Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2015
TOP 29
Umwandlung der Ernst-Reuter-Schule - verbundene Grund-,Haupt- und Realschule mit Förderstufe - in eine verbundene Grund- und schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-344 (Dez. II, Amt 40) vom 04.11.2015,
2011-16/DS-I(A)0796
Änderungsantrag Piraten vom 19.11.2015, 2011-16/DS-I(A)0796/1
Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0796
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Die Organisationsform der Ernst-Reuter-Schule wird - beginnend mit dem Schuljahr 2016/2017 - ab der 5. Jahrgangsstufe in eine schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule umgewandelt. Mit dem Aufbau der Jahrgangsstufen der Gesamtschule laufen gleichzeitig die noch vorhandenen Klassen der bisherigen Förderstufe, Haupt- und Realschule Zug um Zug aus.
2. Die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz ist einzuholen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0796/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der vorliegende Antrag wird wie folgt geändert:
Die Wörter "schulformübergreifende (integrierte)" werden durch die Wörter "schulformbezogene (kooperative) " ersetzt.
2011-16/DS-I(A)0796
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Die Organisationsform der Ernst-Reuter-Schule wird - beginnend mit dem Schuljahr 2016/2017 - ab der 5. Jahrgangsstufe in eine schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule umgewandelt. Mit dem Aufbau der Jahrgangsstufen der Gesamtschule laufen gleichzeitig die noch vorhandenen Klassen der bisherigen Förderstufe, Haupt- und Realschule Zug um Zug aus.
2. Die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz ist einzuholen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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