Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0832Ausgegeben am 14.01.2016

Eing. Dat. 14.01.2016

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Haydnstraße 8, 63069 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-019 (Dez. I Amt 80) vom 13.01.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannte Erwerberin das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 7 Nr. 209/12 = 450 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 155.250,00 EUR (345,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erwerberin getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Das Grundstück Haydnstraße 8 ist derzeit im Erbbaurecht vergeben. Die in der Anlage genannte Erwerberin hat nunmehr Interesse am Erwerb des Grundstücks.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.07.2033. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 5,28 EUR/m² = 2.376,00 EUR/Jahr. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).

 

Die Erwerberin ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Plan

Nichtöffentliche Anlage

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