Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. Dezember 2015

 

 

 

 

 

TOP 13

Leistungsvertrag zwischen dem Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen und der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH vom 01.01.2004 sowie Leistungsvertrag zwischen dem Eigenbetrieb
Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen und der GBM Gebäudemanagement GmbH Offenbach vom 01.01.2006
hier: Grundsatzbeschluss Finanz- und Leistungsbeziehungen, Kostenkalkulationen sowie Nachtrags- und Klarstellungsvereinbarungen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-391 (Dez. III, Ämter 10 und 20, ESO-EB, SOH) vom 25.11.2015, 2011-16/DS-I(A)0813
Änderungsantrag Ausschussvorsitzende HFB vom 07.12.2015,

2011-16/DS-I(A)0813/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0813/1, 2011-16/DS-I(A)0813

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.

Der Projektbericht „Neuauflage RDLV zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH; Arbeitsgruppe 1“ zur Umsetzung des Magistratsbeschlusses Nr. 240/14 i. V. m. Magistratsbeschluss Nr. 305/14 sowie die dazu vorliegenden Schreiben der WIKOM Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG zu diesem Projektbericht (Anlage A) werden zur Kenntnis genommen.*

 

2.

Die Berichte

 

-       Stadtwerke Offenbach Holding GmbH, Offenbach, Betriebswirtschaftliche Prüfung der Selbstkostenerstattungspreisnachkalkulation für die „Städtischen Leistungen“ der ESO Stadtservice GmbH gegenüber dem ESO Eigenbetrieb der Stadt Offenbach für das Wirtschaftsjahr 2014“ (Anlage B1) sowie

 

-       Stadtwerke Offenbach Holding GmbH, Offenbach, Betriebswirtschaftliche Prüfung der Selbstkostennachkalkulation für die Dienstleistungen der GBM Gebäudemanagement GmbH Offenbach gegenüber dem ESO Eigenbetrieb der Stadt Offenbach für das Wirtschaftsjahr 2014“ (Anlage B2)

 

der Firma PricewaterhouseCoopers (PwC) zur LSP-Kalkulation (Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten) werden zur Kenntnis genommen.*

 

 

3.

Der in der Anlage C1 beigefügten Nachtrags- und Klarstellungsvereinbarung die aus dem Haushalt der Stadt Offenbach finanzierten Leistungen betreffend (Teil A) zwischen dem Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO Eigenbetrieb) und der ESO Stadtservice-GmbH als Rechtsnachfolgerin der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH auf Basis des unter 2. genannten Kalkulationsmodells wird zugestimmt.

 

Die zugehörige Anlage D wird zur Kenntnis genommen.*

 

4.

Der in der Anlage C2 beigefügten Nachtrags- und Klarstellungsvereinbarung zwischen dem Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO Eigenbetrieb) und der GBM Service GmbH Offenbach als Rechtsnachfolgerin der GBM Gebäudemanagement GmbH Offenbach auf Basis des unter 2. genannten Kalkulationsmodells wird zugestimmt.

Die zugehörige Anlage E wird zur Kenntnis genommen.*

 

5.

Das Budget für die Leistungen aus Anlage C1 beläuft sich in 2016 auf 11,7 Mio. €. Das Budget für die Leistungen aus Anlage C2 beläuft sich in 2016 auf 15,4 Mio. €.

 

Die Veränderungen der bestehenden Haushaltsansätze erfolgen über die Änderungsliste zum Haushaltsplan 2016.

 

*Nachrichtlich: Es erfolgt keine Abstimmung über die Kenntnisnahmen.

 

 

Die Anlagen und Auslagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

Protokollnotiz HFB vom 30.11.2015:

Herr Stadtkämmerer Dr. Schwenke gibt zu Protokoll, dass es aufgrund eines Tippfehlers im zweiten Satz der Ziffer 5 des Antragstenors „15,4 Mio. €“ statt „15,1 Mio. €“ heißen muss. Dieser Satz lautet damit richtig wie folgt: „Das Budget für die Leistungen aus Anlage C2 beläuft sich in 2016 auf 15,4 Mio. €.“

 

Unter Bezugnahme auf diese Protokollnotiz zu legt die Ausschussvorsitzende, Frau Stv. Kötter (SPD), am 7.12.2015 den Änderungsantrag 2011-16/DS-I(A)0813/1 vor.

 

2011-16/DS-I(A)0813/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Punkt 5, Satz 2 wird berichtigt und lautet wie folgt:

 

„Das Budget für die Leistungen aus Anlage C2 beläuft sich in 2016 auf 15,4 Mio. €.“

 

2011-16/DS-I(A)0813(neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.

Der Projektbericht „Neuauflage RDLV zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH; Arbeitsgruppe 1“ zur Umsetzung des Magistratsbeschlusses Nr. 240/14 i. V. m. Magistratsbeschluss Nr. 305/14 sowie die dazu vorliegenden Schreiben der WIKOM Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG zu diesem Projektbericht (Anlage A) werden zur Kenntnis genommen.*

 

2.

Die Berichte

 

-       „Stadtwerke Offenbach Holding GmbH, Offenbach, Betriebswirtschaftliche Prüfung der Selbstkostenerstattungspreisnachkalkulation für die „Städtischen Leistungen“ der ESO Stadtservice GmbH gegenüber dem ESO Eigenbetrieb der Stadt Offenbach für das Wirtschaftsjahr 2014“ (Anlage B1) sowie

 

-       „Stadtwerke Offenbach Holding GmbH, Offenbach, Betriebswirtschaftliche Prüfung der Selbstkostennachkalkulation für die Dienstleistungen der GBM Gebäudemanagement GmbH Offenbach gegenüber dem ESO Eigenbetrieb der Stadt Offenbach für das Wirtschaftsjahr 2014“ (Anlage B2)

 

der Firma PricewaterhouseCoopers (PwC) zur LSP-Kalkulation (Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten) werden zur Kenntnis genommen.*

 

3.

Der in der Anlage C1 beigefügten Nachtrags- und Klarstellungsvereinbarung die aus dem Haushalt der Stadt Offenbach finanzierten Leistungen betreffend (Teil A) zwischen dem Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO Eigenbetrieb) und der ESO Stadtservice-GmbH als Rechtsnachfolgerin der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH auf Basis des unter 2. genannten Kalkulationsmodells wird zugestimmt.

 

Die zugehörige Anlage D wird zur Kenntnis genommen.*

 

4.

Der in der Anlage C2 beigefügten Nachtrags- und Klarstellungsvereinbarung zwischen dem Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO Eigenbetrieb) und der GBM Service GmbH Offenbach als Rechtsnachfolgerin der GBM Gebäudemanagement GmbH Offenbach auf Basis des unter 2. genannten Kalkulationsmodells wird zugestimmt.

Die zugehörige Anlage E wird zur Kenntnis genommen.*

 

5.

Das Budget für die Leistungen aus Anlage C1 beläuft sich in 2016 auf 11,7 Mio. €. Das Budget für die Leistungen aus Anlage C2 beläuft sich in 2016 auf 15,4 Mio. €.

 

Die Veränderungen der bestehenden Haushaltsansätze erfolgen über die Änderungsliste zum Haushaltsplan 2016.

 

*Nachrichtlich: Es erfolgt keine Abstimmung über die Kenntnisnahmen.

 

2011-16/DS-I(A)0813(alt)

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.

Der Projektbericht „Neuauflage RDLV zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH; Arbeitsgruppe 1“ zur Umsetzung des Magistratsbeschlusses Nr. 240/14 i. V. m. Magistratsbeschluss Nr. 305/14 sowie die dazu vorliegenden Schreiben der WIKOM Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG zu diesem Projektbericht (Anlage A) werden zur Kenntnis genommen.*

 

2.

Die Berichte

 

-       „Stadtwerke Offenbach Holding GmbH, Offenbach, Betriebswirtschaftliche Prüfung der Selbstkostenerstattungspreisnachkalkulation für die „Städtischen Leistungen“ der ESO Stadtservice GmbH gegenüber dem ESO Eigenbetrieb der Stadt Offenbach für das Wirtschaftsjahr 2014“ (Anlage B1) sowie

 

-       „Stadtwerke Offenbach Holding GmbH, Offenbach, Betriebswirtschaftliche Prüfung der Selbstkostennachkalkulation für die Dienstleistungen der GBM Gebäudemanagement GmbH Offenbach gegenüber dem ESO Eigenbetrieb der Stadt Offenbach für das Wirtschaftsjahr 2014“ (Anlage B2)

 

der Firma PricewaterhouseCoopers (PwC) zur LSP-Kalkulation (Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten) werden zur Kenntnis genommen.*

 

3.

Der in der Anlage C1 beigefügten Nachtrags- und Klarstellungsvereinbarung die aus dem Haushalt der Stadt Offenbach finanzierten Leistungen betreffend (Teil A) zwischen dem Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO Eigenbetrieb) und der ESO Stadtservice-GmbH als Rechtsnachfolgerin der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH auf Basis des unter 2. genannten Kalkulationsmodells wird zugestimmt.

 

Die zugehörige Anlage D wird zur Kenntnis genommen.*

 

4.

Der in der Anlage C2 beigefügten Nachtrags- und Klarstellungsvereinbarung zwischen dem Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO Eigenbetrieb) und der GBM Service GmbH Offenbach als Rechtsnachfolgerin der GBM Gebäudemanagement GmbH Offenbach auf Basis des unter 2. genannten Kalkulationsmodells wird zugestimmt.

Die zugehörige Anlage E wird zur Kenntnis genommen.*

 

5.

Das Budget für die Leistungen aus Anlage C1 beläuft sich in 2016 auf 11,7 Mio. €. Das Budget für die Leistungen aus Anlage C2 beläuft sich in 2016 auf 15,1 Mio. €.

 

Die Veränderungen der bestehenden Haushaltsansätze erfolgen über die Änderungsliste zum Haushaltsplan 2016.

 

*Nachrichtlich: Es erfolgt keine Abstimmung über die Kenntnisnahmen.

 

 

Die Anlagen und Auslagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung