Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2015

 

 

 

 

 

TOP 33

Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Wirtschaftsplan 2016

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-350 (Dez. II, ESO) vom 04.11.2015,
2011-16/DS-I(A)0802

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der beigefügte Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2016 wird wie folgt festgesetzt:

 

1.  Erfolgs- und Vermögensplan

 

1.1.   Erfolgsplan                                                                                  
Erträge                                                                                           € 67.769.402
Aufwendungen                                                                             € 65.574.017
Jahresüberschuss                                                                       €      743.095

 

1.2.   Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel)                                                    € 14.833.369
Kreditaufnahme                                                                           €   5.000.000
Summe                                                                                                     € 19.833.369

Kredittilgung                                                                                 €   1.609.761
Auflösung empfangener Ertragszuschüsse                            €      310.350
Investitionen                                                                                 € 15.601.000
Entnahmen aus der Gebührenausgleichsrückstellung         €   2.312.258
Summe                                                                                                     € 19.833.369

 

2.  Kreditermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2016 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf € 5.000.000 festgesetzt.

 

3.  Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2016 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € 8.495.000 festgesetzt

4.  Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2016 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf € 1.000.000 festgesetzt.

 

5.  Stellenplan

 

Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2016 ist.

 

6.  Finanzplan

 

Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2016 ist.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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