Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2015

 

 

 

 

 

TOP 20

Verlängerung der Satzung zur Stärkung der Innovation im Bereich „Offenbach Innenstadt“ (Innovationsbereich)
1. Prüfung der abgegebenen Widersprüche der Eigentümer im Anhörungsverfahren nach § 5 Abs. 6 des Gesetzes zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE)
2. Zustimmung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag
3. Beschluss der Satzung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-334 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 04.11.2015, 2011-16/DS-I(A)0787

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. wie folgt:

1.     Prüfung der abgegebenen Widersprüche der Eigentümer im Anhörungsverfahren nach § 5 Abs. 6 des Gesetzes zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE)

 

Dem Prüfungsergebnis nach Auswertung aller eingelegten Widersprüche gemäß § 5 Abs. 8 INGE (Anlage 1) wird zugestimmt und als Ergebnis der Auswertung und Prüfung beschlossen.

 

2.    Zustimmung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag

 

Dem öffentlich-rechtlichen Vertrag einschließlich Maßnahmen- und Finanzierungskonzept zwischen der Stadt Offenbach a. M. und dem Aufgabenträger, dem Gewerbeverein Treffpunkt Offenbach e.V.“, in der Fassung vom …10.2015 (Anlage 2) wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag für die Stadt Offenbach am Main abzuschließen.

 

3.    Beschluss der Satzung

 

Der Entwurf der Satzung zur Stärkung der Innovation im Bereich „Offenbach Innenstadt“ (Anlage 3) in der Fassung vom 23.10.2015 wird gemäß § 3 des Gesetzes zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE) als Satzung beschlossen.

 

4.    Die Stadt Offenbach am Main erhebt als angemessenen Pauschalbetrag für den Verwaltungsaufwand gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 INGE 1 Prozent des Gesamtbudgets des Maßnahmen- und Finanzierungskonzepts (950.000 EURO), das entspricht einem Betrag von 9.500 EURO. Diese Einnahme aus der Erhebung des angemessenen Pauschalbetrags wird auf dem neu einzurichtenden Produktkonto 09010600.5488000060 „Erstattung Verwaltungsaufwand Innovation Offenbach Innenstadt“, bewirtschaftet durch Amt 60, für die Haushaltsjahre 2016 bis 2020 jeweils mit einem Teilbetrag in Höhe von 1.900 EURO verbucht.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung