Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2015

 

 

 

TOP 25

Räumung Polizeigelände Frankfurter Straße 83, 63067 Offenbach am Main
und Änderung zum Grundstücksverkauf „Luisenhof“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-340 (Dez. I, Amt 80) vom 04.11.2015,
2011-16/DS-I(A)0792

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.     Der auf die von der Polizei noch genutzten Fläche an der Frankfurter Straße entfallende, an die Stadt zu zahlende Kaufpreisanteil in Höhe von ca. 680.000 EUR aus dem Grundstückskaufvertrag „Luisenhof“ wird für die Aufgabe des Rechts nach § 108 Abs. 2 HSOG und für die vorzeitige Räumung dieser Fläche zum 01.06.2016 - gemäß dem mit dem Land Hessen bestehenden Letter of intent - an das Land ausgezahlt bzw. der Zahlungsanspruch wird an das Land abgetreten. Das Land wird den Betrag zur Finanzierung einer aufgrund der vorzeitigen Räumung zum 01.06.2016 notwendigen Interimslösung für die zu verlegenden Polizeidienststellen in der Frankfurter Straße 83 verwenden.

 

2.     Der aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2012 [2011-16/DS-I(B)0035] abgeschlossene Kaufvertrag „Luisenhof“ kann dahingehend geändert werden, dass beim 2. Bauabschnitt der Kaufpreis für die nicht von der Polizei genutzte Fläche von ca. 1.101,69 m² erst fällig wird, wenn die Projektgesellschaft mit der Realisierung der Bebauung auf dieser Fläche beginnt. Er muss jedoch spätestens ein Jahr nach Fälligkeit des Kaufpreises für die von der Polizei genutzte Fläche fällig werden. Der Kaufpreis wird, in Abhängigkeit von den erfolgten Bauabschnitten, auf dem Produktkonto 10010200.5910000180 vereinnahmt.

 

3.     Die Kosten der Änderung des Kaufvertrages werden von der Erwerberin getragen.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung