Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. Dezember 2015

 

 

TOP 7

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 645 „Strahlenbergerstraße Ost“
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-398 (Dez. I, Amt 60) vom 25.11.2015,
2011-16/DS-I(A)0816
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 10.12.2015,

2011-16/DS-I(A)0816/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0816/1, 2011-16/DS-I(A)0816

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 5, zwischen Strahlenbergerstraße, Goethering, Berliner Straße und Kaiserleikreisel ist auf Antrag des Vorhabenträgers vom 23.09.2015 ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 645 liegt in der Gemarkung Offenbach, Flur 5 umfasst die Flurstücke Nr. 313/8, 313/9, 313/10, 313/11, 314/3, 314/6 sowie teilweise 345/8, 359/1 und 360/1 und wird umgrenzt:

 

·         Im Norden: von der nördlichen Grenze der Strahlenbergerstraße (Flurstück Nr. 345/8)

 

·         Im Osten: von der östlichen Grenze des Flurstücks Nr. 359/1 und der Verlängerung dieser Linie nach Süden,

 

·         Im Süden: von der südlichen Grenze der Berliner Straße (Flurstück Nr. 360/1)

 

·         Im Westen: von der westlichen Grenze der Flurstücke Nr. 313/11, 345/8 und 360/1

 

Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan dargestellt.

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 645 sollen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Nachnutzung des in weiten Teilen leer stehenden Areals geschaffen werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:

 

·         Planungsrechtliche Steuerung und Sicherung der Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe mit einer Konzentration des Wohnens entlang der Berliner Straße und des Goetherings und einer ausschließlich gewerblichen Nutzung entlang der Strahlenbergstraße

 

·         Definition des städtebaulichen Rahmens für die weitere Entwicklung des Areals

 

·         Sicherung der inneren Erschließung und Regelung der Verkehrsflächen nach dem Umbau des Kaiserleikreisels

 

·         Planungsrechtliche Bewältigung der Immissionssituation

 

2. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes bzw. im Durchführungsvertrag sollen unter anderem qualifiziert herausgearbeitet werden,

 

·         welche Bereiche der privaten Flächen innerhalb des Vorhabens als halböffentliche Platz- und Wegeflächen ausgebildet werden und wie diese langfristig gesichert werden,

 

·         dass die interne Erschließungsstraße umfassend die notwendigen Funktionen für die umliegenden Nutzer und die Öffentlichkeit gleichermaßen wahrnimmt,

 

·         dass das Projekt mit einen spezifischen Mobilitätskonzept hinterlegt wird,

 

·         dass die geschuldete Erschließung im öffentlichen Raum schon im Durchführungsvertrag mit konkreten Planunterlagen hinterlegt wird,

 

·         dass die Durchführung des Vorhabens und der dazugehörigen
Erschließungsmaßnahmen verbindlich gesichert werden.

 

·         Es wird ein integriertes Mobilitätskonzept mit dem Schwerpunkt der Förderung des Umweltverbundes (Bahn, Bus, Fahrrad, E-Mobilität, Fußwege) erstellt.

 

·         10 % der darin vorgesehenen Abstellplätze (Fahrräder) sollen oberirdisch bereitgestellt werden.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0816/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

Der Magistrat wird aufgefordert folgende Punkte unter Punkt 2 des Aufstellungsbeschlusses aufzuführen:

 

  1. Es wird ein integriertes Mobilitätskonzept mit dem Schwerpunkt der Förderung des Umweltverbundes (Bahn, Bus, Fahrrad, E-Mobilität, Fußwege) erstellt.

 

  1. 10 % der darin vorgesehenen Abstellplätze (Fahrräder) sollen oberirdisch bereitgestellt werden.

 

2011-16/DS-I(A)0816

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 5, zwischen Strahlenbergerstraße, Goethering, Berliner Straße und Kaiserleikreisel ist auf Antrag des Vorhabenträgers vom 23.09.2015 ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 645 liegt in der Gemarkung Offenbach, Flur 5 umfasst die Flurstücke Nr. 313/8, 313/9, 313/10, 313/11, 314/3, 314/6 sowie teilweise 345/8, 359/1 und 360/1 und wird umgrenzt:

 

  • Im Norden: von der nördlichen Grenze der Strahlenbergerstraße (Flurstück Nr. 345/8)

 

  • Im Osten: von der östlichen Grenze des Flurstücks Nr. 359/1 und der Verlängerung dieser Linie nach Süden,

 

  • Im Süden: von der südlichen Grenze der Berliner Straße (Flurstück Nr. 360/1)

 

  • Im Westen: von der westlichen Grenze der Flurstücke Nr. 313/11, 345/8 und 360/1

 

Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan dargestellt.

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 645 sollen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Nachnutzung des in weiten Teilen leer stehenden Areals geschaffen werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:

 

  • Planungsrechtliche Steuerung und Sicherung der Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe mit einer Konzentration des Wohnens entlang der Berliner Straße und des Goetherings und einer ausschließlich gewerblichen Nutzung entlang der Strahlenbergstraße

 

  • Definition des städtebaulichen Rahmens für die weitere Entwicklung des Areals

 

  • Sicherung der inneren Erschließung und Regelung der Verkehrsflächen nach dem Umbau des Kaiserleikreisels

 

  • Planungsrechtliche Bewältigung der Immissionssituation

 

2. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes bzw. im Durchführungsvertrag sollen unter anderem qualifiziert herausgearbeitet werden,

 

  • welche Bereiche der privaten Flächen innerhalb des Vorhabens als halböffentliche Platz- und Wegeflächen ausgebildet werden und wie diese langfristig gesichert werden,

 

  • dass die interne Erschließungsstraße umfassend die notwendigen Funktionen für die umliegenden Nutzer und die Öffentlichkeit gleichermaßen wahrnimmt,

 

  • dass das Projekt mit einen spezifischen Mobilitätskonzept hinterlegt wird,

 

  • dass die geschuldete Erschließung im öffentlichen Raum schon im Durchführungsvertrag mit konkreten Planunterlagen hinterlegt wird,

 

  • dass die Durchführung des Vorhabens und der dazugehörigen Erschließungsmaßnahmen verbindlich gesichert werden.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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