Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0815/1Ausgegeben am 04.12.2015

Eing. Dat. 03.12.2015

 

 

 

 

 

Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB für den Bereich „Strahlenbergerstraße Ost“ – Revitalisierung der Hochhäuser zwischen Strahlenbergerstraße, Berliner Straße, Goethering und Kaiserleikreisel

hier: Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag

Änderungsantrag Ausschussvorsitzender UPB vom 03.12.2015

 

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dem Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Artists Living Frankfurt Com GmbH & Co. KG, Wilmersdorfer Str. 39, 10627 Berlin, wird mit Änderungen zugestimmt.

 

Der Vertrag ist wie folgt zu ändern:

 

1. Als Vertragspartner bzw. Vorhabenträger sind alle drei Projektgesellschaften aufzuführen, d.h.:

 

-       Artists Living Frankfurt Com GmbH & Co KG

 

-       Artists Living Frankfurt Ssc GmbH & Co KG

 

-       Artists Living Frankfurt Dev GmbH & Co KG

 

2. Nach §11 ist ein neuer § 12 in den Vertrag einzufügen, welcher die vom Vorhabenträger formulierte Absicht, ein Schwimmbad zu errichten und der öffentlichen Nutzung zugänglich zu machen, wie folgt festhält:

 

„Der Vorhabenträger beabsichtigt, das im Rahmen des Projektes zu errichten Schwimmbad für die bedingte öffentliche Nutzung (Schulsport o.ä.) freizugeben.

 

Einzelheiten werden die Vertragsparteien ebenfalls in dem vor dem Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schließenden Durchführungsvertrag regeln.“

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Zu 1.

 

Damit eine konsistente und nachvollziehbare Benennung der Konzernstruktur der CG Gruppe gewährleistet ist, sollten alle Projektgesellschaften auch auf der ersten Seite des Vertrages als Vertragspartner aufgeführt werden. Zudem ist so klargestellt, dass der Vertragspartner, d.h. der Vorhabenträger auch in vollem Umfang Zugriff auf alle Grundstücke im Vertragsgebiet hat.

 

Zu 2.

 

Mit Schreiben vom 01.12.2015 hat der Vorhabenträger die Maßnahme/ Zielbindung bestätigt.