Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0786Ausgegeben am 05.11.2015

Eing. Dat. 05.11.2015

 

 

 

Neubau Kita 11, (Brandenburger Str. 3) am Standort Lachwiesen 21,  63075 Offenbach-Rumpenheim

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-333 (Dez. I, Amt 60) vom 04.11.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Realisierung des Neubaus einer viergruppigen Kindertagesstätte am Standort Lachwiesen 21 in 63075 Offenbach-Rumpenheim  nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstr. 162, 63069 Offenbach in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung mit Gesamtkosten in Höhe von 3.500.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und auf dem Produktkonto 06010500.0951003160 „Neubau Kita 11“, Investitionsnummer 0601050900601301 wie folgt bereitgestellt:

 

     Haushaltsmittel 2014 u. früher:         300.000,00 € 

          Haushaltsplan 2015:                           100.000,00 €                           

     Haushaltsplan 2016:                        1.600.000,00 €

     Haushaltsplan 2017:                        1.500.000,00 €                      

     Gesamt:                                         3.500.000,00 €

     

     Die notwendige Anpassung der Haushaltsmittel 2017 ist über die

     Änderungsliste zum Haushaltsplan 2016 im Rahmen des Gesamthaushaltes

     vorzunehmen, um die Genehmigungsfähigkeit durch die Aufsichtsbehörde

     zu gewährleisten. Gleichzeitig ist die Verpflichtungsermächtigung 2016 von

     1.000.000,00 € auf 1.500.000,00 € zu erhöhen.

 

3. Aus dem Regionalfonds Fluglärmschutz sollen Mittel für den Neubau der

    Kindertagesstätte gemäß Grundsatzbeschluss der Stadtverordneten-

    versammlung vom 24.07.2014 (2011-16/DS-I(A)0574) beantragt werden. Der

    erwartete Zuschuss beläuft sich auf 2.500.000,00 €.

 

4. Die Finanzierung der Maßnahme stellt sich damit wie folgt dar:

    Fördermittel Regionalfonds; 

    Neubau Kita 11,

    Produktkonto 06010500.3601005460                 2.500.000,00 €

    Kreditmarktmittel:                                                     1.000.000,00 €

        Gesamt:                                                                       3.500.000,00 €

5. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in

    Höhe von 252.900,00 € (Reinigung, Hausmeister, etc.) sind ab

    Inbetriebnahme in den Folgejahren zu veranschlagen. Die Bereitstellung

    dieser Mittel muss schutzschirmkonform erfolgen.

 

6. Die Abwicklung der Maßnahme wird der OPG ab Leistungsstufe III gemäß

    Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

 

7. Bauaufträge zur Erbringung von Bauleistungen dürfen erst erteilt werden, wenn

    der Zuwendungsbescheid für den Regionalfonds sowie die Einzelgenehmigung

    durch das Regierungspräsidium Darmstadt vorliegt.

 

 

Begründung:

 

1.    Anlass und Historie

 

Mit dem in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014 ge-fassten Grundsatzbeschluss (2011-16/DS-I(A)0574) wurde der Magistrat u.a. beauftragt, die für die Sanierung bzw. den Neubau der Kita 11, Standort Brandenburger Straße 3, erforderlichen Planungs- und Kostendaten zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Das Gebäude Kita 11 in der Brandenburger Straße 3 aus den 1970er Jahren ist baulich und technisch in die Jahre gekommen. Es entspricht nicht mehr den erforderlichen energetischen Standards und insbesondere nicht den baulichen Standards einer Einrichtung für frühkindliche Bildung und Betreuung. Gleichzeitig ist dem gestiegenen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen im Einzugsgebiet der Kita gerecht zu werden.

 

Die Erkenntnisse der Grundlagenermittlung im Rahmen der Beauftragung des Büros klaus leber architekten bda und die vom EKO ermittelten hohen Bedarfszahlen für Betreuungsplätze von Kleinkindern im Einzugsgebiet des Standorts Kita 11 machten eine Erweiterung bzw. Neubau der Kita 11 erforderlich. Eine Variantenstudie hatte zum Ergebnis, dass die qualitativ sachlich und wirtschaftlich sinnvollste Lösung zunächst ein Neubau im Sinne einer Erweiterung  auf dem nahegelegenen Grundstück Lachwiesen 21 ist, dem eine Sanierung des Standorts Kita 11 Brandenburger Straße 3 anschließend nachfolgen kann.

 

2.    Notwendigkeit und Zusammenfassung der baulichen Maßnahme

 

Ziel der Maßnahme ist die ausreichende Versorgung des Stadtteiles mit Betreuungsplätzen für Kleinkinder, die den baulichen und räumlichen Standards einer Einrichtung für frühkindliche Bildung und Betreuung entsprechen.

 

Mit dem geplanten Neubau im Sinne einer Erweiterung werden die räumlichen, wirtschaftlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllt.

 

Der Standort Lachwiesen erfüllt Voraussetzungen, die am Standort Brandenburger Straße nicht hätten sichergestellt werden können:

 

-       Ausreichende Flächen für das räumliche Angebot, die dem Bedarf an Betreuungsplätzen im Einzugsgebiet gerecht werden und den heutigen Standards zur Betreuung von Kleinkindern entsprechen

 

-       Ausreichende Fläche für ein Außengelände

 

-       Keine kostenintensiven Interimsmaßnahmen zur Auslagerung des Kitabetriebes während der baulichen Maßnahme

 

Das Grundstück des Neubaus für die Erweiterung der Kita 11 liegt etwa 900 m östlich vom Bestandsgebäude an der Straße „Lachwiesen 21“.

 

Es liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nummer 537 A „Rumpenheim Süd“ und ist als Fläche für den Gemeinbedarf „Kindergarten“ ausgewiesen.

 

Die Grundstücksgröße beträgt 1.854 m², davon stehen 960 m²  als bebaubare Fläche zur Verfügung. Die Bruttogrundfläche des Kita Neubaus beträgt 1.173 m².

 

Die viergruppige Kindertagesstätte ist für Kinder im Alter von 0-6 Jahren ausgelegt. Insgesamt wird von max. 100 Kindern ausgegangen. Bei einer Belegung mit U3 verringert sich die Gruppenstärke entsprechend. Eine spätere mögliche Nutzung durch Hortkinder der nahegelegenen Ernst-Reuter-Schule ist ebenfalls in der Planung berücksichtigt.

 

Das umgesetzte Raumprogramm umfasst:

 

-       Pädagogische Räume: 4 Gruppenräume à ca. 50 m², 4 pädagogische Nebenräume à ca. 25 m² sowie ein Kinderbad pro Gruppenraum

 

-       Weitere pädagogische Räume: ein Werkraum samt Lagerflächen, einen großen Mehrzweckraum samt Stuhllager

 

-       Verwaltungs- und Angestelltenbereich: Leitungsbüro, Personalraum und Elternbesprechungszimmer

 

-       Wirtschafts- und Funktionsbereich: Küche und Lebensmittellager, Hauswirtschaftsraum, Technikraum sowie einen Putzraum

 

-       Allgemeine Nebenräume: wie Garderobenzonen, Personal-WC, Behinderten-

WC, Windfang, Eingangsbereich, Abstellfläche für Kinderwägen

 

Die Raumstruktur des Neubaus bietet ideale bauliche Voraussetzungen für eine zeitgemäße Betreuung von Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren.

 

Der Neubau wird als „low-tech“ Gebäude in Massivholzbauweise erbaut und entspricht den Anforderungen der EnEV 2016.

 

3.    Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme/Vergleich der Varianten

 

3.1  Variantenvergleich und Beurteilung

Im Rahmen der Vorplanung erfolgte die erforderliche Variantenbetrachtung, die den

1.    Vergleich von 2 energetischen Standards (EnEV 2016, Passivhaus) und deren kostenmäßigen Vergleich in der Umsetzung

 

2.    Gegenüberstellung verschiedener baulicher Qualitäten (Konstruktionen und Materialwahl)

 

3.    Betrachtung der Wirtschaftlichkeit der zu beschließenden Variante unter Einbeziehung der Unterhaltskosten und Lebenszyklusbetrachtung zum Inhalt hatte

 

3.2  Kurze Charakterisierung von Natur und Landschaft/Umweltverträglichkeit

 

Die Grundstücksfläche wird derzeit temporär als erweiterte Spielfläche der Ernst-Reuter-Schule genutzt. Das Gelände kann ohne große Eingriffe in die Grünanlagen als Baugrundstück hergerichtet werden. Einen geschützten Bestand an Tier- oder Pflanzenarten sowie an Bäumen oder Sträuchern gibt es nicht.

 

4.    Beschreibung der Maßnahme

 

4.1  Planungskonzept

 

Die Kindertagesstätte wird als rechteckiger, nicht unterkellerter Baukörper von

ca. 37 m Länge und 17,5 m Breite ausgebildet. Dieser ist in großen Teilen zweigeschossig und orientiert sich mit seiner Längsseite entlang der östlichen Grundstücksgrenze. Erschlossen wird die Gesamtanlage von Norden über den 3 m breiten Abstandsstreifen zur nördlichen Grundstücksgrenze sowie über den öffentlichen Spielplatz. Entlang der östlichen Grenze zur Straße Lachwiesen befinden sich in einem 5 m breiten Abstandsstreifen zum Gebäude die 5 der erforderlichen 6 Stellplätze. Ein weiterer Stellplatz wird auf der Nordseite, westlich des Haupteingangs der Kindertagesstätte, nachgewiesen. Nach Osten zum Wohngebiet bildet das Gebäude einen sogenannten geschlossenen Rücken und öffnet sich mit großformatigen Fensterflächen in den Aufenthaltsbereichen nach Westen zur Außenspielfläche.

 

Die Rohbaukonstruktion des Gebäudes besteht in einer Holzmassivbauweise aus kreuzweise verleimten Fichtenlamellen. Diese ermöglicht durch besonders schlanke Querschnitte der tragenden Wände und Decken eine erhebliche Reduzierung der Konstruktionsflächen. Zudem handelt es sich bei der Holzmassivbauweise um eine leichte Konstruktion, was sich in Bezug auf die vorliegenden schwierigen Gründungsverhältnisse positiv auswirkt. Auch ergeben sich bei einer Massivbauweise mit einfachen Bauteilfügungen und Geometrien bauphysikalische Vorteile. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist zudem zu berücksichtigen, dass Holz als ökologischer, nachwachsender Rohstoff und CO2-Speicher aus ökologischer Sicht ein idealer Baustoff ist. Auf Grund der Vorfertigung, ist der Holzmassiv-Rohbau vergleichsweise schnell errichtet, was zu einer Verkürzung der Bauzeit führt. Durch die hohe Fertigungspräzision ergeben sich zudem sehr geringe auszugleichende Toleranzen für die nachfolgenden Gewerke.

 

 

 

 

4.2  Objektplanung Gebäude

 

Bodenplatte

 

Die Stahlbetonbodenplatte erhält eine vollflächig aufgeschweißte Bitumenlage als Bauwerksabdichtung gegen aufsteigende Feuchte.

 

Außenwände

 

Holzlamellenfassade

 

Holzlattung sib. Lärche, Patina-Lasur.

 

Putzfassade als Wärmedämmverbundsystem (WDVS)

 

Armierungsputz inkl. Glasfasergewebe.  

 

Plattenfassade

 

Fassadenplatten Faserzement.

 

Die Umgrenzung der Dachterrasse und Außentreppen sowie die Brüstung am Fluchtbalkon auf der Westseite sind als Stahlunterkonstruktion mit offenen, vertikalen

Holzlamellen/Geländerstäben aus sibirischer Lärche sowie einem verzinktem Rundrohr als Handlauf geplant.

 

Transparente Fassadenelemente

 

Fenster aus 3-fach isolierverglasten Holz-Elementen, thermisch getrennt.

 

Sonnenschutz

 

Das vorgezogene Dach und der Umlauf im 1. OG sorgen für die Verschattung der zurückgesetzten Fensterfassade. Ein zusätzlicher außenliegender motorbetriebener Sonnenschutz durch Jalousien ist vorgesehen; Sonnenschutzverglasung.

 

Sockelausbildung

 

Flächen, die im Spritzwasserbereich liegen, werden mit einem zweilagigen Bitumenschweißbahnaufbau auf den Holzrohbau und der Bodenplatte eingedichtet. Die Sockelzone ist umlaufend, auch unter der Holz und Plattenfassade, bis 40 cm über Oberkante Gelände gedämmt und verputzt ausgeführt.

 

Dach

 

Flachdach mit 2 % Neigung, extensive Begrünung.

 

Dachterrasse und Fluchtbalkon

 

Betonplattenbelag inkl. Unterkonstruktion.

 

Entwässerung

 

Die Dachflächen werden über innenliegende Entwässerungsleitungen auf kürzestem Weg entwässert; Notüberläufe in ausreichender Anzahl.

 

Es sind Sekuranten zur Seilsicherung für Reparatur und Kontrollarbeiten auf der gesamten Dachfläche vorgesehen.

 

Innenausbau

 

Haustechnische Installationen:

 

Die Installationen verlaufen in der abgehängten Decke sowie in vorgefertigten Wandschlitzen in den Holzmassivrohbauwänden.

 

Boden

 

Fußbodenbelag Linoleum.

 

Bodenaufbau Obergeschoss

 

Fußbodenbelag Linoleum.  

 

Abhangdecken

 

ln den Aufenthaltsbereichen sowie der Flurzone werden diese als Akustiklochdecke ausgeführt. Zur Revision werden Revisionsklappen eingearbeitet.

 

Innenwände

 

Holzrohbauwände einlagig mit Gipskarton 12,5 mm beplankt, gespachtelt und gestrichen. Die Sanitärräume sowie der Hauswirtschaftsraum erhalten einen Fliesenbelag bis zu einer Höhe von 1,6 m; Küche und Lebensmittellager erhalten einen raumhohen Fliesenbelag.

 

Türen

 

Einfache Holz-Drehflügeltüren als Vollspantürblätter mit Stahlumfassungszargen

 

Kinderbäder sowie die Behinderten- WC' s: Schiebetüren

 

Innentürelemente an Gruppenräumen, Mehrzweckraum und Windfang: Holzrahmen Türblätter mit Glasfüllung und Blockzargen; Brandschutz relevante Türelemente am Treppenraum werden zudem als T30-RS Elemente ausgeführt. Brandschutztüren in Flurbereichen erhalten eine Offenhaltung.

 

Innentreppe

 

Offene Holztreppe aus Massivholzelementen mit Linoleumbelag.

 

 

Feste Einbauten

 

Garderobenmöbel, Einbauschränke, WC-Trennwände, sowie ein Podest als Unterlaufschutz unter der Treppe.

 

4.3  Grundrissorganisation und Funktionsverteilung

 

Der Grundriss des Gebäudes ist in Längsrichtung in 3 Zonen gegliedert: Eine durchlaufende (Spiel-)Flurzone trennt den Bereich der Gruppen- und Aufenthaltsräume im Westen vom Bereich der Nebenräume und Funktionsflächen im Osten. Erschlossen wird das Gebäude über den Haupteingang auf der Nordseite.

 

Im nördlichen Gebäudeteil  befinden sich das Foyer mit im Westen anschließenden Mehrzweckraum, sowie in der östlichen Funktionszone das Leitungsbüro und daran anschließend die Küche samt Lagerbereich, sowie Personal und Behinderten-WC.

 

Das Leitungsbüro ermöglicht mit einem Fenster zum Windfang die Funktion der Eingangskontrolle. Der Küchen- und Lagerbereich verfügt über einen separaten Seiteneingang auf der Ostseite zur Anlieferung. Foyer, Mehrzweckraum und Küche bilden in Verbindung mit dem Behinderten-WC eine funktionale Einheit, die auch bei Bedarf unabhängig von der restlichen Kindertagesstätte genutzt werden könnte.

 

Die vertikale Erschließung im Inneren erfolgt über einen abgeschlossenen Treppenraum, der in der westlichen Raumspange angeordnet ist. Der Treppenraum unterteilt das Gebäude in Querrichtung in den nördlichen Eingangsbereich sowie den großen Bereich der Gruppenräume im Süden. Hier sind zwei Gruppenräume symmetrisch um einen gemeinsam nutzbaren pädagogischen Nebenraum angeordnet. Der zentrale Spielflur weitet sich zur Garderobenzone auf, von der sowohl die Gruppenräume als auch die Sanitäranlagen der Kinder erschlossen werden. Belichtet wird der Garderobenbereich durch einen in die östliche Raumspange eingeschnittenen Baum- bzw. Spielhof. Dieser erweitert die Spielfläche der Kinder um einen geschützten Außenbereich und holt optisch den Außenraum ins Innere des Gebäudes.

 

Ein weiterer pädagogischer Nebenraum, der später eventuell auch als Gruppenraum einer U3 Gruppe dienen kann, liegt mit direktem Bezug zum Spielhof in der östlichen Raumzone. In viergruppigen, zweigeschossigen Kindertagesstätten ist der Raumbedarf im Obergeschoss geringer als im Erdgeschoss. Auf Grund dessen ist die östliche Nebenraumzone der geplanten Kita um den Spielhof herum eingeschossig ausgebildet. Im Obergeschoss befindet sich entlang der Westfassade ein Fluchtbalkon. Zusammen mit den beiden unabhängigen Außentreppen im Norden und Süden  gewährleistet dieser nicht nur die nötigen Fluchtmöglichkeiten aus den im Westen liegenden Aufenthaltsräumen, sondern ermöglicht auch aus dem Obergeschoss den direkten Zugang zum Garten. Auf der Nordseite verspringt die eigentliche Außenwand des Körpers im Obergeschoss, um einen Umgang für die Außentreppe zu ermöglichen. Die Fassadenflucht wird hier durch die die Dachterrasse einfassende Holzlammellenkonstruktion gehalten. Im nördlichen Teil des Gebäudes, dem Eingangsbereich, ist auch die östliche Nebenraumzone zweigeschossig ausgebildet. Hier befinden sich im Obergeschoss der Elternbesprechungsraum  sowie der Personalraum, der über einen direkten Austritt auf die Dachterrasse verfügt. Über dem Mehrzweckraum liegen im Obergeschoss der Werkraum sowie der vierte pädagogische Nebenraum samt Lagerflächen und Personal-WC. Die Anordnung der Räume im südlichen Gruppenbereich ist im Erdgeschoss und Obergeschoss identisch.

 

4.4  Gestaltungs-, Farb und Materialkonzept

 

Eine vertikale Lamellenfassade aus Lärchenholz  umfasst das Gebäude auf allen Seiten. Die Holzlamellenfassade aus sibirischer Lärche wird mit einem Anstrich auf Silikatbasis "vorbewittert". Die natürliche Vergrauung des Holzes muss nicht nachbehandelt werden und ist gegenüber einer konventionell behandelten Holzfassade wartungsarm.

 

An dem Rücksprung im Obergeschoss an der Ostseite und der Öffnungen an der Westseite ist diese Holz-Hülle bewusst ausgeschnitten, dort sind die Wände in einer hellen Farbe verputzt. Die Eingänge auf der Nord- und Südseite werden durch eine farbige Plattenfassade besonders hervorgehoben. Im Inneren des Gebäudes ist das Zusammenspiel von neutralen weißen Flächen und naturbelassenen Holzoberflächen zentrales Thema. Die weißen, mit Gipskarton verkleideten Wände, bilden zusammen mit weißen Akustiklochdecken einen Kontrast und neutralen Rahmen für die festen Einbauten aus Holz. In allen Aufenthaltsbereichen und Flurzonen werden farbige Linoleumböden verlegt. Für die Bäder sind Fliesenbeläge an Wand und Böden vorgesehen.

 

Bei der Wahl aller Materialien wird auf Nachhaltigkeit geachtet, um die Kosten für die Instandhaltung möglichst gering zu halten.

 

4.5  Energieeinsparung

 

Im Sinne der Nachhaltigkeit ist zudem zu berücksichtigen, dass Holz als ökologischer, nachwachsender Rohstoff und CO2-Speicher aus ökologischer Sicht ein idealer Baustoff ist, die Kosten für die Instandhaltung gering zu halten. Die Kita ist als „low tech Gebäude“ geplant.

 

4.6  Barrierefreiheit

 

Die Geschosse des Neubaus sind über einen Aufzug nach DIN 18040-1 barrierefrei zu erreichen. Die Kita verfügt über ein barrierefreies WC. Die Zugänge in das Gebäude sind barrierefrei ausgestaltet. Alle Bewegungsflächen in der Kita sind mindestens 1,5 m breit und alle Türen haben eine lichte Breite von mindestens 90 cm. Die Türdrücker, Briefkastenanlagen, etc. sind im Sinne des Schutzzielgedankens zur Gleichberechtigung aller Personen in einer Höhe von ca. 1,05 m ab Oberkante Fertigfußboden angebracht. Alle Räume sind mit raumakustischen Maßnahmen an den Decken und an Teilflächen der Wände so ausgestattet, dass Nachhallzeiten reduziert werden und eine hohe Sprachverständlichkeit erreicht wird.

 

4.7  Brandschutz

 

Das Gebäude fällt gemäß § 2 (3) Nr. 3 HBO unter die Gebäudeklasse 3 und ist gemäß § 2 (8) Nr. 8 als Sonderbau eingestuft. Die Vorschriften der hessischen Bauordnung (HBO), in Verbindung mit den „Handlungsempfehlungen zum Vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder“ (HE-Kita), sind Grundlage zur Festlegung der bauaufsichtlichen Schutzziele und Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Die tragende und aussteifende Konstruktion sowie brandschutztechnisch relevante Abtrennungen und Bauteile des Gebäudes werden in feuerhemmender Bauart nach DIN 4102 in F30 bzw. F-30B ausgeführt. Brandschutztüren in Flurbereichen erhalten eine automatische Offenhaltung. Das Rettungswegkonzept der Kindertageseinrichtung sieht für alle Aufenthaltsbereiche zwei bauliche, voneinander unabhängige, Rettungswege vor. Jeder Gruppenraum hat einen direkten Ausgang ins Freie. Die Rettungswege werden durch beleuchtete Rettungswegpiktogramme ausgeschildert bzw. beleuchtet. Eine Rauchwarnanlage mit automatischen Brandmeldern (Rauchmelder) ist flächendeckend vorgesehen, sowie eine Hausalarmierungsanlage mit entsprechenden nichtautomatischen Meldern (Druckknopfmelder).

 

Das gesamte Gebäude wird mit tragbaren Feuerlöschgeräten mit Löschmittel nach Vorgaben der ASR A2.2 ausgestattet. Die Anbindung an die öffentliche Straße ermöglicht jederzeit eine Anfahrt durch die Feuerwehr.

 

4.8 Statisches Konzept

 

Konstruktion

 

Der Neubau ist in Massivholzbauweise geplant.

 

Das Tragwerk besteht aus Massivholzwänden und –decken mit Stärken beim Tragwerk von 20 bzw. 16 cm, die Wände werden mit einer Dicke von ca. 9 cm ausgeführt. Der geforderte Brandwiderstand wird durch Bekleidung der Wandoberflächen oder Nachweise mit Abbrandraten sichergestellt.

 

Notwendige Unterzüge und die Attika werden in Holz geplant. Die westliche Außenwand mit großen öffenbaren Glaselementen wird wegen der geringen zur Verfügung stehenden Konstruktionshöhe bei gleichzeitig hoher Belastung und nur punktuellen Abstützungsmöglichkeiten als Stahlträger ausgeführt, der sich wiederum auf Stahlstützen ablastet. Der Korrosionsschutz und Brandschutz der Stahlbauteile ist durch Beschichtungen und/oder Verkleidungen zu gewährleisten.

 

Aussteifung

 

Die Aussteifung erfolgt über die Massivholzdeckenscheiben, die jeweils an den Massivholzwänden angeschlossen sind. Zusätzlich zu den Außenwänden stehen auch Innenwände in Längs- und Querrichtung für die Aussteifung zur Verfügung. Alle nichttragenden Wände werden als leichte Trennwände mit einem maximalen Gewicht von 3,0 kN/m Wandlänge hergestellt. Zur Anwendung kommen Massivholzwände und GK-Installationswände.

 

4.9 Baugrund, Gründung

 

Im Rahmen der Voruntersuchungen wurde ein Baugrundgutachten durch die Firma Itus GmbH erstellt. Gemäß diesen Untersuchungen sind im oberen Schichtenbereich nicht tragfähige Auffüllungen bzw. weiche Lehme in einer Stärke von ca. 0,9 m unter Geländeoberkante zu erwarten. Diese Bodenschichten sind zur Lastabtragung nicht geeignet, und daher entweder komplett auszutauschen oder mit entsprechender Gründung zu überbrücken.  Erst unter der Schicht 2 folgen gut tragfähige quartäre Sande und Kiese mit Schichtdicken von etwa 2,5 m bis ca. 3,6 m.

 

Die Gründung erfolgt über eine tragende Bodenplatte d = 25 cm aus Stahlbeton. Die Bodenverhältnisse machen es erforderlich, eine Schotterschicht von mind. 75 cm zur Bodenverbesserung zusätzlich einzubringen und zu verdichten. Außerhalb des Gebäudes kommen einzelne Fundamente zum Einsatz, die zusätzliche Stützen in der Fassade sowie die Stahltreppen im Außenbereich abtragen.

Im nördlichen Teil des Grundstücks verläuft ein öffentlicher Kanal. Die spätere Zugänglichkeit zum Kanal an der nördlichen Grundstücksgrenze wird mittels einer Winkelstützwand aus Stahlbeton sichergestellt, um den nach Angaben des ESO erforderlichen Abstand von 3 m zur Kanalmitte, der aufgrund der Lage des Baufelds nicht einzuhalten ist, zu kompensieren.

 

4.10      Kampfmittelsondierung

 

Gemäß Vorgaben durch das Regierungspräsidium Darmstadt ist die Fläche im Rahmen des erforderlichen Bodenschutzes zu sondieren.

 

4.11   Bau- und Raumakustik/ Immissionsschutz

 

Die geplante Kita ist relativ ruhig gelegen, abseits geräuschrelevanter Einflussbereiche von stark befahrenen Straßen und außerhalb der Tagschutzzonen des Flugbetriebs des Flughafens Frankfurt/Main, sodass kein Nachweis zum Schallschutz gegen Außenlärm erforderlich ist.

 

Die Bauteile, insbesondere die Geschossdecke und Wände, werden so ausgebildet, dass unter Berücksichtigung der nutzungsbedingten Anforderungen, ein befriedigender Luft- und Trittschallschallschutz zwischen den diversen Raumzonen realisiert wird.

 

Bei den Pädagogischen Räumen sowie Personal- und Elternräumen werden die Anforderungen an Nachhallzeit für Kitas gemäß DIN 18041 zugrunde gelegt. Sie werden mit einer vollflächigen abgehängten Akustikdecke ausgestattet und falls erforderlich sind zur ausreichenden Erfüllung zusätzliche Wandabsorber oder andere schallabsorbierende Elemente berücksichtigt.

 

4.12   Außenanlagen

 

Das Grundstück wird von Nordosten von der als Spielstraße klassifizierten Straße „Lachwiesen“  erschlossen. Östlich schließt sich Wohnbebauung an. Entlang der südlichen Grenze verläuft ein landwirtschaftlicher Weg. Von der Ernst-Reuter-Schule im Westen ist das Gelände durch einen Rad- und Fußweg getrennt.

 

Unmittelbar nördlich angrenzend befindet sich der Kinderspielplatz des Quartiers. Das Gelände ist umzäunt und wird temporär als Spiel- und Freifläche durch die westlich benachbarte Ernst-Reuter-Schule genutzt. Mit einzelnen Geländemodellierungen, Strauchpflanzungen, Natursteinblöcken und Findlingen sowie gepflasterten Platzflächen mit wenigen Spielgeräten ist das Gelände extensiv gestaltet. Der Hauptzugang der Kita erfolgt von Norden und ist dem Kinderspielplatz des Quartiers zugewandt. Durch die Aufweitung der vorhandenen Wegefläche des Spielplatzes wird eine großzügige, dem Gebäude und seiner Nutzung angemessene Eingangssituation geschaffen. Die vorhandene Spielsituation und der gesicherte Zugang zum Spielplatz bleiben bestehen. Die erforderlichen Erschließungsfunktionen für Stellplätze, Fahrradabstellplätze und Müllaufstellplatz werden in kompakter Form zur Straße hin sowie im Eingangsbereich angeordnet. Die vorhandene Baumreihe entlang der Straße wird durch die Pflanzung eines Baumes im Bereich der Stellplätze fortgesetzt und damit der Zugangsbereich zur Kindertagesstätte betont. Die Gesamtanlage wird durch Strauch- und Baumpflanzungen in die Umgebung eingebunden. Die Gehölzpflanzungen im Bereich zur benachbarten Schule bilden einen entsprechenden Puffer, um Beeinträchtigungen des Schulalltags zu vermeiden.

 

Das Außengelände wird durch Geländemodellierungen gegliedert und schafft unterschiedliche Räume für Bewegungsspiel, Klettern und Rollenspiele, Raum für Ballspiele und Freiraum für Veranstaltungen wie Sommerfeste oder ähnliches. Der Bereich südlich und östlich des Gebäudes bietet mit unterschiedlichen natürlichen Materialien und kleinteiliger Strukturierung Platz für kreative Spielideen. Dieser Spielraum schließt mit einem Holzpodest am Baumhof ab und stellt so die Verbindung zum Spielraum im Gebäude her. Bei der Gesamtgestaltung und Auswahl der Spielgeräte werden Spielmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren angeboten. Den Gruppenräumen ist jeweils eine Terrasse mit Sitzmöglichkeiten zugeordnet.

 

4.13   Technische Gebäudeausrüstung

 

4.13.1 Sanitär

 

Alle Be- und Entwässerungsleitungen Kalt-, Warmwasser- und Zirkulationsleitungen sowie Absperrventile werden nach der gültigen EnEV gegen Wärmeverluste und Schwitzwasser mit einer diffusionsdichten Wärmedämmung aus nicht brennbarer Mineralwolle gedämmt.

 

Regenwasser

 

Die Entwässerung erfolgt über bauseitige Dachabläufe. Die Abläufe werden an die im Gebäude verlegten Fallstränge angeschlossen. Alle innerhalb des Gebäudes verlegten Regenwasserleitungen bestehen aus einem schalloptimierten mineralstoffverstärkten Abwasserstecksystem aus Polypropylen-Rohr. Entsprechend dem B-Plan werden alle Regenwasserleitungen in eine Regenwasserzisterne eingeleitet.

 

Schmutzwasser

 

Der Anschluss aller Sanitärobjekte erfolgt über Einzelanschluss- und Sammelleitungen bis zum Fallstrang. Die Verbindung der Grundleitungsanschlüsse erfolgt oberhalb der Bodenplatte. Die innenliegenden Entwässerungsleitungen sind aus einem schalloptimierten mineralstoffverstärkten Abwasserstecksystem aus Polypropylen-Rohr geplant.

 

Bewässerung

 

Die Wasserversorgung erfolgt von den Lachwiesen.

Im Technikraum befinden sich der Wasserzähler mit Absperrarmaturen, kombiniertes Freistromventil mit Rückflussverhinderer und rückspülbarem Trinkwasserfilter sowie die Warmwasserbereitung. Strömungsteiler sind in Edelstahl und Verbundrohr vorgesehen. Alle Kaltwasserleitungen sind als Ringleitung eingeschliffen, mit automatischem Spülventil und Zwangspülung versehen, und alle Warmwasserleitungen und Anschlüsse sind mit der Zirkulation verbunden, was der Trinkwasserverordnung für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Bewässerungsleitungen entspricht. Die max. Warmwassertemperatur im Netz beträgt 60 °C. Die Mindesttemperatur der Zirkulationsleitung vor Eintritt in den Warmwasserbereiter (Frischwasserstation) von 55°C wird nicht unterschritten. Der erforderliche Verbrühschutz wird durch Thermostate gewährleistet.

 

Entwässerung

 

Die Entwässerung erfolgt bis zum Übergabeschacht im Trennsystem. Die Grundstücks-Entwässerung wird an den öffentlichen Mischwasserkanal auf dem Grundstück angeschlossen. Für den öffentlichen Mischwasserkanal auf dem Kitagelände ist ein Schutzstreifen vorzusehen, der nicht überbaut werden darf. Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zur Abfangung der Lasten der Kita sind bauseits eingeplant. Der Zusammenschluss von Regen- und Schmutzwasser erfolgt kurz vor dem Anschluss an die öffentliche Entwässerungsleitung.

 

Zisterne

 

Für die Nutzung des Regenwassers zur Bewässerung der Freiflächen ist in der Zisterne eine Tauchmotorpumpe geplant, sodass ein Schlauch zur Bewässerung angeschlossen werden kann. Der Überlauf der Zisterne ist über einen Rückstauverschluss mit der Sammelleitung verbunden.

 

Schmutzwasser Küche

 

Der Einbau eines Fettabscheiders ist für die Küche nicht erforderlich. Für ein evtl. notwendiges Nachrüsten ist in den Freiflächen ein Platzhalter vorgesehen. Über einen Probeentnahmeschacht erfolgt der Anschluss des Schmutzwassers aus der Küche an die Schmutzwasser-Sammelleitung des Gebäudes.

 

Schmutzwasser Gebäude

 

Die Anschlüsse aller Sanitärobjekte im Gebäude werden über Grundleitungen unter der Bodenplatte separat erfasst und in einer gemeinsamen Sammelleitung nach außen geführt. Außerhalb der Bodenplatte erfolgt über die Sammelleitung der Anschluss an den Übergabeschacht zum Mischwasserkanal an die öffentliche Kanalisation.

 

4.13.2  Heizung

 

Die Wärmeerzeugung erfolgt über einen Gas-Brennwertkessel mit einer Leistung von 50 kW. Der Verteiler hat zwei Heizkreise für die Warmwasserbereitung (WWB) und statische Heizflächen, die im Parallelbetrieb gefahren werden. Als Heizflächen in den Räumen sind Röhrenradiatoren aus Stahl geplant. Das Leitungsnetz ist im EG unter der Rohdecke montiert. Die Warmwasserbereitung für das Gebäude erfolgt aus trinkwasserhygienischen Gründen über eine zentrale Frischwasserstation im Durchflussprinzip.

 

4.13.3  Lüftung

 

Lüftungsanlagen nach DIN 18379

 

Abluft fensterlose Sanitärräume nach DIN 18017

 

Innen liegende, fensterlose Sanitärräume werden über ein zentrales Abluftsystem über Dach entlüftet. Vor Eintritt in den Ventilator sind Schalldämpfer angeordnet.

 

Dezentrale Abluft Küchenlager

 

Im Lager der Küche ist ein dezentraler Einzelraumlüfter vorgesehen.

 

Dieser soll die warme Luft, die sich durch die Abwärme der Tiefkühlgeräte im Lager erwärmt, über Dach abführen. Aus dem Gebäude strömt die Zuluft in den Raum frei nach. Die Steuerung des Abluftventilators erfolgt über ein Raumthermostat.

 

Zu- und Abluftgerät mit Wärmerückgewinnung Küche

 

ln der Küche ist ein dezentrales Zu- und Abluftgerät mit Wärmerückgewinnung vorgesehen.

 

Abluftanlage zur Unterstützung der Nachtauskühlung

 

Zur Unterstützung der Nachtauskühlung des Gebäudes für den sommerlichen Wärmeschutz ist ein Abluftventilator auf dem Dach des Gebäudes geplant, sodass die Wärme in den Räumen über die nachströmende Außenluft abgeführt wird.

 

4.13.4  Elektro

 

Elektrotechnik I Nachrichtentechnik

 

Die gesamten Niederspannungshauptverteilungen und Unterverteilungen werden gemäß den geltenden technischen Regeln eingebaut. Die Kita erhält des Weiteren eine Einbruchmeldeanlage, gemäß Nutzerbedürfnissen.  Eine Blitzschutzanlage wird gemäß den geltenden technischen Regeln eingebaut. Es wird eine sternförmige, strukturierte Verkabelung im Gebäude von zentraler Stelle aus vorgesehen.

 

Brandmeldeanlage

 

Gemäß Brandschutzgutachten  wird eine Hausalarmanlage in Anlehnung an DIN 14676 ausgeführt. Eine Aufschaltung auf die Feuerwehr erfolgt nicht.

 

Gebäudealarmierungsanlage (ELA)

 

Für das Objekt ist keine Elektroakustische Anlage vorgesehen. Die Alarmierung erfolgt mittels Sockelsirenen an den jeweiligen Rauchmeldern.

 

Fluchttürsteuerung

 

Für den Haupteingang ist eine Fluchttürsteuerung (Not-Auf-Taster) vorgesehen.

 

Türsprech/Klingelanlage

 

An der Türanlage ist ein Türöffner mit Ruhekontakt geplant und am Hauptein- und Ausgang werden Türöffnungstaster vorgesehen. lm Büro sowie Personalraum befindet sich ein Freigabeschalter.

 

Beleuchtung

 

Die Projektierung der Beleuchtungsanlage erfolgt nach den Richtlinien DIN 5035 "lnnenbeleuchtung mit künstlichem Licht" und ASR 7/3 Arbeitsstättenrichtlinien "Künstliche Beleuchtung". Für die einzelnen Raumarten und Raumnutzungen werden Einbauleuchten mit Leuchtmitteln mittlerer Beleuchtungsstärken vorgesehen. Die Beleuchtungssteuerung der Bereiche erfolgt mittels Bewegungssensoren und in den WC-Bereichen über Präsenzmelder.

 

Erforderliche Sicherheitsbeleuchtung für Flucht und Rettungswege ist gemäß Brandschutzgutachten eingeplant.

 

Außenbeleuchtung

 

Die Außenbeleuchtung mittels Aufbauleuchten wird über Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr sowie Hand/Null Automatikschalter innerhalb der Verteilung geschaltet.

 

4.13.5  Förderanlagen

 

Zum barrierefreien Erreichen des OG und zum vertikalen Transport  ist im Gebäude eine Aufzugsanlage installiert. Zur platzsparenden und wartungsarmen Ausführung der Förderanlage sind Triebwerk und Steuerung in den Schacht integriert. Als Führungssystem wird eine Gleitführung verwendet. Der Fahrkorbboden ist gemäß DIN EN 81 für die auftretenden Belastungen ausgelegt. Die Ausstattung der Aufzugsanlage und Bedienelemente erfolgt behindertenfreundlich in Anlehnung an die EN 81-70. Die Oberflächen werden in Edelstahl ausgeführt.

 

4.13.6  Küche

 

Die Kücheneinrichtung für den Neubau der Kita 11 Lachwiesen ist für 100 Essen ausgelegt und nach den Vorgaben der Nutzer als Mischkostküche geplant. Sättigungsbeilagen sowie Obst und Salate werden frisch zubereitet, Gemüse- Fisch- und Fleischgerichte werden tiefgekühlt angeliefert und im Heißluftdämpfer regeneriert. Für die Lagerung der Speisen stehen gewerbliche Kühl-/Tiefkühlgeräte im Lagerraum zur Verfügung. Die Küchenmöbel sind aus hygienischen Gründen aus Edelstahl. Das Schmutzgeschirr wird in einer gewerblichen Spülmaschine gereinigt. Gerüche und Abwärme werden über eine Dunstabzugshaube nach außen gebracht.

 

5.    Klimaschutz und Energieeffizienz

 

 

5.1      Energieeffizienzbetrachtung

 

Das Gebäude ist gemäß der ab dem 01.01.2016 geltenden EnEV geplant.

 

Der Grenzwert des auf die Nettogrundfläche (A = 813,8 m²) bezogenen Jahres-Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes beträgt  Q''P, Ref = 168,2kWh/(m²a).

 

Für den geplanten Neubau der Kindertagesstätte ergibt sich ein auf die Nettogrundfläche bezogener Jahres-Primärenergiebedarf von Q''P, Vorh. = 118,9 kWh/( m²a).

 

Nach gegenwärtigem Stand der energetischen Bilanzierung unterschreitet die Planung die Vorgaben der zweiten Stufe der EnEV 2014 ( EnEV 2016) um 29,3%. Aus den Auflagen des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Haushalt der Stadt Offenbach geht hervor, dass den gesetzlichen Mindeststandards entsprochen werden muss. Die Unterschreitung des gesetzlichen Mindeststandards um 29,3 % wird ohne erhöhte Investitionskosten erreicht.

 

Untersucht wurde die Differenz des entsprechenden Heizwärmebedarfs, falls das Gebäude als Passivhaus errichtet werden sollte.

 

Konstruktion 1: geplanter Zustand nach EnEV 2016 (2. Stufe der ENEV 2014)

 

Konstruktion 2: Passivhaus-Standard

 

Der geplante Heizwärmebedarf beim Passivhaus-Standard ist ca. 38% niedriger als im geplanten Zustand nach EnEV 2016.

 

Die Differenz am Heizwärmebedarf wird für die erforderlichen Verbesserungs-maßnahmen einzeln berechnet und daraus eine Gesamtdifferenz für das Gebäude gebildet. Die Daten für den Passivhaus-Standard werden aus Erfahrungswerten entnommen, eine detaillierte PHPP-Berechnung wurde aus Kostengründen nicht aufgestellt.

 

Die Wärmeschutzverordnung stellt seit 2014 erhöhte Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz. Da die Holzbauweise über vergleichsweise geringe Speichermassen verfügt, werden sommerliche Spitzentemperaturen konstruktiv und durch außenliegenden Sonnenschutz  auf ein Minimum reduziert. Der noch bestehende Kältebedarf wird nachts über Fensterlüftung sowie eine aktive Nachtauskühlung über Dach- bzw. Fassadenventilatoren gedeckt.

 

Der prognostizierte CO2-Ausstoß pro Jahr für die geplante Variante beträgt 36 kg/m² Nutzfläche bzw. 29 Tonnen pro Jahr.

 

Die Bereitstellung der erforderlichen Wärmeenergie wird über eine Gasbrennwertanlage realisiert. Für eine Beheizung mit Wärmepumpe und Erdsonden müssten Erdsonden in einer Tiefe von ca. 100 m eingebracht werden. Da in der Kita der Wärmebedarf gering ist und so gut wie kein Kältebedarf vorliegt, ist es weder wirtschaftlich noch aus Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit sinnvoll, eine Versorgung über Erdwärme für die Kita vorzusehen. Der Standort ist nicht an das Fernwärmenetz der Stadt Offenbach angeschlossen. Eine Holzpelletanlage wird aufgrund der beengten Erschließungssituation der Kita ausgeschlossen.

 

Wasser

 

Der Wasserverbrauch ist stark abhängig vom Nutzerverhalten. Der abgeschätzte Verbrauchswert für den Neubau beträgt 528 cbm/a. Alle Waschtische werden mit wassersparenden Armaturen ausgestattet. WC-Spülkästen werden mit Wassersparfunktionstasten ausgestattet.

 

Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)

 

Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) wird über den erhöhten Wärmeschutz der Gebäudehülle realisiert. Statt auf wartungsintensive, kurzlebige Technik für erneuerbare Energien wird auf langlebige, wartungsarme, hochwertige Materialien gesetzt. Die im Holzbau verwendeten Bauteile bieten eine kostengünstige und besonders wirtschaftliche Möglichkeit, diese Anforderung zu erfüllen.

 

Solarthermie

 

Da in einem Kindergarten geringe Warmwassermengen benötigt werden, wird auf Solarthermie aus Kostengründen verzichtet.

 

5.2     Dach- und Fassadennutzung für Begrünung und Photovoltaik

 

5.2.1   Fassadenbegrünung

 

Eine Fassadenbegrünung ist nicht vorgesehen. Eine Begrünung ist an der geplanten Holzfassade aus Gründen der Wartung und Unterhaltspflege nicht zu empfehlen.

 

5.2.2    Dachbegrünung

 

Die Dachflächen des zweigeschossigen Gebäudeteils werden extensiv begrünt. Gemäß den Vorgaben aus dem Bebauungsplan beträgt die Substratschicht 80 mm. Abzüglich der Zugangsflächen stehen hierfür ca. 600 m² Fläche zur Verfügung (entspricht ca. 30% der Grundstücksfläche).

 

5.2.3    Photovoltaikanlagen (PV)

 

Die Dachflächen werden statisch für eine Bewirtschaftung mit PV-Anlagen durch einen externen Betreiber vorgerichtet. Die PV-Anlagen selbst sind nicht Bestandteil der Planung und nicht in den Kosten für den Projektbeschluss enthalten.

 

5.2.4    Regenwassernutzung

 

Die Nutzung von Regenwasser erfordert den Bau einer Zisterne. Das Regenwasser wird ausschließlich zur Bewässerung des Außengeländes genutzt.

 

6.    Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

6.1  Luftreinhaltung

 

Es sind keine besonderen Maßnahmen zur Luftreinhaltung erforderlich, da keine „belastete“ Luft im Gebäude vorhanden ist.

 

Küchenfortluft wird über das Dach in den freien Luftstrom ausgeblasen.

 

6.2  Gefahrstoffe in Bauteilen

 

Gemäß ihrer bauaufsichtlichen Zulassung werden alle verwendeten Baustoffe schadstofffrei sein.

 

6.3  Natur- und Artenschutz

 

Das Gelände kann ohne große Eingriffe in die Grünanlagen als Baugrundstück hergerichtet werden. Einen geschützten Baumbestand oder geschützte Sträucher gibt es nicht. Die Bauzeit liegt außerhalb der Schutzzeiten. Es wurden auf dem Gelände und in dessen Umgebung keine schützenswerten Tier- oder Pflanzenarten festgestellt. Die zu rodenden Sträucher werden durch die vorgesehenen Strauch- und Baumpflanzungen der Außenanlagen kompensiert.

 

7. Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Zusammenfassung

 

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken. Es sind jedoch die unten stehenden Auflagen, Ergänzungen und Hinweise bezüglich näher zu behandelnder Aspekte des Bauvorhabens zu beachten.

 

Natur- und Artenschutz

 

Es bestehen keine Bedenken.

 

Hinweis: Bei der Rodung von Gebüschen und Gehölzen ist die Vogelbrutzeit zu beachten. Demnach dürfen die Gebüsche nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar eines Jahres entfernt werden.

 

Altlasten / Bodenschutz sowie Gewässerschutz

 

Gemäß § 64 Abs. 5 Hessisches Wassergesetz (HWG vom 14.12.2010) ist bei Bauvorhaben mit (überwiegend) städtischer Beteiligung die Obere Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, die zuständige Wasserbehörde. Bei den Freiflächen sind die Prüfwerte für Kinderspielplätze laut Anhang 2, Ziffer 1.4 der BBodSchV einzuhalten.

 

 

 

 

Klimaschutz und Energie

 

Der vorgesehene Energiestandard – Unterschreitung des gem. EnEV 2014 ab 01.01.2016 geforderten max. Primärenergiebedarfs um ca. 29% – wird unterstützt. Ebenso die geplante Dachbegrünung.

 

Eine Photovoltaikanlage ist aktuell nicht eingeplant, die Nachrüstung ist laut Erläuterungsbericht jedoch möglich. Wir empfehlen, die Installation einer Photovoltaikanlage möglichst zeitnah zur Fertigstellung des Gebäudes durchzuführen. Hierfür ist rechtzeitig der mögliche Konflikt mit der Gewährleistungsfrist zu klären.

 

Immissionsschutz

 

Das Vorhaben liegt nicht in unmittelbarer Nähe einer Hauptstraße bzw. nicht in einem Lärmschutzbereich des Flughafens Rhein-Main.  Lärmpegel > 55 dB (A) sind tagsüber daher nicht zu erwarten. Somit sind auch keine zusätzlichen Kosten für besondere Schallschutzmaßnahmen bzw. erhöhte Anforderungen an Außenbauteile einzuplanen.

 

8.         Einweisung der Nutzer

 

Die Nutzer werden nach Baufertigstellung in die Funktionsweise der Gebäudetechnik eingewiesen.

 

9.         Erläuterung zur Kostenberechnung

 

9.1      Kostenermittlung (Stand erweiterte Entwurfsplanung)

 

Die Kosten für das Projekt wurden aufgrund aktueller Baukosten ermittelt. Die genannten Gesamtkosten enthalten einen Index von insgesamt 2% für konjunkturell bedingte Baukostensteigerungen sowie einen Aufschlag von 6,16 % für Unvorher­gesehenes.

 

9.2      Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

 

Es wurden drei Varianten hinsichtlich der Planung untersucht, siehe Punkt 3.1 Variantenvergleich. Die Wirtschaftlichskeitsbetrachtung hinsichtlich der energetischen Bauweise führt zu dem Ergebnis, dass eine Errichtung des Gebäudes in Passivbauweise zu 14% höheren Kosten in Höhe von ca. 269.000,00 € brutto im Vergleich zu der geplanten Bauweise gemäß den Anforderungen der ENEV 2016 verbunden ist.

 

Gesamtkosten  KG 300 u. 400

ENEV 2016

ca.   1.901.000 € (brutto)

Gesamtkosten  KG 300 u. 400

Passivhaus

ca.   2.170.000 € (brutto)

Differenz

 

ca.      269.000 € (brutto)

 

9.3      Fördermöglichkeiten

 

Mit Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 (2011-16/DS-I(A)0574) wurde der Magistrat beauftragt, den Förderantrag zum Einsatz der Mittel aus dem Regionalfonds für den Neubau der Kindertagesstätte zu erarbeiten, die dazu erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und die Anträge kurzfristig nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung beim Land einzureichen.

 

9.4      Folgekostenberechnung

 

Siehe Auslage.

 

10.      Terminplanung

 

Es ist vorgesehen, das Projekt in einem Bauabschnitt zu realisieren.

 

Voraussichtliche Termine:

 

- Weitere Planung ab November 2015

 

- Baubeginn Mai/Juni 2016

 

- Bauende vorraussichtlich Ende 2017

 

- Inbetriebnahme voraussichtlich Beginn 2018

 

Die Projektleitung liegt beim Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Bereich Hochbaumanagement.

 

Alle Maßnahmen wurden planungsbegleitend fortlaufend im Einzelnen erläutert und einvernehmlich abgestimmt mit: Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (EKO), Bauaufsichtsamt, Amt für Umwelt, Energie und Mobilität, Feuerwehr Offenbach, Veterinäramt. Der EKO wurde in den laufenden Planungsprozess regelmäßig einbezogen und die Planungen mit dem EKO abgestimmt. Das Schulamt sowie die Schulleiterin der Ernst-Reuter-Schule wurden ebenfalls einbezogen, da die zu bebauende Fläche derzeit temporär durch die Schule genutzt wird und eine mögliche spätere Nutzung der Räume als Hort in die Planung eingeflossen ist.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.12.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) wird der OPG (vormals EEG) seit 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos übertragen.

 

Über die Maßnahme wurde vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement und OPG (vormals EEG) in Zusammenarbeit mit Dritten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die vom Revisionsamt geprüft, mit 3,5 Mio. € abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamt­maßnahme belaufen sich insgesamt auf 252.900,00 € und sind ab Inbetriebnahme in den Folgejahren zu veranschlagen.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen, eine detaillierte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Auszug aus der Stadtkarte

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  2 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

  2 x Minderheitenvertreter (SOZ)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro