Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0823Ausgegeben am 12.01.2016

Eing. Dat. 10.12.2015

 

 

 

 

 

Sanierung Flachdach große Fahrzeughalle,

Feuer- und Rettungswache,

Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-418 (Dez. III, Amt 37) vom 09.12.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Sanierung des Flachdaches der großen Fahrzeughalle der Feuer- und Rettungswache, Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main, auf der Grundlage der vom Architekturbüro Meides & Schoop GbR, Offenbach am Main erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung in Höhe von 179.000,00 € wird zugestimmt.

 

2. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die Sanierung des Flachdaches der großen Fahrzeughalle der Feuer- u. Rettungswache, Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.  Die Mittel in Höhe von 179.000,00 € für die Sanierung des Flachdaches der großen Fahrzeughalle der Feuer- und Rettungswache stehen im Ergebnishaushalt 2015 unter dem Produktkonto 02030100.6161000037 „Bauunterhaltung“ zur Verfügung.

 

 

Begründung:

 

Die Vorplanungsleistung wurde von dem Architekturbüro Meides & Schoop GbR, Offenbach am Main zu einem Honorar von 1.960,08 € erbracht. Diese Planungsleistung wurde in einer freihändigen Vergabe mit nur einem Bewerber an das  Architekturbüro Meides & Schoop GbR vergeben, da durch die Grundleistung zum Mindestsatz nach HOAI kein Preiswettbewerb in Betracht kam und die Leistungsfähigkeit und Planungsqualität eines ortsansässigen und bislang unberücksichtigten Architekturbüros in Erfahrung gebracht werden sollte. Im Übrigen werden solche Kleinaufträge an verschiedene Architektur- und Ingenieurbüros zur Korruptionsprophylaxe vergeben.

 

Die Feuer- und Rettungswache wurde Anfang der 60er Jahre in Stahlbetonskelettbauart errichtet. Die oberen Raumabschlüsse der verschiedenen Bauteile sind als Flachdächer in Stahlbetonbauart ausgeführt. Die große Fahrzeughalle der Feuer- und Rettungswache ist als flächenmäßig größtes Bauteil der Feuer- und Rettungswache vollunterkellert und zweigeschossig entlang der Rhönstraße angeordnet. Im Erdgeschoss ist eine Fahrzeughalle zur Unterbringung der verschiedenen Einsatzfahrzeuge untergebracht. Im 1. Obergeschoss befinden sich die Sozialtrakt der Wachmannschaft mit Ruheräumen, Aufenthaltsräumen, sowie sanitären Anlagen. Das Dachtragwerk des Gebäudeteils „große Fahrzeughalle“ ist in zwei Bereiche untergliedert. Der hofseitige Bereich ist als Flachdach mit einer bituminösen Flachdachabdichtung ausgeführt. Der rhönstraßenseitige Bereich ist eine Kombination von Steil- und Flachdach, welche ebenfalls mit einer bituminösen Flachdachabdichtung ausgeführt ist. Der hofseitige Flachdachbereich hat eine Abmessung von ca. 57 m x 8,50 m und wurde Mitte der 1990er Jahre letzmalig saniert. Infolge der fortgeschrittenen Lebensdauer weist die bituminöse Flachdachabdichtung mittlerweile altersbedingte Schäden auf. Die in der bituminösen Dachbahn vorhandenen Weichmacher sind im Laufe der Jahre heraus diffundiert, wodurch die Dachbahnen spröde werden und infolge der durch Temperaturunterschiede auftretenden Spannungen an den Nähten aufreißen. Hierdurch ist eine stetig fortschreitende Undichtigkeit der Flachdachabdichtung sowie eine damit einhergehende Durchfeuchtung des Dachaufbaus festzustellen. Infolge des fortschreitenden Feuchtigkeitseintritts in das Dach ist auch der fortschreitende Verlust der wärmedämmenden Eigenschaften zu beobachten. Sobald die Sonne auf das Dach scheint, bilden die Bitumendachbahnen sichtbare Beulen durch den erhöhten Dampfdruck im Inneren des Dachaufbaues aus.

 

Ein weiteres Problem des vorhandenen Dachaufbaus ist die Tatsache, dass die Anschlusshöhen an den vorhandenen Fensterbändern sowie die Abschlusshöhen an den umlaufenden Mauerabdeckungen zu niedrig sind und nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Außerdem wird die Dachfläche über eine innenliegende und nach heutigen Maßstäben zu gering dimensionierte Dachentwässerung entwässert. Eine Notwentwässerung fehlt auf der zu sanierenden Dachfläche gänzlich.

 

Im Zuge des Vorplanungsprozesses wurden die 3 Varianten „Sanierung des Flachdaches mit einer Kunststoffdachabdichtungsbahn“, „Umbau des Flachdaches in ein Steildach mit einem Holztragwerk“ sowie „Umbau des Flachdaches in ein Steildach in Stahlleichtbaukonstruktion“ zur Sanierung der schadhaften Abdichtung des Flachdachs der großen Fahrzeughalle der Feuer- und Rettungswache untersucht. Als Kriterien bei der Untersuchung der Varianten wurden die Statik des Bestandsgebäudes, die Genehmigungsfähigkeit der Planung, die Kosten der Maßnahme, die Einhaltung der technischen Regeln, die Bau- und Folgekosten sowie die voraussichtliche  Nutzungsdauer der neuen Dachabdichtung bzw.-eindeckung zu Grunde gelegt.

 

Aufgrund der Vorplanungsergebnisse und der Tatsache, dass die vorhandenen baukonstruktiven Rahmenbedingungen (fehlende Anschluss- und Abschlusshöhen) sowie die geringe Lastreserven des Bestandsgebäudes eine Sanierung der Dachfläche mit einer neuen Flachdachabdichtung bzw. die  Errichtung eines Steildaches als Holztragwerk nur mit großem Aufwand bzw. nicht realisierbar sind, ist es im Rahmen des Projektes geplant, das schadhafte Flachdach in ein Steildach in Stahlleichtbaukonstruktion umzubauen

 

Über dem vorhandenen Flachdach der großen Fahrzeughalle der Feuer- und Rettungswache wird ein Steildach (Pultdach) mit einer leichten Stahlunterkonstruktion hergestellt. Die vorhandene Abdichtung inkl. Dämmung bleibt auf dem Dach, wodurch Abbruch- und Entsorgungskosten eingepart werden. Lediglich die bituminöse Dachabdichtung wird perforiert, damit die in der Konstruktion vorhandene Feuchtigkeit entweichen kann. Zusätzlich wird auf das Flachdach eine Mineralwolledämmung gelegt, um die Anforderungen der ENEV zu erfüllen. Die Dachfläche wird mit einem Stehfalzsystem eingedeckt. Diese Gesamtkonstruktion hat eine sehr geringe Eigenlast, die mit den vorhandenen, geringen Lastreserven des Bestandsgebäudes aufgenommen werden kann. Anfallendes Regenwasser wird über eine außenliegenden Regenrinne abgeführt und an die bestehenden, innenliegenden Regenfallrohre angeschlossen. Die Lebensdauer eines Daches mit Stahlleichtbaukonstruktion und einem Stehfalzsystem aus Aluminium beträgt laut Hersteller ca. 50 Jahre. Infolge der veränderten Dachgeometrie, ist eine Baugenehmigung sowie ein statischer Nachweis erforderlich. Nach Fertigstellung des Steildaches ist konstruktionsbedingt nur noch eine indirekte Belichtung über die vorhandenen Fensterbänder  möglich. Da diese Fensterbänder jedoch von untergeordneter Bedeutung für die belichteten Räume sind, ist diese Einschränkung akzeptabel.

 

Auch bei einer Sanierung des Flachdaches  erfüllt die Flachdachabdichtung die an sie gestellten Anforderungen nur unzureichend. Die baulich nicht vorhandenen Konstruktionsmerkmale (zu kleine Anschlusshöhen, fehlendes Gefälle, fehlende Notentwässerung) lassen sich nachträglich nur schwer und mit großem Aufwand herstellen. Das Flachdach bleibt auch nach der Sanierung ein schadensanfälliges System. Dem gegenüber bietet die Variante „Steildach in Stahlleichtbaukonstruktion“ baukonstruktiv und bauphysikalisch erhebliche Vorteile, da hier ein Dach mit ausreichendem Gefälle hergestellt wird. Wie aus der Kostenschätzung ersichtlich, sind die Baukosten der Variante „Sanierung des Flachdaches mit einer Kunststoffdachabdichtungsbahn“, sowie „Umbau des Flachdaches in ein Steildach in Stahlleichtbaukonstruktion“ annähernd gleich.

 

Dachabdichtungen nach DIN 18531 Teil 4 „Dachabdichtungen – Abdichtungen für nicht genutzte Dächer – Instandhaltungen“ sowie den  Flachdachrichtlinien des Zentralverbandes des deutschen Dachdeckerhandwerks erreichen ihre erwartete Nutzungsdauer von ca. 15-20 Jahren nur bei regelmäßiger Inspektion und Wartung. Die Überprüfung der Dachflächen und ihrer An- und Abschlüsse sollte durch eine fachkundige Person auf Basis eines Inspektions- und Wartungsvertrages erfolgen. Für die Wartungsarbeiten entstehen Folgekosten in Höhe von ca. 2,50 €/m² (brutto), d.h. bei der Dachfläche der großen Fahrzeughalle (475 m²) ca. 1200,00 €/a. Bei einer mittleren Lebensdauer ca. 15-20 Jahre entstehen Folgekosten für Inspektions- und Wartungsarbeiten in Höhe von ca. 18.000,00 € - 24.000,00 €. Altersbedingte Reparaturen der Dachabdichtung werden zusätzlich nach Aufwand abgerechnet.

 

Durch die längere Nutzungszeit sowie die geringeren Folgekosten ist das Steildach in Stahlleichtbaukonstruktion die wirtschaftlichere Sanierungsvariante.

 

Aufbauend auf den o.g. Ergebnissen der Sanierungsvarianten und der Abwägung aller Vor- und Nachteile sowie der Berücksichtigung der Bau- und Folgekosten und der Nutzungs- und Lebensdauer ist es beabsichtigt, die Variante „Umbau des Flachdaches in ein Steildach in Stahlleichtbaukonstruktion“ im weiteren Planungsprozess zu verfolgen. 

Prüfung der Auswirkung auf Natur, Umwelt und Klima durch das Amt für Umwelt, Energie und Mobilität:

 

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken. Es sind jedoch die unten stehenden Auflagen, Ergänzungen und Hinweise bezüglich näher zu behandelnder Aspekte des geplanten Bauvorhabens zu beachten.

 

Natur- und Artenschutz:

 

Gegen die Vorlage bestehen keine Bedenken.

 

Wenn es aus statischen Gesichtspunkten möglich ist (und keine Photovoltaikanlage realisiert wird), sollte das Dach begrünt werden. Extensive Begrünungssysteme lassen sich bis zu einer Dachneigung von 45° auch auf Steildächern realisieren. Ein begrüntes Dach bringt ökologische und kleinklimatische Vorteile und sorgt zusätzlich für eine Abflussverzögerung des Niederschlagswassers, was im Falle von Starkregenereignissen, wie sie für die Zukunft immer häufiger prognostiziert werden, das Entwässerungssystem der gesamten Anlage entlasten würde.

Nach Fertigstellung der neuen Dachkonstruktion würden wir freiwillige Artenschutzmaßnahmen wie beispielsweise die Anbringung von Nisthilfen/Nistkästen für den geschützten Mauersegler begrüßen.

 

Altlasten, Bodenschutz, Immissionsschutz sowie Gewässerschutz:

 

Gegen die Vorlage bestehen keine Bedenken, da altlasten- und immissionsschutzrechtliche Belange bei allen Sanierungsvarianten nicht betroffen sind. Dies gilt auch für die Belange im Gewässerschutz.

 

Klimaschutz/Energie:

 

Gegen die Vorlage bestehen grundsätzlich keine Bedenken.

 

Auf zwei Punkte weisen wir hin:

 

Wenn es aus statischen Gesichtspunkten möglich ist, sollte das neu aufgebaute Dach für eine Photovoltaikanlage verwendbar sein.

Die durchfeuchtete Dämmung sollte aus unserer Sicht besser entfernt werden und durch eine entsprechend dickere neue Dämmschicht ersetzt werden. Wenn dies nicht umsetzt wird, muss sichergestellt sein, dass die durchfeuchtete Dämmschicht vollständig austrocknet.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und sodann im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen und die geprüfte Kostenschätzung zur Einsichtnahme aus.