Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0828Ausgegeben am 14.01.2016

Eing. Dat. 14.01.2016

 

 

 

 

 

Verpachtung der (Vereins)Gaststätte und Entschädigung für den vom Verein errichteten Anbau auf der Sportanlage Tempelsee

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-0010 (Dez. I Amt 49.2) vom 13.01.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Das Vereinsheim auf der Sportanlage Tempelsee (Obere Grenzstraße 161) soll zukünftig als zu verpachtende (Vereins)Gaststätte genutzt werden. Zu diesem Zweck schließt die Stadt Offenbach mit dem dort ansässigen Verein SV Gemaa Tempelsee 1927 e.V. einen Pachtvertrag ab und erteilt ihm die Erlaubnis zur Unterverpachtung an einen Dritten.

 

2.     Der Verein Gemaa Tempelsee wird für den von ihm errichteten Anbau an das Vereinsheim in Höhe des Gebäudesachwerts des Anbaus (145.000,- €) entschädigt. Der Betrag wird mit Verbindlichkeiten und künftig zu entrichtenden Pachtzahlungen des Vereins aufgerechnet.

 

3.     Der Verein wird aufgefordert, seinen Jahresabschlussbericht dem städt. Revisionsamt und dem Amt für Kultur- und  Sportmanagement vorzulegen, bis das Darlehen der Städt. Sparkasse in Höhe von 170.000 € zurückgezahlt ist.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach hat 1962 ein Vereinsheim auf der Sportanlage Tempelsee errichtet. Mit Baugenehmigung vom 17.08.1987 hat der Verein Gemaa Tempelsee einen Anbau zwecks Erweiterung dieses Klubheims errichtet.

 

Die Stadt Offenbach und der Verein gehen davon aus und sind sich darüber einig, dass die Stadt i. S. v. §§ 94, 946 BGB Eigentümerin des vom Verein errichteten Anbaus an das Vereinsheim geworden ist. Daher leistet die Stadt eine Entschädigung an den Verein in Höhe des von der städtischen Bewertungsstelle beim Vermessungsamt ermittelten Gebäudesachwertes für den Anbau inkl. überdachter Veranda und des der Veranda vorgelagerten Holzsitzplatzes (145.000,- €).

 

Der Verein steht aufgrund finanzieller Probleme kurz vor der Insolvenz. Bei der Städtischen Sparkasse Offenbach bestehen Restschulden für ein Darlehen, das der Verein zum Zwecke der Erweiterung des Vereinsheimes aufgenommen hatte, in Höhe von 147.430,60 € (Stand 11.11.2015). Darüber hinaus hat er Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt in Höhe von 30.376,79 € für rückständige Heizkosten. Der Verein beabsichtigt, alle Schulden zurückzuzahlen, indem er das Klubheim zukünftig als (Vereins)Gaststätte unterverpachtet und dadurch Einnahmen aus dem Betrieb erzielt. 

 

Die (baurechtliche) Umnutzung des Vereinsheims ist auch von städtischem Interesse, da Veranstaltungen in Zusammenhang mit dem Wetterpark künftig in Kooperation mit der Schank- und Speisewirtschaft möglich sind. Ebenso können Besucher des Wetterparks vor oder nach Besichtigungen Speisen und Getränke in der Gaststätte zu sich nehmen.

 

Die Stadt Offenbach wird mit dem Verein einen Pachtvertrag über die (Vereins)Gaststätte abschließen. Darin wird u.a. festgelegt, dass der Verein

 

a) die Ver- und Entsorgungskosten (Heizung, Strom, Wasser, Abwasser und Müll) zu tragen hat,

 

b) die Erlaubnis erhält, die baurechtlich noch zu genehmigende (Vereins)Gaststätte an einen Dritten unterzuverpachten,

 

c) von den zukünftig erzielten monatlichen Unterpachteinnahmen (erfahrungsgemäß ca. 1.500,- €) 50 % als Pacht an die Stadt zu entrichten hat,

 

d) für die Dauer von gerundet 13 Jahren keine Pacht an die Stadt zu zahlen hat, da die Entschädigung in Höhe des Gebäudesachwerts mit noch bestehenden Verbindlichkeiten des Vereins (rückständige Heizkosten) und den in diesem Zeitraum hochgerechnet an die Stadt zu leistenden Pachtzahlungen des Vereins aufgerechnet wird,

 

e) nach Ablauf der unter Buchstabe d genannten 13 Jahre keine weiteren Entschädigungsansprüche bezüglich des vom Verein errichteten Anbaus an das Vereinsheim gegenüber der Stadt geltend machen wird bzw. dem Verein keine weiteren Entschädigungsansprüche zustehen.

Anlage:

Plan der (Vereins)Gaststätte