Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2015

 

 

 

 

 

TOP 16

B-Pläne 610 und 614a sowie Bauvorhaben „Umbau Kaiserlei“ - Ausgleichsmaßnahme Mainbogen-Weidenplacken
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-329 (Dez. I, Amt 60) vom 04.11.2015,
2011-16/DS-I(A)0783

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig die Punkte 1 sowie 3 - 6 wie folgt:

1.     Der Ausgleichsmaßnahme Mainbogen-Weidenplacken als Ausgleichsfläche

 

-     für die Bauvorhaben der Bebauungspläne 610 und 614a

 

-     für das Planfeststellungsverfahren (PFV) „BAB A661 / Strahlenbergerstraße“

 

-     als Ökokontomaßnahme

 

auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro PGNU, Frankfurt am Main, erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung in Höhe von 1.085.000,00 € wird – vorbehaltlich der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt – zugestimmt.

 

2.       Durch die Maßnahme werden voraussichtlich ca. 2.520.300 Biotopwertpunkte (BWP) erwirtschaftet.

 

3.       Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt:

 

Produktkonto 13010100.0953000060, Investitionsnummer 1301010900601402

„Umsetzung Maßnahmen Freiraumentwicklungskonzept Mainbogen“

 

Haushaltsmittel bis 2014:                                                                   20.000,00 €

 

Haushaltsplan 2016:                                                                         180.000,00 €

 

Haushaltsplan 2017:                                                                         200.000,00 €

 

Haushaltsplan 2018:                                                                         685.000,00 €

 

        Gesamtsumme:                                                                            1.085.000,00 €

 

Die notwendige Anpassung der Haushaltsmittel 2017 und 2018 ist über die Änderungsliste zum Haushaltsplan 2016 im Rahmen des Gesamthaushaltes vorzunehmen, um die Genehmigungsfähigkeit durch die Aufsichtsbehörde zu gewährleisten.

 

4.     Die Finanzierung erfolgt aus Förderungen, späterer Refinanzierung und Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes.

 

 Rückfluss durch Verrechnung der Ausgleichsmaßnahmen  Kaiserleipro-

 menade / Berliner Straße

 

(Verrechnungsbedarf 221.885 BWP)                                         95.480,00 €

(Inklusive Planungs- und Gutachterkosten)                                  

 

Rückfluss durch Verrechnung der Ausgleichsmaßnahmen

 

Innere Erschließung und Baugebiete

 

Kaiserleigebiet (Verrechnungsbedarf 728.526 BWP)               313.565,00 €

(Inklusive Planungs- und Gutachterkosten)

 

Rückfluss durch sonstige Maßnahmen                           

(Verrechnung von BWP)                                                               540.764,00 €

 

Kreditmarktmittel:                                                                            135.191,00 €

 

Gesamt:                                                                                         1.085.000,00 €

 

Für die Einnahmen ist noch ein entsprechendes Produktkonto für BWP einzurichten und im Haushaltsplan zu veranschlagen.

 

5.     Es wird bei der zuständigen  Behörde beantragt, dass das Planfeststellungsverfahren „BAB A661 / Strahlenbergerstraße“ dahingehend geändert wird, dass die Punktwerte der zu leistenden Ausgleichszahlung sowie der Punktwert der „Ausgleichsmaßnahme Streuobstwiese“ in die „Ausgleichsmaßnahme Mainbogen/Weidenplacken“ fließen sollen. Wenn dem von Seiten der Planfeststellungsbehörde zugestimmt wird, (inklusive Planungs- und Gutachterkosten), erfolgt ein weiterer Rückfluss durch Verrechnung Ausgleichsmaßnahmen Kaiserleikreisel in Höhe von 175.770,00 €.

 

6.     Das Regierungspräsidium Darmstadt ist von dem Beschluss in Kenntnis zu setzen.

 

Nachrichtlich: Eine Abstimmung über Punkt 2 erfolgte nicht, da es sich hierbei um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung