen 3 und 6) wird gemäß § 10 Abs.1BauGB in Verbindung mit § 12 Abs.1 und 3 BauGB als Satzung beschlossen.

 

4.    Begründung zum Bebauungsplan

 

Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Anlage 4) in der Fassung vom 04.09.2015 beigefügt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung