Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0791Ausgegeben am 05.11.2015

Eing. Dat. 05.11.2015

 

 

 

 

 

Erbbaurecht Nordring 150 - Zustimmung zur Vermietung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-339 (Dez. I, Amt 80) vom 04.11.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die Stadt Offenbach am Main stimmt als Eigentümerin des Grundstücks Nordring 150 dem zwischen der Erbbauberechtigten und dem Land Hessen abgeschlossenen Vertrag zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen zu.

 

 

Begründung:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.03.1988 [DS-I(B)101] sowie Erbbaurechtsvertrag vom 14.03.1988 wurde das Grundstück Nordring 150 im Erbbaurecht zum Zwecke der Errichtung einer Produktionsanlage und damit zum Zwecke einer gewerblichen Produktionsnutzung vergeben.

 

Ferner hat die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 12.09.2013 [2011-16/DS-I(A)0425] der Fortschreibung des Rahmenplans Kaiserlei zugestimmt, der im Wesentlichen eine gewerbliche Büronutzung vorsieht. Die jetzige auf 2 Jahre befristete Vermietung widerspricht der Intention beider Beschlüsse und beeinflusst ggf. die weitere Entwicklung des Kaiserleigebietes.

 

Der Erbbaurechtsvertrag sieht vor, dass bei einer Vermietung die vorherige Zustimmung der Grundstückseigentümerin einzuholen ist.

 

Das Land Hessen hat mit E-Mail vom 26.10.2015 den Mietvertrag vorgelegt und die Zustimmung beantragt. Aus Sicht des Magistrats ist hier die Entscheidungskompetenz der Stadtverordnetenversammlung betroffen, da es sich bei der Eigentümerzustimmung zu der Vermietung des Gebäudes Nordring 150 zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen um eine wichtige Angelegenheit i.S.d. § 9 HGO handelt.

 

Somit kann dies nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung angesehen werden, welches mehr oder weniger gleichförmig in regelmäßiger Wiederkehr vorkommt und sachlich von wenig erheblicher Bedeutung ist.

Anlage:

Lageplan