Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0825Ausgegeben am 13.01.2016

Eing. Dat. 13.01.2016

 

 

 

 

Verkauf städtischer Grundstücke an Investoren zur Wohnbebauung

Antrag SPD, B´90/Die Grünen und Freie Wähler vom 12.01.2016

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

bei dem Verkauf städtischer Grundstücke an Investoren zum Zwecke der Wohnbebauung neben dem Höchstbieterprinzip und dem städtebaulichen Konzept des Investors bei der Verkaufsentscheidung auch folgendes Kriterium einzubeziehen:

 

Die Bereitschaft des Investors, bei Neubauvorhaben ab einer Größe von 30 Wohneinheiten 30% der geplanten Wohnungen im geförderten Mietwohnungsbau zu errichten.

 

Die Wohnungspolitischen Leitlinien der Stadt Offenbach bleiben von der Regelung unberührt.

 

 

Begründung:

 

Die Migration in städtische Ballungsräume hält weiterhin an. Auch Offenbach als Teil der Rhein-Main-Region ist von dieser Entwicklung betroffen. So stieg die Bevölkerungszahl der Stadt in 2014 im Vergleich zum Vorjahr um rund 2000 auf 129.000 Einwohner (HSK 2016). Noch in 2011 hatte Offenbach lediglich eine Bevölkerungszahl von ca. 120.000 Einwohnern (statistischer Vierteljahresbericht I/2015). Dieses Bevölkerungswachstum bleibt nicht ohne Einfluss auf den Immobilienmarkt und die Mietpreise in der Stadt.

 

Laut einer aktuellen Statistik des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain sind die Kaufpreise für Immobilien in 2014 in Offenbach um 13,2 % und die Mieten um 5,7 % gestiegen. Unteren Einkommensgruppen fällt es daher zunehmend schwer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Es ist daher zwingend, den Bestand an geförderten Wohnungen im Stadtgebiet (4353; Stand 31.08.2015) zu halten und weiter auszubauen. Aufgrund dessen hat die Stadtverordnetenversammlung bereits im Jahr 2011 die Wohnungspolitischen Leitlinien beschlossen. Deren Grundlage ist allerdings eine Bevölkerungsprognose von nur 120.000 Einwohnern in 2020, womit die Leitlinien den zukünftigen Bedarf an geförderten Wohnungen unterschätzen und folglich einer Ergänzung bedürfen.

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