Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2015

 

 

 

 

 

TOP 24

Erbbaurecht Nordring 150 - Zustimmung zur Vermietung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-339 (Dez. I, Amt 80) vom 04.11.2015,
2011-16/DS-I(A)0791

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion der Republikaner wie folgt:

Die Stadt Offenbach am Main stimmt als Eigentümerin des Grundstücks Nordring 150 dem zwischen der Erbbauberechtigten und dem Land Hessen abgeschlossenen Vertrag zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen zu.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung