Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0833Ausgegeben am 14.01.2016

Eing. Dat. 14.01.2016

 

 

 

 

 

Änderung der Betriebskostenzuschüsse für Kinder zur Förderung in Tageseinrichtungen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-022 (Dez. II Amt 51) vom 13.01.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Mit Rückwirkung zum 01.06.2014 werden die Richtlinien für die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe in Offenbach am Main ent-sprechend der rechten Spalte der Anlage 1 gefasst.

2.    Die Finanzierung erfolgt - vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2016  - über die von der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von ca. 1,3 Mio. € bei Produktsachkonto 06010500.7124000451 – Zuschuss für laufende Maßnahmen für Träger von Kindertagesstätten –

 

Begründung:

 

Aufgrund des Tarifabschlusses für den Sozial- und Erziehungsdienst ist eine Anpassung der durch die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 15.05.2014 (I(A) 545) festgelegten Richtlinien für die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe in Offenbach am Main erforderlich. Der Magistrat hält es für angemessen, diese Richtlinien in einer Form zu beschließen, die dauerhaft das Tarifgefüge wider-spiegelt. Mit der Vorlage wird sichergestellt, dass auch bei künftigen Änderungen des Tarifgefüges eine dauerhafte Finanzierung der Träger sichergestellt ist. Die Vorlage beinhaltet auch weitere (teils redaktionelle) Änderungen, die mit Fettdruck kenntlich gemacht sind.

 

Die sich aus Anlage 1 ergebenden Änderungen werden im Folgenden erläutert, die Nummerierung bezieht sich auf die Anlage.

 

Zu 1 c) und d)

 

Seit bestehen der Richtlinie im Jahr 1998 orientiert sich die Bezuschussung der Träger am kommunalen Tarifvertrag für Erzieherinnen und Erzieher und der sich daraus errechnenden Zuschusshöhe auf Basis der Personalkostentabelle des Landes. Diese Eingruppierungen werden durch Tarifbindung auch im EKO umgesetzt. Die Vorlage stellt sicher, dass Veränderungen des Tarifgefüges zeitnah sowie ohne eine erneute Be-schlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung umgesetzt werden können und berücksichtigt die Regelung des § 74 SGB VIII Satz 2 (Werden gleichartige Maßnahmen von der freien und der öffentlichen Jugendhilfe durchgeführt, so sind bei der Förderung die Grundsätze und Maßstäbe anzuwenden, die für die Finanzierung der Maßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe gelten.).

 

Durch die neue Formulierung ist auch sichergestellt, dass für die Zeit vom 1.6.2014 bis 30.6.2015 der bis dahin gültige Tarifvertrag angewendet wird. Die Träger erhalten somit für diesen Zeitraum eine Grundpauschale für den Gruppendienst, die sich aus dem bis zum 1.6.2014 geltenden Eingruppierungsmix zwischen TV-H E 8 (30%) und TV-H 9 (70%) ergibt. Nurch die Neufassung des Tarifvertrags wurde eine Veränderung des Eingruppierungsmix erforderlich.

 

Zu 1 e) Neu

 

Zukünftige Änderungen in der Zuordnung vergleichbarer Entgeltgruppen nach Ziff. 1 c) und d) sind von der Verwaltung des Jugendamtes nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses vorzunehmen.

 

Zu 1 f) bisher e)

 

Es handelt sich hierbei um eine redaktionelle Klarstellung, die einem Hinweis des Revisionsamtes folgt. Bei der Beschlussfassung im Mai 2014 wurde versäumt, auf den Stand der Personalkostentabelle zu verweisen. Hierdurch entstand der Eindruck, dass für 2014 die Mietkostenpauschale mit 369 € festgesetzt wurde.

 

Zu 1 h) bisher g) und h)

 

Die Buchstaben g) und h) wurden redaktionell zusammengefasst. Satz 3 und 4 des 1. Absatz sollen sicherstellen, dass die Abrechnungen für die Träger zeitnah durchgeführt werden.

 

Zu 1. i)

Redaktionelle Änderung der letzten beiden Sätze zur besseren Verständlichkeit.

 

Zu 1 j) Neu

 

Hier wurde Ziff. 3 des Beschlusses vom 15.5.2014 (I(A) 545) aufgenommen. Neu ist der letzte Punkt. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung sowie zur Minimierung von kurzzeitigen Leerständen bei notwendiger Neuvergabe von Plätzen ist es erforderlich, jederzeit einen Überblick über den Stand der Belegung von Kitaplätzen sowie über die Anzahl noch nicht aufgenommener Kinder zu haben. Nur dadurch können verlässliche Zahlen für eine weitere Ausbauplanung generiert werden. Das Jugendamt führt derzeit hierzu das Softwareverfahren „Ekweb“ ein und verpflichtet alle Träger, gem. § 74 Abs. 2 an diesem Verfahren teilzunehmen. Hiermit wird letztlich auch eine zentrale Forderung der Stadtverordnetenversammlung nach Einrichtung eines Zentralkatasters aus dem Beschluss I(A) 192 vom 29.1.1998 erfüllt, die bislang im Einklang mit den freien Trägern nicht umzusetzen war. Die Einführung von „ekweb“ konnte nunmehr mit allen Trägern einvernehmlich vereinbart werden, da sichergestellt bleibt, dass die unmittelbaren Belegungsentscheidungen damit nicht vom öffentlichen Träger definiert oder präjudiziert werden.

 

Aufgenommen wurde die Verpflichtung der Träger, erforderliche Meldungen zur Abrechnung der Betriebskostenzuschüsse zeitnah zu erbringen. Dies ist für eine unterjährige Haushaltsüberwachung und eventuelle Nachtragsplanung erforderlich.

 

Dieser Beschluss ist auch notwendig, da eine völlige Überarbeitung der BKZ-Richtlinie zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorgelegt werden kann. Das Entwicklungsver-fahren gemeinsam mit den freien Trägern im Rahmen der AG nach § 78 SGB VIII konnte noch nicht abgeschlosen werden und sollte sinnvoller Weise erst nach Vorlage der Ergebnisse der vom Land Hessen in Auftrag gegebenen Evaluation des HessKiFöG ab- schließend erfolgen, da erneute Änderungen der Finanzierungssystematik zu erwarten sind. Derzeit kann der Magistrat nicht erkennen, dass die vorliegenden Richtlinien zu Finanzierungsproblemen bei den Freien Trägern bzw. dem EKO mittelfristig führen werden, zumal die Stadtverordnetenversammlung mit o.g. Beschluss vom 15.5.15 sicher-gestellt hat, dass Trägern, welche aufgrund der neuen Finanzierungssystematik KiFöG nachweislich in eine wirtschaftliche Verlustsituation geraten, dieser aus Mitteln „Zuschuss für laufende Maßnahmen für Träger von Kindertagesstätten“ ausgeglichen werden kann.

 

Die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Mittel sind im beschlossenen Haushaltsplan für 2016 vorgesehen.

Anlage:

Synopse

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

13 x SOZ

  2 x Minderheitenvertreter (SOZ)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro