Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0787Ausgegeben am 05.11.2015

Eing. Dat. 05.11.2015

 

 

 

 

 

Verlängerung der Satzung zur Stärkung der Innovation im Bereich „Offenbach Innenstadt“ (Innovationsbereich)

1.    Prüfung der abgegebenen Widersprüche der Eigentümer im Anhörungsverfahren nach § 5 Abs. 6 des Gesetzes zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE)

2.    Zustimmung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag

3.    Beschluss der Satzung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-334 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 04.11.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Prüfung der abgegebenen Widersprüche der Eigentümer im Anhörungsverfahren nach § 5 Abs. 6 des Gesetzes zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE)

 

Dem Prüfungsergebnis nach Auswertung aller eingelegten Widersprüche gemäß § 5 Abs. 8 INGE (Anlage 1) wird zugestimmt und als Ergebnis der Auswertung und Prüfung beschlossen.

 

2.    Zustimmung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag

 

Dem öffentlich-rechtlichen Vertrag einschließlich Maßnahmen- und Finanzierungskonzept zwischen der Stadt Offenbach a. M. und dem Aufgabenträger, dem Gewerbeverein Treffpunkt Offenbach e.V.“, in der Fassung vom …10.2015 (Anlage 2) wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag für die Stadt Offenbach am Main abzuschließen.

 

3.    Beschluss der Satzung

 

Der Entwurf der Satzung zur Stärkung der Innovation im Bereich „Offenbach Innenstadt“ (Anlage 3) in der Fassung vom 23.10.2015 wird gemäß § 3 des Gesetzes zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE) als Satzung beschlossen.

 

4.    Die Stadt Offenbach am Main erhebt als angemessenen Pauschalbetrag für den Verwaltungsaufwand gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 INGE 1 Prozent des Gesamtbudgets des Maßnahmen- und Finanzierungskonzepts (950.000 EURO), das entspricht einem Betrag von 9.500 EURO. Diese Einnahme aus der Erhebung des angemessenen Pauschalbetrags wird auf dem neu einzurichtenden Produktkonto 09010600.5488000060 „Erstattung Verwaltungsaufwand Innovation Offenbach Innenstadt“, bewirtschaftet durch Amt 60, für die Haushaltsjahre 2016 bis 2020 jeweils mit einem Teilbetrag in Höhe von 1.900 EURO verbucht.

 

 

Begründung:

 

Der Innovationsbereich „Offenbach Innenstadt“ wurde erstmalig durch die Stadtverordnetenversammlung am 04.11.2010 als Satzung auf der Grundlage des damals geltenden Gesetzes zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE) beschlossen. Die Satzung trat am 01.01.2011 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31.12.2015 außer Kraft.

 

Wegen des bevorstehenden Auslaufens der derzeitigen Satzung zum Jahresende hatte der jetzige Aufgabenträger Gewerbeverein Treffpunkt Offenbach e.V angekündigt, den Innovationsbereich für weitere 5 Jahre verlängern zu wollen. Den dazu notwendigen Antrag mit dem zugehörigen Maßnahmen- und Finanzierungskonzept mit Stand vom 12.06.2015 hatte der jetzige Aufgabenträger der Stadt Offenbach am Main vorgelegt. Für das weitere Vorgehen bis zum Satzungsbeschluss hatte der Magistrat am 29.07.2015 einen Grundsatzbeschluss gefasst, wonach der Antrag des Aufgabenträgers auf Verlängerung der Satzung nicht abgelehnt wird, da die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 und 5 INGE vorliegen, und die Ämter 60 und 62 mit der Durchführung des zugehörigen formalen Verfahrens bis zur Satzung beauftragt werden.

 

Zur Antragstellung ist der Aufgabenträger nach § 5 Abs. 1 INGE berechtigt, wenn er die Zustimmung der Eigentümer von 15 vom Hundert der Anzahl der im Innovationsbereich gelegenen Grundstücke nachweisen kann, deren vom Innovationsbereich erfasste Fläche zugleich mindestens 15 vom Hundert der Gesamtgrundstücksfläche beträgt. Die Prüfung dieser sog. Unterstützungserklärungen ergab eine Zustimmungsquote der Eigentümer von 25,93 % bzgl. der Anzahl der Grundstücke und von 36,78 % bzgl. der Gesamtgrundstücksfläche. Da der Aufgabenträger somit die notwendige Unterstützung vorweisen konnte und auch die übrigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt, lagen keine Gründe für eine Antragsablehnung vor.

 

Als nächster notwendiger Verfahrensschritt wurden nach § 5 Abs. 6 INGE die vollständigen Antragsunterlagen im Zeitraum vom 14.08.2015 bis 14.09.2015 öffentlich ausgelegt, die betroffenen Grundstückseigentümer sowie die betroffenen Träger öffentlicher Belange darüber benachrichtigt und Unterlagen auch im Internet bereitgestellt.

 

Zu 1:

 

Während der Auslegungszeit des Antrags des Aufgabenträgers vom 14.08.2015 bis 14.09.2015 konnten Anregungen vorgebracht werden und die betroffenen Grundstückseigentümer hatten das Recht, der Verlängerung des Innovationsbereichs widersprechen. Seitens der betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden keine Anregungen vorgetragen. Seitens der betroffenen Grundstückseigentümer sind Widersprüche eingegangen. Die Auswertung der Widersprüche der Eigentümer ergab eine Widerspruchsquote von 6,48 % bzgl. der Anzahl der Grundstücke und von 8,66 % bzgl. der Gesamtgrundstücksfläche. Die nach § 5 Abs. 8 INGE erforderliche Ablehnungsquote von 25% wurde somit weder bezüglich der Anzahl der Grundstücke noch bzgl. der Fläche erreicht. Das Prüfergebnis nach Auswertung der eingegangenen Widersprüche ist in Anlage 1 dokumentiert.

 

Zu 2:

 

Gemäß § 3 Abs. 1 INGE ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen Aufgabenträger, hier dem Gewerbeverein Treffpunkt Offenbach e.V., und der Stadt verpflichtende Voraussetzung zum Erlass der Satzung über einen INGE-Innovationsbereich. Dieser Vertrag regelt insbesondere die Verpflichtungen, Ziele, Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die sich aus dem Gesetz und dem Maßnahmen- und Finanzierungskonzept des Aufgabenträgers ergeben, und zu denen sich der Aufgabenträger im Vertrag verpflichten muss.

 

Zu 3:

 

Die in INGE vorgeschriebenen notwendigen verfahrensrechtlichen Schritte vor Satzungsbeschluss sind durchgeführt worden. Nach Vorliegen der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Aufgabenträger kann die Satzung zur Stärkung der Innovation im Bereich „Offenbach Innenstadt“ mit einer Laufzeit von 5 Jahren ab 01.01.2016 nunmehr beschlossen werden. Die Inhalte dieser Satzung entsprechen den Vorgaben des INGE-Gesetzes in der aktuellen Fassung.

 

Im Vergleich zur bestehenden Satzung, die am 31.12.2015 außer Kraft tritt, bleiben die Gebietsabgrenzung des Innovationsbereichs (§ 1), die wesentlichen Ziele und Maßnahmen des Innovationsbereichs (§§ 2 und 3) sowie der Aufgabenträger (§ 4) unverändert.

 

Die Ziele und die Maßnahmen wurden aus dem Antrag vom 12.06.2015 des Aufgabenträgers Gewerbeverein Treffpunkt Offenbach e.V. übernommen und nur diese werden als Inhalt der Satzung beschlossen. Bei den Maßnahmen ist das Thema Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung (§ 3 Punkt 4) neu hinzugekommen.

 

Bei der Abgabenerhebung (§ 5) werden aufgrund der Erfahrungen aus dem ersten Satzungszeitraum einige Anpassungen erforderlich. Von der Befreiung von der Abgabenpflicht hinsichtlich einer Wohnnutzung wird aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung und den Ergebnissen der Rechtsprechung aus den zurückliegenden Klageverfahren Gebrauch gemacht. Die Befreiung erfolgt auf Antrag der Grundstückseigentümer oder Wohnungseigentümer, dem Antrag müssen die relevanten Unterlagen zur Beurteilung beigefügt werden. Aus den aktuellen Einheitswerten aufgrund der Mitteilung der zuständigen Finanzbehörde resultiert ein abweichender Hebesatz im Vergleich zur vorherigen Satzung, dieser ist mit 2,23 % niedriger und liegt erheblich unter der gesetzlichen Obergrenze.

 

In der jetzt zu beschließenden Satzung erhielt der § 6 eine wesentliche Änderung. Als Titel wird die Bezeichnung analog § 8 INGE übernommen und die Erhebung der Verwaltungskostenpauschale neu geregelt, da sich die finanziellen Rahmenbedingungen (Stichwort Schutzschirm) für die Stadt erheblich verändert haben und auf ihr zustehende Einnahmen nicht verzichtet werden kann.

 

Für die von der Stadt zu erbringenden Leistungen im Zuge des Aufstellungsverfahrens der Satzung, der Abgabenerhebung inkl. Widerspruchsverfahren etc, die fachliche Abstimmung und Koordination sowie die Rechnungsprüfung und Aufsicht ist die Stadt gemäß § 8 Abs. 1 INGE ermächtigt, eine Verwaltungskostenpauschale zu erheben. Nach dem Vorbild der Freien und Hansestadt Hamburg wird ein Pauschalbetrag von 1 Prozent des Gesamtbudgets des Maßnahmen- und Finanzierungskonzepts (950.000 EURO), das entspricht einem Betrag von 9.500 EURO, für angemessen erachtet. Dieser Pauschalbetrag wird im jeweiligen Leistungsbescheid an den Aufgabenträger gemäß § 8 Abs. 2 INGE ausgewiesen und in 5 Teilbeträgen zu je 1.900 Euro in den Jahren 2016 bis 2020 zu Gunsten des städtischen Haushalts vereinnahmt.

 

Die Laufzeit der Satzung (§ 7) entspricht dem Antrag des Aufgabenträgers und der gesetzlichen Obergrenze.

 

Nach der Zustimmung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag und dem Beschluss der Satzung ist diese amtlich bekannt zu machen.

 

Zu 4:

 

Aus der Erhebung des angemessenen Pauschalbetrags nach § 6 Punkt 1 der Satzung ergeben sich folgende finanziellen Auswirkungen unter dem neu einzurichtenden Produktkonto 09010600.5488000060 „Erstattung Verwaltungsaufwand Innovation Offenbach Innenstadt“, bewirtschaftet durch das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement:

 

Ergebnisplan

 

Einzahlung:                                        1.900 € für 2016

                                                              1.900 € für 2017

                                                              1.900 € für 2018

                                                              1.900 € für 2019

                                                              1.900 € für 2020

Anlagen:

1)        Prüfungsergebnis nach Auswertung der Widersprüche

2)        Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Aufgabenträger

3)        Entwurf der Satzung zur Stärkung der Innovation im Bereich „Offenbach Innenstadt“, Stand: 23.10.2015

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  2 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.