Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0810Ausgegeben am 26.11.2015

Eing. Dat. 26.11.2015

 

 

 

 

 

Klimatisierung der Bibliothek im Dachgeschoss (DG) und der Ausstellungsfläche Seitenflügel im Erdgeschoss (EG) im Klingspor Museum, Herrnstraße 80, 63065 Offenbach

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-378 (Dez I, Ämter 60 und 44) vom 25.11.2015

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Klimatisierung der Bibliothek im Dachgeschoss (DG) und der Ausstellungs­fläche Seitenflügel im Erdgeschoss (EG) im Klingspor Museum, Herrnstraße 80 in 63065 Offenbach nach der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement durch den Bereich Hochbaumanagement in Zusammen­arbeit mit dem Ingenieur-Büro Gohl TGA GmbH, Heinrich-Krumm-Straße 17, 63073 Offenbach erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberech­nung mit Gesamtkosten in Höhe von 410.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und auf dem Produktkonto 04020100.0951004560 „Klingspormuseum, Klimatisierung“, Investitionsnummer 0402010900601501 wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsplan 2015:                                   350.000,00 €


Haushaltsplan 2016:                                     60.000,00 €


Gesamt:                                                         410.000,00 €

 

3.    Vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst wurden gemäß der Richtlinie des Hessischen Museumsverbandes Fördermittel in Höhe von 50.000,00 € bewilligt.

 

4.    Gemäß Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2014 (2011-16/DS-I(A)0661) sollen die Spendenrestmittel vom Förderkreis Klingspor Museum e.V. verwendet werden. Gemäß Schreiben vom 12.08.2015 hat der Vorstand des Förderkreises einen einstimmigen Beschluss dahingehend gefasst, dass die noch vorhandenen Mittel des Vereins in Höhe von ca. 60.000,00 € nur dann freigegeben werden können, wenn die geplante Maßnahme in einem einzigen Bauabschnitt umgesetzt wird.

 

5.    Die Finanzierung der Maßnahme stellt sich damit wie folgt dar:


a) Zuwendung Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

         (Bewirtschaftung durch Amt 44, Produktkonto: 04020100.3601000049)                                                                                                                   50.000,00 €


     b) Spendenrestmittel Förderkreis Klingspor Museum e.V.

         Klingspor Museum, Klimatisierung
         Produktkonto 04020100.3618000060:                                  60.000,00 €

 

c) Kreditmarktmittel:                                                                    300.000,00 €

 

     Gesamt:                                                                                 410.000,00 €

6.       Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung, etc..), die Bestandteil der

         geprüften Folgekosten sind,  erhöhen sich durch die Maßnahme/n um

         26.267,62 €/a.

 

Die entsprechenden Mittel für:

 

a) „Unterhaltung“ sind bei dem Produktkonto 01010800.6161000160  in Höhe von 1.785,00 €/a und

 

b) „Grünpflege, Unterhaltung, neue Maßnahmen“ sind bei dem Produktkonto 13010100.6165001520 in Höhe von 750,00 €/a im Rahmen des RDLV berücksichtigt,

 

c) „Energie, Wasser“ sind bei dem Produktkonto 01010800.6050600160 in Höhe von 23.732,62 €/a in den Folgehaushaltsjahren zusätzlich bereitzustellen.

 

         Die Bereitstellung dieser Mittel muss schutzschirmkonform erfolgen.

 

Die Mittel stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2016 in den o. g. Produktkonten zur Verfügung.

 

 

Begründung:

 

1.    Anlass und Historie

Das Klingspor Museum beherbergt wertvolle Bestände der Gattungen Grafik und Buch. Dazu gehören Bücher, Manuskripte, Schriftblätter, Kalender u.a.. Auf Grund der Struktur des denkmalgeschützten Gebäudes sowie der fehlenden Klimatisierung sind die Bestände der Museumssammlung in der Bibliothek im DG derzeit jahres­zeitlich bedingten klimatischen Schwankungen ausgesetzt. Ihre Stabilisierung ist Grundvoraussetzung für die Steigerung der Aufbewahrungsqualität der Sammlung, um den Erhalt der Sammlung zu sichern und diese vor weiterer Schädigung durch Substanzeinbuße zu schützen.

 

Die zuvor beschriebenen Bedingungen betreffen auch den Ausstellungsbereich im EG. Auch hier entsprechen die Aufbewahrungsqualitäten sowohl für die grafischen Bestände als auch für mögliche Leihgaben nicht den gängigen Auflagen von Leih­gebern temporärer Ausstellungsstücke.

 

Das Klingspor Museum ist in dem südlichen Seitenflügel des Büsing Palais beheimatet, ein denkmalgeschütztes Gebäude, welches in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts erbaut wurde. Der Seitenflügel, in dem im EG der Großteil der Aus­stellung und im DG die Bibliothek des Museums untergebracht ist, wurde nach der Zerstörung im 2. Weltkrieg im Jahre 1952 wiedererrichtet. Im Jahre 2010 erfolgte die Aufstockung des Kopfgebäudes. Der Seitenflügel war von den baulichen Maßnahmen nicht erfasst.

 

2.    Notwendigkeit und Zusammenfassung der baulichen Maßnahme

Die Ausstellungsräume im EG und die Bibliothek im DG werden über eine Heizungsanlage mit Fernwärmeanschluss erwärmt. Eine mechanische Be- und Ent­lüftung bzw. Klimatisierung gibt es derzeit nicht.

 

Die Bestände der Museumsammlung sind uneingeschränkt den jahreszeit­lichen und tagesklimabedingten Temperatur- und Feuchteschwankungen ausgesetzt. Aus konservatorischen Gründen und zur Prophylaxe ist sowohl im Erdgeschoss im Ausstellungsbereich sowie im Dachgeschoss in der Bibliothek eine Begrenzung der Luftfeuchte und eine Luftkühlung mit einem konstanten Standardtempe­raturwert 19°C und 50% relativer Feuchte erforderlich, um der DIN 11799 - Anforderungen an die Aufbewahrung von Archiv und Bibliotheksgut- zu folgen. Daher ist jeweils im Seiten­flügel des Gebäudes sowohl im Erdgeschoss im Ausstellungsbereich sowie im Dachgeschoss in der Bibliothek eine Klimatisierung im Sinne einer Begrenzung der Luftfeuchte sowie einer Luftkühlung geplant.

 

Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Aufbewahrungsbedingungen und damit der langfristige Erhalt des Kulturguts an Schrift- und Buchkunst der Sammlung des Klingspor Museums im Bereich der Bibliothek und Ausstellung, um damit gegebenermaßen den für Leihgaben gängigen Auflagen der Leihgeber zu entsprechen, um qualitätsvolle Ausstellungen zu kuratieren. Die Schadensvorbeugung durch geeignete Unterbrin­gung der Bestände ist die kostengünstigste Form der Bestandserhaltung.

 

Um so wenig wie möglich in die bestehende Struktur des denkmalgeschützen Gebäudes einzugreifen, werden die Ausstellungsräume im EG und die Bibliothek im DG weiterhin über die vorhandenen Heizkörper erwärmt. Zur Umsetzung der Klimatisierung sowie zur Erreichung einer konstanten Temperatur und Feuchte wird ein Lüftungsgerät im Lagerraum EG unter der Decke vorgesehen.

 

Das Lüftungsgerät ist mit einer Hochleistungs-Wärmerückgewinnung und einer inte-grierten Kältemaschine zur thermischen Luftbehandlung ausgestattet. Darüber hinaus ist ein Dampfbefeuchter zur Gewährleistung einer konstanten Raumluftfeuchte installiert. Für eine höchstmög­liche energetische Effektivität ist in dem Teilklimagerät eine Mischluftkammer installiert. Somit ist gewährleistet, dass mit Hilfe der bedarfsgerechten Steuerung über CO2-Fühler nur der erforderliche Außenluftanteil zur Verfügung gestellt wird. Die Außenluftansaugung sowie das Ausblasen der Fortluft erfolgt jeweils über ein Wetterschutzgitter, welches in ein Bestandsfenster integriert wird. Die Abwärme der Kältemaschine wird durch einen im Freien aufgestellten Verflüssiger an die Umgebung abgegeben.

 

3.    Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme/Vergleich der Varianten

3.1     Variantenvergleich und Beurteilung

Im Zuge der Grundlagenermittlung wurden in einem Variantenvergleich zwei ver­schiedene Bauabläufe für die geplante Klimatisierung des Klingspor Museums dar­gestellt und untersucht:

 

Variante 1 – Umsetzung in einem Bauabschnitt

-        Klimatisierung des Ausstellungsbereiches im EG und der Bibliothek im DG innerhalb einer Baumaßnahme

-        Gesamtkosten: 410.000,00 €

-        zeitliche Umsetzung: ca. 2 Monate

 

Variante 2 – Umsetzung in zwei Bauabschnitten

-        1. BA Klimatisierung der Bibliothek im DG

-        2. BA Klimatisierung der Ausstellungsfläche im EG

-        Kosten 1. BA:   323.517,50 €

-        Kosten 2. BA:   115.515,87 €

-        Gesamtkosten: 439.033,37 €

-        Zeitliche Umsetzung: der Ausstellungsbetrieb wird mehrfach unterbrochen

         1. BA ca. 2 Monate und 2. BA ca.1,5 Monate, insgesamt 3,5 Monate

 

Als Ergebnis der Variantenstudie erweist sich die Variante 1 als die qualitativ wie wirtschaftlich sinnvollste Variante und erfordert nur zeitlich geringe Einschränkungen im Museumsbetrieb.

 

Bei der gewählten Variante ist die Auslagerung des Museumsbetriebes nicht erforderlich. Es ist vielmehr vorgesehen, die im DG des Gebäudes untergebrachte Sammlung ausreichend zu schützen. Während der Bauphase wird es während einer Sommerpause keinen Ausstellungsbetrieb geben. Die Verwaltungsaufgaben können nach einem ggf. interimsweisen erforderlichen Umzug in andere Museumsräume weiter erfolgen und so werden die Belastung des Museumsbetriebs und die Kosten durch den organisatorischen Aufwand beim Museum möglichst gering gehalten.

 

Bei einer Umsetzung in zwei Bauabschnitten werden bei der Abwicklung des zweiten Bauabschnittes – Klimatisierung der Ausstellungsfläche EG - durch mögliche Preis­steigerungen für Material und Lohn sowie zusätzlichen Aufwand für doppelte Bin­dung an Personalressourcen, Honoraren, Baustelleneinrichtung, Bauüberwachung und Abnahmen höhere Kosten verursacht.

 

Des Weiteren sind die Bereitstellung der Spendenrestmittel in Höhe von 60.000,00 € durch einstimmigen Vorstandsbeschluss des Förderkreises  Aufstockung Klingspor Museum e.V. an die Ausführung der Maßnahme in einem Bauabschnitt gebunden.

 

3.2     Kurze Charakterisierung von Natur und Landschaft/Umweltverträglichkeit

Durch den Einbau einer Klimatisierung sind keine Umbaumaßnahmen im Sinne einer Gebäudeerweiterung und damit Bestandsveränderungen erforderlich. Da es sich um eine Neuinstallation eines Geräts handelt, besteht keine Schadstoffbelastung der Bauteile.

 

Gemäß ihrer bauaufsichtlichen Zulassung werden alle verwendeten Baustoffe schadstofffrei sein.

 

Es sind keine besonderen Maßnahmen zur Luftreinhaltung erforderlich, da keine „belastete“ Luft im Gebäude vorhanden ist.

 

Aufgrund der gewählten Querschnitte der Lüftungskanäle sind die Belange des Museumsbetriebs bezüglich des Schallschutzes in der erforderlichen Weise berücksichtigt. Bei Betrieb des Verflüssigers in der Außenanlage ist mit einem Schallschutzpegel von 50dB(A) im Abstand von 10 Metern zu rechnen.

 

4.    Beschreibung der Maßnahme

4.1  Planungskonzept

Bei dem bestehenden Gebäude handelt es sich um ein Museum mit Ausstellungs­räumen u.a. im EG und einer Bibliothek nebst Nebenräumen im DG. Der Ausstel­lungsbereich im EG und die Bibliothek im DG werden mechanisch be- und entlüftet sowie gekühlt.

 

Zur Umsetzung wird ein Lüftungsgerät mit Hochleistungs-Wärmerückgewinnung im Lagerraum EG unter der Decke installiert. Die Kälteerzeugung erfolgt über eine im Gerät installierte Kältemaschine. Die Mess-Steuer-Regeleinheit -Technik (MSR) ist ebenfalls in der Lüftungsanlage integriert. Die Abwärme der Kältemaschine wird durch einen im Freien aufgestellten Verflüssiger an die Umgebung abgegeben.

 

Über ein sichtbares Kanalnetz wird die aufbereitete Luft den Räumlichkeiten im EG und DG zur Verfügung gestellt. Im Ausstellungsbereich EG wird die vorhandene Decke einschl. sämtlicher Ein-/Anbauleuchten demontiert, um die Möglichkeit zu schaffen, das Kanalsystem direkt unter der Decke zu montieren. Aufgrund des Alters und der dadurch fehlenden Möglichkeit einer Ersatzteilbeschaffung wird die demon­tierte Beleuchtung entsorgt und durch ein neues Leuchtensystem ersetzt.

 

Um die erforderliche elektrische Versorgung der neuen Anlage zu gewährleisten, wird die bestehende Verteilung im Untergeschoss erweitert. Die erforderlichen Zuleitungen zu den Schaltschränken der Geräte werden durch die Kellerdecke im Bereich des Lageraumes EG den dort befindlichen Schaltschränken zugeführt.

 

4.2  Grundrissorganisation und Funktionsverteilung

Durch die Errichtung und Installation der Klimaanlage sind keine Veränderungen im Grundriss erforderlich. Die in der Bibliothek erforderlichen Lesetische werden während der Bauphase in Räumen des Kopfbaus untergebracht.

 

4.3  Gestaltungs-, Farb und Materialkonzept

Im weißgestrichenen Ausstellungsraum werden die sichtbaren Luftkanäle sowie –auslässe in weiß ausgeführt Die vorhandene abgehängte Decke wird rückgebaut, da diese aufgrund der notwendigen Befestigungspunkte und der nicht ausreichenden Höhe zur Unterbringung der Lüftungskanäle konstruktiv störend ist. Die weiß gestrichene Vollspanplatten-Decke hat zudem keine akustische Funktion und ist in der Aus­führung nicht mehr zeitgemäß. An der Rohdecke werden Bohrlöcher und Öffnungen verspachtelt und diese wird ebenfalls weiß gestrichen. Die Hallenanmutung ent­spricht dem industriellen Charakter des Seitenflügels mit Gussasphalt-Boden und des darin vorhandenen Ausstellungsmobiliars aus Stahlrahmenelementen. Die Beleuch­tung wird zum Teil aus der vorhandenen Grundbeleuchtung sowie einem neuen Schienensystem mit Strahlern unterhalb der Lüftungskanäle ausgeführt.

 

Im DG wird aus Kostengründen und da es sich nicht um einen repräsentativen Bereich handelt auf die farbliche Anpassung des luftleitenden Rohrsystems verzichtet. Die Ausführung erfolgt sichtbar in unbehandeltem Zinkblech direkt unter der vorhandenen Rohdecke.

 

4.4  Energieeinsparung

Für eine höchstmögliche energetische Effektivität ist in dem Teilklimagerät eine Mischluftkammer installiert. Somit ist gewährleistet, dass mit Hilfe der bedarfsge­rechten Steuerung über CO2-Fühler nur der erforderliche Außenluftanteil zur Verfügung gestellt wird. Aufgrund des erarbeiteten Konzeptes und unter Berück­sichtigung des eingesetzten Hochleistungswärmerückgewinnungssystems sowie des möglichen Umluftbetriebes ist für die geplante Anlage keine Bereitstellung von zusätzlicher Wärmeenergie erforderlich.

 

4.4  Brandschutz

Bei der Brandschutzplanung werden sämtliche gesetzlichen Anforderungen eingehalten. Insbesondere die Vorschriften der Hessischen Bauordnung (HBO), in Verbindung mit den „Handlungs­empfehlungen zum Vorbeugenden Brandschutz „ werden für die Planung herange­zogen.

 

Das Gebäude fällt gemäß § 2 (3) Nr. 3 HBO unter die Gebäudeklasse 3 und wird gemäß § 2 (8) Nr. 8 als Sonderbau eingestuft.

 

4.5  Statisches Konzept

Da keine räumlichen Umbauten erfolgen, ist kein statisches Konzept erforderlich.

 

4.6  Bau- und Raumakustik/ Immissionsschutz

Alle Räume sind nicht besonders akustisch ausgerüstet. Die Anforderungen an den Schallschutz entsprechend der Nutzung werden über die gewählten Querschnitte der Lüftungskanäle und deren Ausführung berücksichtigt.

 

4.7  Außenanlagen

Der Standort des Verdampfers ist in der südlichen Außenanlage auf dem städtischen Grundstück gelegen. Eine bestehende Hecke und neu anzupflanzende Hecken­ schränken die Sichtbarkeit auf das Gerät ein. Eine Abzäunung verhindert die Erreichbarkeit des Geräts durch Unbefugte.

 

4.8  Technische Gebäudeausrüstung

4.8.1  Sanitär

Im geplanten Aufstellungsraum für das Lüftungsgerät befindet sich ein Ausguß­becken mit Kaltwasseranschluss. Über die hier vorhandenen Anschlüsse Be- und Entwässerung wird sowohl der Wasseranschluss für den Befeuchter als auch der Entwässerungsanschluss für das Lüftungsgerät hergestellt.

 

4.8.2  Heizung

Für die Wärmeversorgung des Gebäudes ist ein Anschluss an das Fernwärmever­sorgungsnetz der Liegenschaft vorhanden. Die Fernwärme-Übergabestation befindet sich im Kellergeschoss.

 

Aufgrund des gewählten Gerätetyps und der hocheffizienten Wärmerückgewinnung ist kein Anschluss an die bestehende Heizungsanlage für das Lüftungsgerät erforder­lich.

 

Derzeit erfolgt die raumweise Regelung der installierten Heizkörper über Thermostat-ventile. Da das installierte Klimagerät nicht für die Beheizung der Räume ausgelegt ist, erfolgt die Beheizung weiterhin über die bestehenden Heizkörper. Es ist davon auszu­gehen, dass im Kühlfall die Heizungsanlage ausgeschaltet ist. Eine gegenseitige Verriegelung zwischen Heizungsanlage und Klimaanlage ist somit nicht erforderlich.

 

4.8.3  Lüftung

Das Lüftungsgerät ist mit einer Hochleistungs-Wärmerückgewinnung und einer inte-grierten Kältemaschine ausgestattet. Darüber hinaus ist ein Dampfbefeuchter zur Gewährleistung einer konstanten Raumluftfeuchte installiert. Für eine höchst­mögliche energetische Effektivität ist in dem Teilklimagerät eine Mischluftkammer installiert. Somit ist gewährleistet, dass mit Hilfe der bedarfsgerechten Steuerung über CO2-Fühler nur der erforderliche Außenluftanteil zur Verfügung gestellt wird.

 

Die Außenluftansaugung sowie das Ausblasen der Fortluft erfolgt jeweils über ein Wetterschutzgitter, welches in ein Bestandsfenster integriert wird. Die Außenluft wird über eine isolierte Kanaltrasse zu dem Gerät transportiert, in dem die thermische Aufbereitung mit Hilfe der installierten Hochleistungswärmerückgewinnung erfolgt. Über die Mischluftkammer wird der bearbeiteten Zuluft die sich aus der angeforder­ten Raumtemperatur ergebene  erforderliche Luftmenge beigemischt. Mit Hilfe des nachgeschalteten Kühlers und des Sprühdampfbefeuchters wird das seitens der Räume angeforderte Niveau der Zuluft erstellt.

 

Zur Erfassung der erforderlichen Raumparameter wie Raumtemperatur und Raum­luftqualität sowie Raumluftfeuchte sind die Räume jeweils mit zwei Temperatur­fühlern (aufgrund der Größe der Räume erforderlich) zur Mittelwertbildung je Raum sowie einem CO2-Fühler ausgestattet. Der Feuchtegehalt der Luft wird im Abluft­kanal der Bibliothek im Dachgeschoss erfasst.

 

Über ein Kanalnetz aus verzinktem Stahlblech wird die aufbereitete Luft den Räum­lichkeiten im EG und DG zur Verfügung gestellt. In der Decke zwischen EG und DG ist eine brandschutztechnische Trennung erforderlich. Hier werden Brandschutzklap­pen in der Decke jeweils für Zu- und Abluft eingesetzt. Zur Verhinderung der Über­tragung von Feuer und Rauch wird die Lüftungsanlage im Brandfall über einen in­tegrierten Rauchmelder abgeschaltet und verriegelt. Die Räume befinden sich im Druckausgleich.

 

Zum Abgleich der errechneten Luftmengen je Bereich / Geschoss werden an den jeweiligen Geschossabgängen variable Volumenstromregler installiert. Die instal­lierten CO2- und Temperaturfühler wirken direkt auf den jeweiligen Volumenstrom­regler (Zu- und Abluft), d.h., dass bei steigender Anforderung in einem Bereich der jeweils zuständige Volumenstromregler öffnet, um den Bedarf abzudecken. Das Teilklimagerät ist über Frequenzumformer differenzdruck geregelt, so dass die erforderliche Luftmenge immer bedarfsgerecht zur Verfügung steht.

 

Die Einbringung der Zuluft erfolgt im Ausstellungsraum EG über Kugelauslässe. Im Bereich der Bibliothek wird die Luft frei eingeblasen. Hier sind keine Auslässe vorge-sehen, um eine maximale Flexibilität zu gewährleisten. Die Erfassung der Abluft erfolgt in der Bibliothek ebenfalls über freie Ansaugung, im Ausstellungsraum über ein Abluftgitterband mit Mengenregulierung, welches in den Abluftkanal installiert wird.

 

Die zur thermischen Luftbehandlung erforderliche Kältemaschine ist aus platztech-nischen wie auch aus wirtschaftlichen Gründen im Lüftungsgerät installiert. Die Abwärme wird durch einen im Freien aufgestellten Verflüssiger an die Umgebung abgegeben.

 

Die Beheizung des Gebäudes erfolgt über Fernwärme. Aufgrund des erarbeiteten Konzeptes und unter Berücksichtigung des eingesetzten Hochleistungswärmerück­gewinnungssystems sowie des möglichen Umluftbetriebes ist für die geplante Anlage keine Bereitstellung von zusätzlicher Wärmeenergie erforderlich.

 

4.8.4  Elektro

4.8.4.1        Starkstromanlagen

Die Lüftungsanlage mit Kälteanlage wird aus der Niederspannungs-Hauptverteilung (NSHV) im Kellergeschoss des Museums versorgt. Von dort wird ein neues Zulei-tungskabel NYCWY vom Heizungsraum in Aufputzinstallation bis in die neue Lüftungszentrale EG verlegt. Das Kabel wird auf eine neue Unterverteilung in der Lüftungszentrale aufgelegt. Von dort aus erfolgt die Versorgung sternförmig. Die Unterverteilung in der Lüftungszentrale ist in Form von einem allseitig geschlossenen Stahlblech-Wandverteiler ausgeführt. In der Unterverteilung wird hierbei eine Platz- und Ausbaureserve von mindestens 20 % vorgehalten.

 

Ausgehend von den NSHV sind die Leitungen für Stark- und Schwachstrom in einem an der Wand befestigten Kanalsystem oder Aufputz verlegt.

 

4.8.4.2        Beleuchtungsanlagen

Die neu installierte Beleuchtungsanlage wird entsprechend Normblatt / DIN EN 12464 sowie den Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) ausgelegt. Die Beleuchtungstechnik wird hierbei wie folgt ausgeführt:

 

Der Ausstellungsbereich im EG erhält eine neue Beleuchtung. Die momentan im Be-stand vorhandene Beleuchtung (Stromschienen/ Schienenstrahler/ Einlegeleuchten und Downlights) wird demontiert und fachgerecht entsorgt. Die neue Beleuchtung wird mittels Stromschienen und Stromschienenstrahler realisiert. Die Beleuchtungs­steuerung erfolgt über den im Bestand vorhandenen Unterverteilungsschrank am Treppenaufgang des Ausstellungsbereiches. Die Beleuchtung wird in vier Leuchten­gruppen unterteilt.

 

Eine hohe Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit wird durch den Einsatz von LED- Leuchten hinsichtlich der Minimierung des Energieverbrauchs und Wartungskosten und durch die höhere der Lebensdauer der Leuchtmittel erreicht.

 

4.8.4.3        Installation Elektrischer Betriebsmittel

Die Kabelführung im Ausstellungsbereich für die Installationen erfolgt durch an der Decke montiertes Leerrohr bzw. durch Kabelgitterrinnen. Die Gitterrinnen werden mit einem Gewindestab möglichst gering von der Decke abgehängt, so dass sie nicht auffallen. Die Ausfädelung der Kabel von der Gitterrinne zu der Strom­schiene erfolgt seitlich, das Kabel wird über ein Leerrohr zu dem Anschluss an die Stromschiene verlegt.

 

5.    Klimaschutz und Energieeffizienz

5.1      Energieeffizienzbetrachtung

Da es sich um den Einbau einer Anlage in ein bestehendes Gebäude handelt, deren Aus-senhülle nicht verändert wird, erfolgen auch keine Maßnahmen, die eine Anpassung des Gebäude an die Standards gemäß der gültigen EnEV erforderlich machen. Hin-sichtlich der Leistungsbeschreibung bezüglich des eingeplanten Anlagenmodells ist auf eine hohe Energieeffizienz geachtet worden.

 

5.2      Dach- und Fassadennutzung für Begrünung und Photovoltaik

5.2.1   Fassadenbegrünung

Die Fassadenflächen sind von der Maßnahme nicht betroffen.

 

5.2.2    Dachbegrünung

Die Dachflächen sind von der Maßnahme nicht betroffen.

 

5.2.3    Photovoltaikanlagen (PV)

Die Dachflächen sind von der Maßnahme nicht betroffen.

 

5.2.4    Regenwassernutzung

Die Dachflächen sind von der Maßnahme nicht betroffen.

 

6.    Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

6.1  Luftreinhaltung

Es sind keine besonderen Maßnahmen zur Luftreinhaltung erforderlich, da keine „be-lastete“ Luft im Gebäude vorhanden ist. Siehe auch 4.3.1.3 Lüftungstechnik.

 

6.2  Gefahrstoffe in Bauteilen

Alle einzubauenden Baustoffe sind schadstofffrei.

 

6.3  Natur- und Artenschutz

Natur- und Artenschutz ist von der Maßnahme nicht betroffen.

 

7. Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Zusammenfassung

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken. Es sind jedoch die unten stehenden Auflagen, Ergänzungen und Hinweise bezüglich näher zu behandelnder Aspekte des Bauvorhabens zu beachten.

 

Natur- und Artenschutz

Im Erläuterungsbericht zum Projektbeschluss wird die Neupflanzung einer Hecke beschrieben, die bestehende Hecke bleibt erhalten. Die Neuanpflanzung sollte mit heimischen Laubgewächsen erfolgen.

 

Altlasten / Bodenschutz sowie Gewässerschutz

Keine Relevanz

 

Klimaschutz und Energie

Aus den Unterlagen und dem Erläuterungsbericht geht hervor, dass sowohl bei der Klimatisierung als auch bei der Beleuchtung der Räume im EG eine sehr gute Energieeffizienz vorgesehen ist.

 

Immissionsschutz

Das Vorhaben liegt nicht in unmittelbarer Nähe einer Hauptstraße bzw. nicht in einem Lärmschutzbereich des Flughafens Rhein-Main. Lärmpegel > 55 dB (A) sind tagsüber daher nicht zu erwarten. Somit sind auch keine zusätzlichen Kosten für besondere Schallschutzmaßnahmen bzw. erhöhte Anforderungen an Außenbauteile einzuplanen.

 

8.   Einweisung der Nutzer

Nach Fertigstellung der Maßnahme wird eine fachgerechte Unterweisung mit dem Nutzer durchgeführt und dokumentiert.

 

9.    Erläuterung zur Kostenberechnung

9.1  Kostenermittlung (Stand Kosten- und Planungsdatenanschlag)

Die Kosten für das Projekt wurden aufgrund aktueller Baukosten ermittelt. Die genannten Gesamtkosten enthalten einen Aufschlag von 10 % für Unvorher­gesehenes. Die erweiterte Kostenermittlung erfolgte auf Grundlage der aktuellen Entwurfsplanung und Teilbetrachtungen der Ausführungsplanung. Detaillierte Einzelmassen wurden ermittelt und mit aktuellen Marktpreisen bewertet.

 

 

 

9.2  Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Im Zuge der Grundlagenermittlung wurden in einem Variantenvergleich zwei ver-schiedene Bauabläufe für die geplante Klimatisierung des Klingspor Museums dar-gestellt und untersucht (siehe Punkt 3.1). Die Wirtschaftlichskeitsbetrachtung hin­sichtlich der Bauabwicklung führt zu dem Ergebnis, dass eine Umsetzung in einem Bauabschnitt am sinnvollsten ist, da die Kosten bei zwei Bauabschnitten höher sind und die Mittel des Förderkreises Klingspor e.V. nur bei Abwicklung in einem Bauabschnitt zur Verfügung gestellt werden.

 

Umsetzung in einem Bauabschnitt (s. 3.1.1)

Gesamtkosten:                                                                    410.000,00 €

./. Fördermittel Hessen:                                                       50.000,00 €

./. Mittel Förderkreis Klingspor Museum e.V.:                  60.000,00 €

erforderliche Restfinanzierung:                                       300.000,00 €

 

Umsetzung in zwei Bauabschnitten (s. 3.1.1)

Gesamtkosten:                                                                    439.033,37 €

./. Fördermittel Hessen:                                                       50.000,00 €

./. Mittel Förderkreis Klingspor Museum e.V.:                           0,00 €

erforderliche Restfinanzierung:                                       389.033,37 €

 

9.3  Fördermöglichkeiten

Siehe hierzu Tenorpunkte 3 und 4.

 

9.4  Folgekostenberechnung

Siehe Auslage.

 

10. Terminplanung

Es ist vorgesehen, das Projekt in einem Bauabschnitt zu realisieren. Nach dem Projektbeschluss wird die Planung fortgeführt sowie die Ausschreibungen erstellt. Die Vergaben sind Ende Mai 2016 geplant, so dass Anfang August 2016 voraussichtlich mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen wird.

 

Die Bauphase soll ca. 2 Monate dauern und Ende September 2016 abgeschlossen sein.

 

Die Projektleitung liegt beim Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Bereich Hochbaumanagement.

 

Alle Maßnahmen wurden planungsbegleitend fortlaufend im Einzelnen erläutert und einvernehmlich abgestimmt mit: Klingspor Museum (KLM), Bauaufsichtsamt – Untere Denkmalschutzbehörde, Amt für Umwelt, Energie und Mobilität, Feuerwehr Offenbach. Das KLM wurde in den laufenden Planungsprozess regelmäßig einbe­zogen und die Planungen abgestimmt.

 

Über die Maßnahme wurde vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanage­ment, Bereich Hochbaumanagement in Zusammenarbeit mit dem Ingenieur-Büro Gohl TGA Ingenieure GMB eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die vom Revisions­amt geprüft, mit 410.000,00  € abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 110.117,62 € und sind ab Inbetriebnahme in den Folgejahren zu veranschlagen.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen, eine detaillierte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.