Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0809Ausgegeben am 26.11.2015

Eing. Dat. 25.11.2015

 

 

 

 

 

Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle in Offenbach

Antrag SPD, B‘90/Die Grünen und FW vom 25.11.2015

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

1.    die mit Magistratsvorlage 356/2015 vorgelegte Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach am Main zum 1.1.2016 in Kraft treten zu lassen.

 

2.    zum 01.02.2016 eine Antidiskriminierungsstelle für Kundinnen und Kunden der Stadtverwaltung und der städtischen Gesellschaften einzurichten, die zunächst durch ein ehrenamtliches Magistratsmitglied besetzt wird und über entsprechende Befugnisse verfügt. Diese sollen in einer Ausführungsbestimmung geregelt sein.

 

3.    zur Finanzierung und Umwandlung der Arbeit der Antidiskriminierungsstelle auf hauptamtliche Strukturen aus dem Landesförderprogramm „Richtlinie zur Förderung von Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen / Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen“ entsprechende Mittel zu beantragen.

 

4.    im Falle des positiven Bescheids von Mitteln aus dem unter Ziffer drei genannten Landesförderprogramm die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle inhaltlich auf alle Lebensbereiche auszuweiten.

 

 

Begründung:

 

Diskriminierungen sind gesellschaftliche Realität und kein Randphänomen. Sie bestimmen den Alltag vieler Menschen, etwa bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, in der Schule oder in der Freizeit. In der Bundesrepublik Deutschland bietet das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), in vielen Lebensbereichen Schutz vor Benachteiligungen aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Das Grundgesetz verbietet ebenfalls Benachteiligungen aus unterschiedlichen Gründen und regelt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Der durch den Magistrat vorgelegt Entwurf einer Offenbacher Antidiskriminierungsrichtlinie definiert den Begriff der Diskriminierung und regelt den Umgang damit gegenüber den Dienststellen der Stadt.

 

Auf Bundes- und Landesebene existieren bereits unabhängige Antidiskriminierungsstellen, deren Aufgaben es u.a. ist, schnelle und unbürokratische Hilfe für von Diskriminierung betroffene Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen. Dabei ist das Erstberatungsangebot der Stelle oft niedrigschwellig und kostenlos ausgestaltet und es besteht die Möglichkeit, unterschiedliche Sachverhalte anonym mitzuteilen.

 

Nach Auskunft des Magistrates hat es bisher in Offenbach keine erhöhte Zahl dokumentierter Fälle von Diskriminierung durch Stellen der Stadtverwaltung gegeben, die die Einrichtung einer solchen Stelle als zwingend erforderlich betrachten ließen. Auch gibt es keine durch Gesetz, Rechtsverordnung oder Aufgabenübertragung durch das Land begründete Verpflichtung, eine Antidiskriminierungsstelle in Offenbach einzurichten. Dennoch empfiehlt der Magistrat vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingssituation und der bestehenden Rechtslage für etwaige Diskriminierungsfälle vorbereitet zu sein und die entsprechende Infrastruktur einzurichten.

 

Aus Sicht der antragstellenden Fraktionen sollen diese Empfehlungen zunächst wie im Bericht der Mag.-Vorlage 356/2015 vorgeschlagen, durch die Besetzung mit einem ehrenamtlichen Magistratsmitglied und den entsprechenden Befugnissen umgesetzt werden.

 

In einem weiteren Schritt kann die Offenbacher Antidiskriminierungsstelle im Falle eines positiven Bescheides mit Fördermitteln aus dem im Oktober 2015 vorgestellten Landesförderprogramm „Richtlinie zur Förderung von Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen / Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen“ ihre Arbeit auf alle Lebensbereiche von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ausweiten und auf hauptamtliche Strukturen umgestellt werden.

 

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