Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0805/1Ausgegeben am 10.12.2015

Eing. Dat. 10.12.2015

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Langstraße 31, 63075 Offenbach am Main

Änderungsantrag Piraten vom 10.12.2015

 

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

1. Das Grundstück und das denkmalgeschützte Haus in der Langstraße 31 wird nicht verkauft.

 

2. Es werden die gravierenden, sachwertmindernden Umstände beseitigt.

 

3. Danach wird ein Sachwertgutachten erstellt.

 

4. Anschließend wird das Objekt bei den einschlägigen Immobilienportalen (Immobilienscout24, Immowelt, etc.) publiziert.

 

 

Begründung:

 

Die ursprüngliche Begründung des Antrages überzeugt nicht: So wird für ein Steingebäude im Kerngebiet von Bürgel nur 34.000 Euro aufgerufen - ein ausgesprochenes Schnäppchen - Dieser Wert ergibt sich, wenn man von den 140.000 Euro der Verkaufssumme den Bodenwert abzieht, der für den Kernbereich von Bürgel laut Gutachterausschuss bei 570€/qm liegt.

 

Wenn dieser niedrige Wert des denkmalgeschützten Baus in Massivbauweise darauf zurückzuführen ist, dass die Stadt als Eigentümerin des Gebäudes ihre Pflichten derart vernachlässigt hat, dass das Gebäude nunmehr eine Ruine ist, dann wäre das ja ein Skandal für sich - aber die Außenbesichtigung lässt auf ordentliche Bausubstanz schließen.

 

Einer der beiden "langfristigen Mieter" zieht nachweislich demnächst aus, aber laut Magistrat ergibt sich daraus keine Anpassung der Wertermittlung, obwohl es jedem bekannt ist, dass ein langfristiger Mieter den Wert der Immobilie senkt, weil er nicht ohne weiteres gekündigt werden kann und weil neue Verträge zu einem anderen Zins abgeschlossen werden können. Diese Position des Magistrats ist hier nicht nachvollziehbar.

 

Auch nach dreimaligem Nachfragen - einmal im UPB, und zweimal im HFB - wurde unserer Fraktion nicht die Grundfläche des zum Verkauf stehenden Gebäudes mitgeteilt. Das ist sicherlich auf die personelle Situation im Hauptamt zurückzuführen, denn sonst müsste man ja eine aktive Vertuschung unterstellen.