Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. Dezember 2015

 

 

 

 

 

TOP 16

Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle in Offenbach
Antrag SPD, B‘90/Die Grünen und FW vom 25.11.2015, 2011-16/DS-I(A)0809

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der Fraktion der Republikaner mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt,

 

1.    die mit Magistratsvorlage 356/2015 vorgelegte Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach am Main zum 1.1.2016 in Kraft treten zu lassen.

 

2.    zum 01.02.2016 eine Antidiskriminierungsstelle für Kundinnen und Kunden der Stadtverwaltung und der städtischen Gesellschaften einzurichten, die zunächst durch ein ehrenamtliches Magistratsmitglied besetzt wird und über entsprechende Befugnisse verfügt. Diese sollen in einer Ausführungsbestimmung geregelt sein.

 

3.    zur Finanzierung und Umwandlung der Arbeit der Antidiskriminierungsstelle auf hauptamtliche Strukturen aus dem Landesförderprogramm „Richtlinie zur Förderung von Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen / Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen“ entsprechende Mittel zu beantragen.

 

4.    im Falle des positiven Bescheids von Mitteln aus dem unter Ziffer drei genannten Landesförderprogramm die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle inhaltlich auf alle Lebensbereiche auszuweiten.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung