Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0783Ausgegeben am 05.11.2015

Eing. Dat. 05.11.2015

 

 

 

 

 

B-Pläne 610 und 614a sowie Bauvorhaben „Umbau Kaiserlei“ - Ausgleichsmaßnahme Mainbogen-Weidenplacken

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-329 (Dez. I, Amt 60) vom 04.11.2015

 

 

Der  Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung den Punkt 2 zur Kenntnis nimmt und die Punkte 1, 3 - 6  wie folgt beschließt:

 

1.     Der Ausgleichsmaßnahme Mainbogen-Weidenplacken als Ausgleichsfläche

 

-     für die Bauvorhaben der Bebauungspläne 610 und 614a

 

-     für das Planfeststellungsverfahren (PFV) „BAB A661 / Strahlenbergerstraße“

 

-     als Ökokontomaßnahme

 

auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro PGNU, Frankfurt am Main, erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung in Höhe von 1.085.000,00 € wird – vorbehaltlich der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt – zugestimmt.

 

2.       Durch die Maßnahme werden voraussichtlich ca. 2.520.300 Biotopwertpunkte (BWP) erwirtschaftet.

 

3.       Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt:

 

Produktkonto 13010100.0953000060, Investitionsnummer 1301010900601402

„Umsetzung Maßnahmen Freiraumentwicklungskonzept Mainbogen“

 

Haushaltsmittel bis 2014:                                                                   20.000,00 €

 

Haushaltsplan 2016:                                                                         180.000,00 €

 

Haushaltsplan 2017:                                                                         200.000,00 €

 

Haushaltsplan 2018:                                                                         685.000,00 €

 

        Gesamtsumme:                                                                            1.085.000,00 €

Die notwendige Anpassung der Haushaltsmittel 2017 und 2018 ist über die Änderungsliste zum Haushaltsplan 2016 im Rahmen des Gesamthaushaltes vorzunehmen, um die Genehmigungsfähigkeit durch die Aufsichtsbehörde zu gewährleisten.

 

4.     Die Finanzierung erfolgt aus Förderungen, späterer Refinanzierung und Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes.

 

 Rückfluss durch Verrechnung der Ausgleichsmaßnahmen  Kaiserleipro-

 menade / Berliner Straße

 

(Verrechnungsbedarf 221.885 BWP)                                         95.480,00 €

(Inklusive Planungs- und Gutachterkosten)                                  

 

Rückfluss durch Verrechnung der Ausgleichsmaßnahmen

 

Innere Erschließung und Baugebiete

 

Kaiserleigebiet (Verrechnungsbedarf 728.526 BWP)               313.565,00 €

(Inklusive Planungs- und Gutachterkosten)

 

Rückfluss durch sonstige Maßnahmen                           

(Verrechnung von BWP)                                                               540.764,00 €

 

Kreditmarktmittel:                                                                            135.191,00 €

 

Gesamt:                                                                                        1.085.000,00 €

 

Für die Einnahmen ist noch ein entsprechendes Produktkonto für BWP einzurichten und im Haushaltsplan zu veranschlagen.

 

5.     Es wird bei der zuständigen  Behörde beantragt, dass das Planfeststellungsverfahren „BAB A661 / Strahlenbergerstraße“ dahingehend geändert wird, dass die Punktwerte der zu leistenden Ausgleichszahlung sowie der Punktwert der „Ausgleichsmaßnahme Streuobstwiese“ in die „Ausgleichsmaßnahme Mainbogen/Weidenplacken“ fließen sollen. Wenn dem von Seiten der Planfeststellungsbehörde zugestimmt wird, (inklusive Planungs- und Gutachterkosten), erfolgt ein weiterer Rückfluss durch Verrechnung Ausgleichsmaßnahmen Kaiserleikreisel in Höhe von 175.770,00 €.

 

6.     Das Regierungspräsidium Darmstadt ist von dem Beschluss in Kenntnis zu setzen.

 

 

Begründung:

 

Die zunehmende Flächenbeanspruchung und die Nutzungskonkurrenz auf den unbebauten Freiflächen, insbesondere in Offenbach, macht es durch die begrenzte Verfügbarkeit städtischer Flächen zunehmend schwerer, größere Ausgleichsbedarfe in flächenwirksamen Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Stattdessen müssen verstärkt Maßnahmen mit hohem Biotopwert auf wenig Fläche realisiert werden. Aus diesem Grund soll auf der Grundlage der „Freiraumentwicklungskonzeption Bürgel-Rumpenheimer Mainbogen einschließlich Kuhmühltal“ auf einer ca. 1,3 ha großen Fläche ein Teil der Freiraumentwicklungskonzeption verwirklicht werden.

 

Der hier zu fassende Grundsatzbeschluss umfasst  Ausgleichsmaßnahmen für drei Bereiche:

 

-       den Ausgleich für die Bebauungspläne 610 „Strahlenbergerstraße West“ und 614a „An der BAB 661 – Zwischen Strahlenbergerstraße und Berliner Straße“ gemäß den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung 2011-16/DS-I(A)0630 und 0631 vom 20.11.2014

 

-       den Ausgleich für das Planfeststellungsverfahren (PFV) „BAB A661 / Strahlenbergerstraße“ sowie

 

-       eine Ökokontomaßnahme mit Bezug zum Freiraumentwicklungskonzept Bürgel-Rumpenheimer Mainbogen.

 

Bestand

 

Die verursachten naturschutzrechtlichen Eingriffe sollen auf den im Eigentum der Stadt Offenbach befindlichen Flächen, den Flurstücken 1/1, 1/2, 1/3 und 1/5, Flur 2, Gemarkung Bürgel, umgesetzt werden.(s. Anlage -Auszug aus der Stadtkarte-)

 

Die betroffene Fläche ist zurzeit als intensiv genutzte Frischwiese zu charakterisieren.

 

Projektbeschreibung

 

Leitbild des Freiraumentwicklungskonzeptes ist es, eine naturnahe, offene Auenlandschaft aus ganzjährig wassergefüllten Flutrinnen mit angrenzenden Röhrichtzonen und Feuchtwiesen am Mainbogen zu entwickeln.

 

Ziel der Ausgleichsmaßnahme Mainbogen-Weidenplacken ist daher die Herstellung einer ganzjährig wassergefüllten, mind. 1,5 m tiefen Vernässungsmulde mit einer umgebenden, den Wasserkörper abschirmenden Röhricht- und Feuchtwiesenzone. Um diese Biotope wird eine je nach Höhenlage mehr oder weniger feuchte Frischwiese angelegt, die auf den Böschungen den Übergang zur bestehenden Frischwiese herstellt. Am Rand des Planungsgebietes werden auf den Wiesen einige wenige Einzelbäume als Solitär gepflanzt. Die Gehölzfläche im Norden verbleibt unangetastet.

 

Die Profilierung der Vernässungsmulde wird so gewählt, dass diese ggf. zu einem späteren Zeitpunkt an den Main angeschlossen werden kann.

 

Erläuterung der Maßnahmen

 

Es ist geplant folgende Biotoptypen durch Geländeabtrag herzustellen:

 

Stillgewässer: Im Zentrum der Maßnahme steht die Anlage einer mind. 1,5 m tiefen Flutrinne. Als Rückzugsraum für Wasserorganismen (Schutz vor sommerlicher Überwärmung sowie ggfs. winterlicher Vereisung)  wird die Gewässersohle punktuell bis 2,0 m tief unter dem Niedrigwasserniveau angelegt. Wasserpflanzen werden sich dort spontan einstellen, eine Pflanzung ist nicht vorgesehen.

 

Röhrichtzone: Eine Uferzone mit Röhricht umgibt die Flutrinne. Der Wasserstand soll dort 0 - 50 cm betragen. Es wird davon ausgegangen, dass Röhrichtpflanzen sich dort spontan ansiedeln, da der Schultheissweiher in unmittelbarer Nähe liegt. Um diesen Prozess zu intensivieren, wird punktuell eine Initialpflanzung durchgeführt.

 

Etwa ¼ der Initialpflanzung soll aus autochthonen, ufernahen Beständen am Main entnommen und verpflanzt werden, der Rest wird durch Initialpflanzung mit Röhrichtmatten hergestellt.

 

Feuchtwiesen: Für die Herstellung von Feuchtwiesen soll das Erdsubstrat der neu modellierten Geländeoberfläche möglichst nährstoffarm sein, damit einer ungebremsten Entwicklung von nicht zielgerechten Wildkräutern (Ackerkratzdistel, Brennnesseln) entgegengewirkt werden kann. Daher soll in diesem Bereich der Abgrabung nach der Modellierung kein Oberboden aufgetragen werden. Der vorhandene Oberboden wird abgefahren bzw. ggfs. an geeigneter Stelle wieder eingebaut. Die Fläche wird mit Saatgut aus zertifizierter, gebietseigener Herkunft angesät.

 

Auen-Frischwiesen: Die bestehenden, nicht von der Umplanung betroffenen Wiesen im Südosten und Nordosten werden als typische Auen-Frischwiesen extensiv gepflegt.

 

Als weitere Maßnahme werden aus Gründen des Landschaftsbildes und als Ansitzwarte bzw. Fluchtbaum  in den äußeren Randbereichen längs der Wege einzelne, auentypische Bäume gepflanzt (Esche, Eiche), 3-5 Stück. Die Gehölzfläche im Norden verbleibt unangetastet.

 

Die bestehenden Geländehochpunkte können zur Einrichtung von Aussichtspunkten für die Öffentlichkeit genutzt werden, dort könnten z.B. auch Aussichtsplattformen mit Schautafeln in Zukunft geschaffen werden.

 

Pflege

 

Spezifische Mahdtermine (Mahd Frischwiese 2 x p.a., zu Beginn der Maßnahme öfter) unterstützen das Ausmagern der Wiesenflächen. Zu Aushagerung der Fläche wird das Mähgut abgefahren.

 

Die Modellierung der erforderlichen Böschungen wird so hergestellt, dass die Flächen mit einem landwirtschaftlichen Mäher bearbeitet werden können. Die Böschungsneigung beträgt maximal 20% bzw. 1:5. Der Böschungsverlauf wird landschaftsgerecht hergestellt (weiche Linien, kein Regelprofil).

 

Monitoring

 

Da die Vegetationsentwicklung des modellierten Geländes schwer vorhersehbar ist (Auswirkung von Nährstoffen, Hochwässer, Wildkrautaufkommen), wird in den ersten fünf Jahren ein begleitendes, engmaschiges Monitoring durchgeführt, um zeitnah reagieren zu können. Durch das Monitoring sollte die Ansiedlung von Zielarten (insbesondere Amphibien und Brutvögel) wie auch die Vegetationsentwicklung über einen Zeitraum von fünf Jahren dokumentiert werden.

 

Bebauungspläne 610 und 614a

 

Gemäß den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung 2011-16/DS-I(A)0630 und 0631 vom 20.11.2014 wurde für die Bebauungspläne 610 „Strahlenbergerstraße West“ und 614a „An der BAB 661 – Zwischen Strahlenbergerstraße und Berliner Straße“ die Erbringung des ökologischen Ausgleichs in Höhe von insgesamt 950.411 Biotopwertpunkten (BWP) auf der Fläche Flur 2, Flurstücke 1/1, 1/2, 1/3 und 1/5 der Gemarkung Bürgel festgesetzt und damit planungsrechtlich gesichert.

 

Der ermittelte Eingriff von 950.411 BWP gliedert sich in zwei Eingriffsbereiche auf:

 

Im Geltungsbereich der Bebauungspläne ist zum einen der ökologische Ausgleich für die für 2016 anstehenden Baumaßnahmen an der Kaiserleipromenade und der Berliner Straße zu erbringen. Dieser Ausgleichsbedarf wurde mit 221.885 BWP bilanziert.

 

Der Ausgleich für die Baugebiete und die übrigen Erschließungsflächen wurde mit 728.526 BWP bilanziert. Die Herstellung dieses Ausgleichs im Rahmen der zu beschließenden Maßnahme soll vorgreifend auf das Bauvorhaben „Innere Erschließung Kaiserleigebiet“ geschehen, die im Anschluss an das Bauvorhaben „Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Umbau bzw. Neubau der weiterführenden Straßen“ umgesetzt werden. Planungsbeginn soll 2016 / 2017 sein.

                                                              

Planfeststellungsverfahren „BAB A661 / Strahlenbergerstraße“

 

Der hier zu fassende Grundsatzbeschluss umfasst darüber hinaus den Ausgleich für die planfestgestellten Bauabschnitte. Das Planfeststellungsverfahren „BAB A661 / Strahlenbergerstraße“  ist Teil der Gesamtmaßnahme „Umbau Kaiserleikreisel“.

 

Es wird in Abstimmung mit der Oberen und Unteren Naturschutzbehörde sowie dem Naturschutzbeirat der Stadt Offenbach am Main (von allen dreien liegt bereits ein positives Votum vor) angestrebt, den ökologischen Ausgleich des Planfeststellungsverfahrens „BAB A661 / Strahlenbergerstraße“  ändern zu lassen. Statt der Herstellung zweier Streuobstwiesen mit 48.600 BWP sowie der Ausgleichszahlung für 359.423 BWP soll der ökologische Ausgleich in Höhe von 408.023 BWP komplett in der o.g. Vernässungsmulde im Bürgel-Rumpenheimer Mainbogen/Weidenplacken realisiert werden.

 

Aufgrund der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie sowie der nach dem Planfeststellungsverfahren erarbeiteten „Ausgleichsflächenkonzeption Offenbach" (2007) und des Freiraumentwicklungskonzeptes für den Bürgel-Rumpenheimer Mainbogen (2006) erscheint es naturschutzfachlich nicht mehr sinnvoll, Streuobstwiesen in der Mainaue anzulegen.

 

Es erscheint ebenfalls nicht mehr sinnvoll, die damalige Ausgleichszahlung beizubehalten, da heute eine Ausgleichsmaßnahme für den damals festgestellten Eingriff im Stadtgebiet von Offenbach durch die Herstellung der Vernässungsmulde möglich ist. Da der damals ermittelte notwendige Ausgleich sich auf Eingriffe in Teilbereichen des Gebiets am Kaiserlei bezogen und nun weitere anstehende Eingriffe für die angrenzenden Flächen am Kaiserlei durch die Flutrinne am Mainbogen ausgeglichen werden sollen, erscheint es sinnvoll, diese Ausgleichsmaßnahmen für einen räumlich zusammenhängenden Eingriff auch auf einer gemeinsamen Ausgleichsfläche durchzuführen.

 

Ökokontomaßnahme

 

Gemäß Stadtverordnetenbeschluss „Ausgleichskonzeption Offenbach“ (DS I (A) 193 vom 30.08.2007) soll eine vorausschauende Flächenbereitstellung (Flächenpool) Engpässen bei der Bereitstellung von geeigneten Ausgleichsmaßnahmen im Eingriffsfall vorbeugen und eine gezielte Umsetzung von kommunalen Freiraumkonzepten unterstützen. Vorrang bei der Umsetzung der Ausgleichs-konzeption sollen dabei die Maßnahmen des Freiraumentwicklungskonzeptes  Bürgel-Rumpenheimer Mainbogen (Mag.Beschluss 251/06) haben. Für die bezeichnete Fläche ist in diesem Konzept die Herstellung und naturnahe Entwicklung von Kleingewässern mit standortgerechter auentypischer Vegetation vorgesehen.

 

Der im Weidenplacken zu schaffende ökologische Ausgleich steht für zukünftige Ausgleichsbedarfe von städtischen und privaten Maßnahmen zur Verfügung, so dass beispielsweise auch privaten Investoren unkompliziert und schnell Ausgleich angeboten werden kann. Die anrechenbaren Biotopwertpunkte (BWP) werden auf dem Ökokonto, das beim Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz geführt wird, verbucht, und können bei Bedarf verrechnet werden. Hierdurch erfolgt eine Refinanzierung von mindestens 80% der Kosten.

 

Für die Maßnahme sind naturschutz- und wasserrechtliche Genehmigungen einzuholen. Bodenuntersuchungen wurden vorab durchgeführt. Es handelt sich um Auffüllböden, die zum Teil belastet sind. Dies wurde in den Kosten berücksichtigt.

 

Eine Kampfmittelsondierung der Fläche wurde bereits durchgeführt, die Fläche ist kampfmittelfrei.

 

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Zusammenfassung

 

Die Ausgleichs- und Ökokontomaßnahme Mainbogen-Weidenplacken wird befürwortet, es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.

 

Die vorliegende Planung wurde in mehreren Besprechungsterminen mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz abgestimmt. Die Hinweise hinsichtlich des Bodenschutzes sind zu beachten. Entsprechend dem Votum des Naturschutzbeirats (Sitzung vom 17.09.2015) soll geprüft werden, ob zur anteiligen Finanzierung der Maßnahme auch Fördermöglichkeiten des Landes in Anspruch genommen werden können.

 

 

 

Natur- und Artenschutz / Untere Naturschutzbehörde

 

Die geplante Maßnahme dient der Aufwertung der ökologischen Wertigkeit der Mainaue insbesondere hinsichtlich des Artenschutzes. Es wird erwartet, dass sich im Bereich des geplanten Auengewässers mit umgebendem Feuchtbiotop sowohl eine hohe Vielfalt an seltenen Pflanzenarten als auch an Tierarten, wie z.B. Amphibien, ansiedeln werden. Mit der Maßnahme werden sowohl Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie als auch des landesweiten, Hessischen Biotopverbund-systems und des Landschaftsschutzgebietes Hessische Mainauen realisiert. Die Planung ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und wird uneingeschränkt unterstützt. Eine Anerkennung von Ökopunkten gemäß hessischer Kompensationsverordnung zugunsten des Ökokontos der Stadt Offenbach für den Maßnahmenteil, der derzeit nicht einem konkreten Eingriff als Ausgleich zugeordnet ist, ist nach erfolgreicher Maßnahmenrealisierung möglich.

 

Altlasten / Bodenschutz

 

Abfalltechnische und weitere umwelttechnische Untersuchungen (Boden, Grund-wasser) in den Jahren 2014 und 2015 wiesen in dem Plangebiet Bodenbelastungen auf. Zur Minimierung des anstehenden Sanierungs- und Kostenumfangs fand eine Umplanung des betroffenen Gebietes statt. Die Maßnahme wurde mit der dafür zuständigen Oberen Bodenschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt abgeklärt.

 

Dementsprechend bestehen aus Sicht des Bodenschutzes / Altlasten keine Bedenken gegen die Umsetzung der vorgelegten Planung.

 

Gewässerschutz

 

Es bestehen keine Bedenken bezüglich des Gewässerschutzes. Die Maßnahme wird aus gewässerökologischen Gründen befürwortet.

 

Klimaschutz / Energie

 

Belange des Klimaschutzes sind im Wesentlichen nicht betroffen.

 

Langfristig kann die Vernässung und Entwicklung dauerhafter Röhrichtgesellschaften sowie eine Niedermoorbildung zur Bindung von CO2 im Boden beitragen (Kohlenstoffsenke).

 

Immissionsschutz

 

Immissionsschutzbelange sind nicht berührt.

 

Mit der Vertiefung der Planung soll sofort nach der Beschlussfassung begonnen werden. Die Umsetzung der erforderlichen Arbeiten ist für 2018 geplant.

 

Über die Maßnahme wurde durch das beauftragte Büro PGNU, Frankfurt am Main, eine Kostenschätzung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 1.085.000,00 € abschließt.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine Kostenschätzung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Auszug aus der Stadtkarte

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  2 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro