Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0801Ausgegeben am 05.11.2015

Eing. Dat. 05.11.2015

 

 

 

 

 

Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-349 (Dez. II, Amt 57) vom 04.11.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.      Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach für das Geschäftsjahr 2016, der im

 

1.1    Erfolgsplan

 

bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 30.078 und den Erträgen in Höhe von T€ 13.344 mit einem negativen Jahresergebnis von T€ 16.733 abschließt

 

und im

 

1.2    Vermögensplan

 

bei Einnahmen (Deckungsmittel) in Höhe von T€ 16.553 und Investitionen von T€ 180 sowie einem Jahresverlust von T€ 16.733 ausgeglichen abschließt;

 

1.3    Verpflichtungsermächtigungen werden nicht benötigt.

 

1.4    einschließlich der Stellenübersicht

 

          und der

 

1.5    Finanzplanung

 

wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.

 

2.      Kassenkredite werden nicht beansprucht.

 

 

Begründung:

 

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 GVBl. I, Seite 145 ff; zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBI.I S.786, 800); insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach, wird der Wirtschaftsplan 2016 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

 

Die Kredite gem. § 103 HGO werden im Rahmen des Vermögensplanes für Investitionen verwendet.

 

Die Kassenreste gem. § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.

 

Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.

 

Gem. den Verwaltungsvorschriften Nr. 2 zu § 115 HGO i.V.m. § 94 HGO und § 5 Nr. 4 Eigenbetriebsgesetz soll auch im Falle keiner Verpflichtungsermächtigungen und Kassenkredite eine Negativfestsetzung beschlossen werden. Siehe hierzu 1.3 und 2 des Beschlusstenors.

 

Die Betriebskommission hat den vorgelegten Wirtschaftsplan 2016 in ihrer Sitzung vom 14.10.2015 dem Magistrat einstimmig zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung empfohlen.

Anlage:

Wirtschaftsplan 2016

 

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