Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0830Ausgegeben am 14.01.2016

Eing. Dat. 14.01.2016

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Landgraf-Friedrich-Str. 1, 63075 Offenbach am Main

Antrag der Magistratsvorlage 2016-017 (Dez. I Amt 80) vom 13.01.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannte Käuferin die Liegenschaft Gemarkung Rumpenheim Flur 1 Nr. 109/1 = 433 m², Landgraf-Friedrich-Straße 1, zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 180.000,00 EUR und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erwerberin getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Für den Fall der Umwandlung des Objekts in Wohnungs- und Teileigentum sind bei einem Verkauf die Einheiten mit den bauordnungsrechtlich dazugehörenden Stellplätzen als grundbuchliche Einheit zu veräußern.

6.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Begründung:

 

Bei dem Objekt Landgraf-Friedrich-Straße 1 handelt es sich um eines der städtischen Wohngebäude, die im Jahr 1992 nicht an die Gemeinnützige Baugesellschaft mbH veräußert wurden und auch in den Jahren danach auf Grund der bestehenden Mietverhältnisse nicht vermarktet werden konnte. Mit der Käuferin konnte nun eine Interessentin gefunden werden, die diese sehr spezifische Liegenschaft, welche unter Denkmalschutz steht, erwerben möchte.

 

Für das Gebäude besteht ein gewisser Instandhaltungsstau, welcher in der Wertermittlung berücksichtigt wurde. Die Käuferin beabsichtigt, das mit der Bürgerinitiative Rumpenheim über die Erdgeschossräume bestehende Mietverhältnis fortzuführen. Die Erwerberin ist bereit, den geforderten Kaufpreis in Höhe von 180.000,00 EUR zu zahlen, welcher einer aktuellen Wertermittlung entspricht.

 

Die Erwerberin ist mit den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und

Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage