Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2015
TOP 33
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Wirtschaftsplan 2016
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-350 (Dez. II, ESO) vom 04.11.2015,
2011-16/DS-I(A)0802
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der beigefügte Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2016 wird wie folgt festgesetzt:
1. Erfolgs- und Vermögensplan
1.1. Erfolgsplan
Erträge € 67.769.402
Aufwendungen € 65.574.017
Jahresüberschuss € 743.095
1.2. Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel) € 14.833.369
Kreditaufnahme € 5.000.000
Summe € 19.833.369
Kredittilgung € 1.609.761
Auflösung empfangener Ertragszuschüsse € 310.350
Investitionen € 15.601.000
Entnahmen aus der Gebührenausgleichsrückstellung € 2.312.258
Summe € 19.833.369
2. Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2016 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf € 5.000.000 festgesetzt.
3. Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2016 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € 8.495.000 festgesetzt
4. Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2016 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf € 1.000.000 festgesetzt.
5. Stellenplan
Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2016 ist.
6. Finanzplan
Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2016 ist.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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